Gestundete Wohnbau-Darlehen: Fristen laufen aus

Austausch Verbraucherzentrale – Banken

Bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich Kontakt zur Bank suchen

 

Am Donnerstag Nachmittag fand ein Treffen zwischen Raiffeisen Landesbank, Raiffeisenverband, Sparkasse, Volksbank und Verbraucherzentrale statt. Thema des Austauschs waren die neuen europäischen Normen in Bezug auf die Darlehen, welche auch Südtiroler Familien betreffen.

Als sich zu Beginn der Corona-Krise abzeichnete, dass viele Familien ihren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Wohnbaudarlehen nicht termingerecht nachkommen können würden, da Einkommen wegfielen, gab es in Südtirol schnelle Hilfe. Durch ein Abkommen zwischen den lokalen Banken konnten Familien, aber auch Unternehmen, um Stundung bzw. Verlängerung ihrer Darlehensraten ansuchen.

Viele machten im Frühjahr 2020 von dieser Möglichkeit Gebrauch, und beantragten die Stundung der Darlehensraten um 12 Monate. Diese Fristen sind nun beim Auslaufen – und nicht für alle hat sich die Einkommenssituation wieder normalisiert.

Eine Änderung der Normen auf europäischer Ebene bringt schlechte Neuigkeiten für jene, die gehofft hatten, die Raten noch ein weiteres Mal aufschieben zu können: grundsätzlich kann ein Darlehen während der gesamten Laufzeit um insgesamt maximal 9 Monate gestundet werden. Wer also bereits gestundet hatte, kann dies im Normalfall nicht erneut tun.

Im Gespräch am Donnerstag ging es darum, mögliche Lösungen ausfindig zu machen. Im Moment haben sich erst wenige Betroffene gemeldet, aber da die meisten Darlehen zwischen März und April 2020 gestundet wurden, könnten die Anfragen noch zunehmen. Klar wurde, dass eine Neuauflage der unkomplizierten, allgemeinen Stundung des letzten Jahres aufgrund der neuen Normen nicht mehr möglich sein wird.

Die Bankinstitute versicherten jedoch, jede Position einzeln prüfen und mit den KundInnen auf den persönlichen Fall zugeschnittene Lösungen finden zu wollen. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch, schnellstmöglich Kontakt zur eigenen Bank zu suchen, falls sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen sollten.

„Es ist klar, dass dies für Viele nicht die Nachricht ist, die sie sich erhofft haben. Die meisten von uns waren wohl überzeugt, dass 12 Monate ausreichen würden, um den Normalbetrieb wieder aufnehmen zu können, und stehen jetzt vor noch größerer Ungewissheit. Dennoch: den Kopf in den Sand stecken ist der falsche Ansatz“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen.

Wer davon ausgeht, die nach der Stundung wieder anstehenden Darlehensraten nicht begleichen zu können, sollte sich dem Problem so früh wie möglich stellen: es gilt, Klarheit über Zahlungs-Ein- und Ausgänge zu schaffen, und mit der eigenen Bank nach Lösungen zu suchen.

Wer bis heute ohne Stundung ausgekommen ist, jetzt aber Schwierigkeiten hat, das Darlehen zu bedienen, kann eine solche auch jetzt beantragen, allerdings mit einer Höchstlaufzeit von 9 Monaten. Eine solche Möglichkeit zur Stundung besteht aktuell bis 31. März 2021. Auch hier gilt jedoch: je eher desto besser, da man ansonsten riskiert, als „schlechter Schuldner“ eine Reihe von Konsequenzen tragen zu müssen (z.B. Sperrung des Kontokorrents).

Eine Übersicht der vom Land zur Verfügung gestellten Hilfen finden Sie hier https://neustart.provinz.bz.it/.

Für weiterführende Informationen steht die Experten der Verbraucherzentrale zur Verfügung (Tel. 0471-975597 und info@consumer.bz.it).

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