VZS: so können VerbraucherInnen Fehler reklamieren
In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von VerbraucherInnen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen. Nicht wenige VerbraucherInnen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.
Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt. Diese ist verfügbar unter:
https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces
Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben. Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:
Bezugszeitraum | Auszahlung des „Cashbacks“ | Kann ich die Beschwerde einreichen? |
Probephase 08.12.2020 – 31.12.2020 |
Innerhalb 28.02.2021 | Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden |
I Semester 01.01.2021 – 30.06.2021 |
Innerhalb 30.08.2021 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
II Semester |
Innerhalb 02.03.2022 | Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
III Semester 01.01.2022 – 30.06.2022 |
Innerhalb 30.08.2022 |
Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden. |
Wichtige Informationen zum Cashback-Programm, finden sind unter: Das "Cashback"-Programm: was, wie, wann?