Verbrauchertelegramm Januar/Februar 2022

 

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

 

Kurzvideos der VZS
Die BeraterInnen der VZS informieren
über Rechte im Bereich Verbraucherschutz

Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen stoßen VerbraucherInnen täglich auf Hindernisse, Schwierigkeiten oder Probleme.
Wer seine Rechte kennt, sich informiert und bewusste Entscheidungen trifft ist meistens auch gut geschützt vor unliebsamen Überraschungen - es ist jedoch nicht immer einfach, die eigenen Rechte im Detail zu kennen, und vor allem auch zu wissen, wie man sie im Bedarfsfall geltend macht.

„Vorbeugen ist besser als heilen“ - daher haben wir versucht, die Abstände zwischen Ihren Fragen und unseren Antworten so kurz wie möglich zu halten. Wie? Mit kurzen Informationsvideos und Videoanimationen, in denen die BeraterInnen erklären, wie man sich in verschiedenen verbraucherrelevanten Angelegenheiten verhalten und schützen kann.

Die 20 Informationsvideos und die 10 Videoanimationen sind leicht verständlich und decken verschiedene Themenbereiche ab, darunter Telefonie, Immobilien, Online-Handel und Versicherungen. Die Videos stehen ab sofort auf dem YouTube-Kanal der VZS zur Verfügung: https://www.youtube.com/vzsctcu

Diese Videos wurden dank der Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen, mit den Geldern des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung erarbeitet (Zuweisung 2020).

 

 

Welche Ernährungstrends bringt die Zukunft?

Das deutsche Zukunftsinstitut gibt alljährlich den Food Report heraus, eine Zusammenschau über zukünftige Ernährungstrends und den Wandel der Esskultur.

Im Bericht für das Jahr 2022 analysiert die österreichische Ernährungswissenschafterin Hanni Rützler die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Esskultur. „Durch die Pandemie ist Gesundheit als Wert in den Vordergrund gerückt, und damit auch die Bedeutung einer gesunden Umwelt“, führt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS, aus. „Lokal produzierte Lebensmittel werden vermehrt nachgefragt, das gemeinschaftliche Essen hat an Bedeutung gewonnen. Ökologische, ethische und soziale Werte wie Klimaschutz oder Tierwohl werden den Menschen zunehmend wichtiger.“ Nicht zuletzt wurde durch die Pandemie die Nutzung digitaler Kanäle in der Lebensmittelwirtschaft beschleunigt.

Bisher als exotisch wahrgenommene Pflanzen werden zunehmend regional angebaut. Beispiele dafür sind Ingwer oder Kurkuma aus Österreich. Möglich wird dies unter anderem dank neuer Technologien, wie Vertical Farming und Aquaponik.
Die vegetarische und vegane Küche wird zunehmend beliebter und ist auch in der Gastronomie immer mehr zu finden. Der Michelin-Gourmetführer vergibt bereits einen Grünen Stern für beispielhaftes Natur- und Umweltbewusstsein in der Gastronomie.
Mehr dazu: https://www.consumer.bz.it/de/welche-ernaehrungstrends-bringt-die-zukunft

 

 

Kampf den lästigen Werbeanrufen

Fantastische Telefontarife, unschlagbare Versicherungsprämien, interessante Anlagemöglichkeiten, unfassbare Strom- und Gaspreise oder Gewinnspiele. Wer kennt sie nicht, die zahlreichen Markteting-Anrufe, die wir tagtäglich ertragen und unsere Zeit in Anspruch nehmen? Im schlimmsten Fall werden zudem Daten mitgeteilt und Verträge abgeschlossen, die innerhalb 14 Tagen rückgängig gemacht werden müssen.

2010 wurde ein erster Ansatz zur Problemlösung, eine rechtliche Grundlage geschaffen, wonach Konsument:innen betreffend Werbeanrufen nicht mehr kontaktiert werden durften. Dabei handelt es sich um das öffentliche Register der Einsprüche (sog. Robinson-Liste), welches bisher zumindest teilweise für Abhilfe sorgte, das Problem im Großen und Ganzen aber nicht zu lösen vermochte.

Neuerungen 2022: Verfall der Zustimmungen und Sperre der Handynummern
Vor kurzem wurden wesentliche und wichtige Neuerungen eingeführt (GD 139/2021, umgewandelt mit G. 205/2021). Durch den Eintrag in das Register der Einsprüche (http://www.registrodelleopposizioni.it/it) verfallen sämtliche Zustimmungen, die ein:e Verbraucher:in einem Unternehmen vorab erteilt hatte. Dies gilt insbesondere auch für die besonders lästigen automatisierten Anrufe, die von einer Maschine, nicht aber von einer Person getätigt werden.

Auch soll laut Vize-Minister für wirtschaftliche Entwicklung Gilberto Picchetto innerhalb Ende Jänner 2022 der Beschluss vorliegen, der es erlauben wird, auch die eigenen Handynummern für Werbeanrufe zu „sperren“.

Die Rechtsnorm schließt nun die Lücken und ebnet den Verbraucher:innen den Weg zu mehr Schutz vor Marketing- und Werbeanrufen.

 

 

Ausverkauf: Was muss auf dem Kassenbon stehen?

Frau M. schreibt uns: „Ich habe in einem Geschäft in Meran eine Reihe von reduzierten Produkten im Ausverkauf erworben. Auf dem Kassenzettel war der Skonto jedoch nicht angeführt, auf den jeweiligen Etiketten hingegen schon. Ich war der Meinung, die Händler seien dazu verpflichtet?“

Im Ausverkauf müssen die Preisschilder drei Angaben aufweisen: den bisherigen Verkaufspreis, den Preisnachlass in Prozenten und den neuen Verkaufspreis; auf dem Kassenbon wird nur der effektiv gezahlte Preis angegeben.

Auch für den Schlussverkauf gilt: Kassenzettel oder Rechnung sorgfältig aufbewahren. Sie sind für eventuelle Reklamationen beim Händler oder auch für die Meldung eines Schadens, beispielsweise bei der Hausratversicherung, wichtig. Des weiteren ist der Zahlungsbeleg auch die Grundlage für viele Verbraucherrechte, wie z.B. für das Gewährleistungsrecht.

Wichtig: Auch im Ausverkauf hat man Anspruch auf mangelfreie Waren, welche die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Wird ein Artikel billiger verkauft, weil er beispielsweise leicht verschmutzt ist oder eine Farbschattierung im Innenfutter aufweist, muss dies auch angegeben werden.
 

Die Frist zur Beanstandung der Mängel währt 2 Jahre ab Kaufdatum. In den ersten 12 Monaten liegt es am Händler zu beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf bestand. Als Mittel für die Abhilfe bei Mängeln nennt der Verbraucherschutzkodex die Reparatur, den Austausch, eine angemessene Preisreduzierung oder schlussendlich die Vertragsauflösung.

 

 

Musterfeststellungsklage Verbraucherzentrale Südtirol gegen VW
Verhandlung am OLG Braunschweig am 22. Februar
Letzte Möglichkeit für eine Eintragung ins Klageregister nutzen!

Am 22.02.2022 findet am Oberlandesgericht Braunschweig die erste Verhandlung der Musterfeststellungsklage der VZS gegen Volkswagen statt.

Mit dieser Musterfeststellungsklage verfolgt die VZS das vorrangige Ziel, für in Italien erfolgte Käufe von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA189 zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Südtiroler Verbraucher:innen gegen VW Schadensersatzansprüche zustehen. Der Senat hat auch die Frage zu beantworten, ob sich etwaige Ansprüche nach deutschem oder italienischem Recht richten.

„Für die Verbraucher:innen ist dieser Termin deshalb wichtig, weil mit der ersten Verhandlung das Klageregister geschlossen wird“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen. „Wer also ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug der genannten Marken fährt oder fuhr, hat noch wenige Wochen Zeit, um sich in das Register einzutragen.“

Letzter Termin für die Eintragung ist der 21.02.2022!

 

 

Was ist eigentlich „Lievito Madre“?

„Lievito Madre“, zu Deutsch Sauerteig, Mutterhefe oder Naturhefe, ist ein milder Sauerteig, der aus fein gemahlenem Weizen- oder Dinkelmehl und Wasser hergestellt wird. In diesem Ansatz entwickeln sich bei Raumtemperatur spontan Milchsäurebakterien, andere Bakterien und Hefepilze in einem natürlichen, variablen Gleichgewicht. Die Herstellung von Naturhefe benötigt Zeit und Geduld, denn alle paar Tage muss der Teig aufgefrischt werden: dabei wird ein Teil des Teiges entnommen, mehr Mehl und Wasser werden hinzugefügt.

Naturhefe wird seit Jahrhunderten verwendet, um Brot und andere Lebensmittel bzw. Speisen aus Teig herzustellen. „Wird Naturhefe einem Teig zugegeben, „verdauen“ die enthaltenen Mikroorganismen einen Teil der im Mehl enthaltenen Kohlenhydrate und vermehren sich“, erklärt Silke Raffeiner. „Dabei entsteht das Gas Kohlendioxid, welches den Teig lockert und dessen Volumen vergrößert. Auch Aromastoffe, Vitamine, Antioxidantien und Proteinverbindungen werden gebildet.“

Für Teige mit reiner (getrockneter) Naturhefe empfiehlt ein Südtiroler Hersteller eine Gehzeit von 14 Stunden. Manchen Produkten wird zusätzlich etwas herkömmliche Trockenhefe zugegeben, dadurch verkürzt sich die Gehzeit auf etwa zwei Stunden.

 

 

Coronavirus: Erste Verhandlung gegen Dolomiti Superski
in Sachen verweigerte Rückerstattungen an SkifahrerInnen

VZS: Verbraucher:innen sollen Ansprüche melden

Am 26. Jänner fand vor dem Bozner Friedensgericht die erste Verhandlung in der Angelegenheit der verweigerten Rückerstattungen der Skipässe statt.

Wie berichtet (https://www.consumer.bz.it/de/coronavirus-dolomiti-superski-verweigert-rueckerstattungen-skifahrerinnen) war es nicht möglich, mit Dolomiti Superski eine einvernehmliche Lösung im Verhandlungswege zu finden, weshalb sich Südtirols Verbraucherschützer entschlossen, diese Musterklage zu unterstützen.

Die nächste Verhandlung ist für April 2022 angesetzt; in Erwartung der weiteren Entwicklungen raten wir allen, die in den letzten beiden Saisonen eine Saisonskarte erworben haben, ohne sie nutzen zu können, und die nicht daran interessiert sind, sie in der nächsten Saison zu nutzen, eine Beschwerde an Dolomiti Superski und an das Konsortium zu richten, bei dem sie die Dauerkarte erworben haben, und die Rückerstattung des Preises für die nicht genutzten Leistungen zu verlangen (Musterschreiben und Informationen bei der VZS, Tel. 0471-975597 / info@verbraucherzentrale.it).

 

 

Erdgas-Zentralheizung in Kondominien
VZS: Sozialbonus jetzt in Anspruch nehmen!

Auch in Südtirol gibt es zahlreiche „zentralisierte“ Erdgasversorgungen, bei denen ein einziger Liefervertrag im Namen des Kondominiums abgeschlossen wird, auch wenn im Kondominium dann alle Familien das Gas zum Heizen und für das Warmwasser nutzen.

Viele Familien haben nun Anspruch auf den sogenannten „Gasbonus“ (weitere Informationen finden Sie hier: https://www.arera.it/it/consumatori/gas/bonusgas_ec.htm#). Seit dem 1. Januar 2021 werden diese Sozial-Boni, d. h. die direkt an einen Strom- oder Gasvertrag geknüpften Strom- und Gas-Boni, automatisch ausgezahlt, sodass ein eigenes Ansuchen bei der Gemeinde oder dem CAF nicht mehr erforderlich ist. Die Betroffenen müssen lediglich die Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) vorlegen, in der Regel zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, mit welcher das INPS die Zugangsvoraussetzungen überprüft.

In den letzten Wochen haben viele Betroffene eine Mitteilung vom Sportello per il consumatore - Energia e ambiente (Verbraucherschalter - Energie und Umwelt) erhalten, in der mitgeteilt wird, dass die betreffende Person zwar die Voraussetzungen für den Erhalt des Gasbonus erfüllt, sich im System aber "kein Vertrag über die Lieferung von Erdgas für diesen ISEE-Haushalt" findet. Die Betroffenen (auf deren Namen die ISEE-Erklärung lautet) werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung über die Website www.portalesportello.it/regunica den PDR-Code der zentralisierten (kondominialen) Gasversorgung mitzuteilen. Der PDR-Code muss beim Kondominiumverwalter angefordert werden.

„Wir raten, die Mitteilung aufmerksam zu lesen, und sich angesichts des engen Zeitrahmens für die Registrierung im Portal und die Übermittlung des Formulars umgehend mit ihrem Hausverwalter in Verbindung zu setzen, um den PDR-Code zu erhalten“, fasst Gunde Bauhofer, VZS-Geschäftsführerin zusammen. „Angesichts der aktuellen Situation, die durch sehr hohe Strom- und Gaspreissteigerungen gekennzeichnet ist, ist der Gasbonus sicherlich eine sinnvolle und wichtige finanzielle Hilfe für das Familienbudget“.

Bei der VZS gibt es einen eigenen Energieschalter für Fragen und Informationen zu Rechnungen, Verträgen und weiteren Aspekten der Energie-, Wasser- und Umweltdienstleistungen (0471/975597).

 

 

Die Brennnessel, ein Multitalent

Alljährlich kürt eine Jury des deutschen Naturheilvereins Theophrastus die Heilpflanze des Jahres. Im Jahr 2022 darf die Brennnessel diesen Titel tragen, da sie in Hausapotheke und Küche äußerst vielfältig einsetzbar ist.

In der Naturheilkunde punktet die Brennnessel mit ihrer antioxidativen und entzündungshemmenden Wirkung. Zudem sind Mineralstoffverbindungen wie Kieselsäure, Kalium- und Kalziumsalze enthalten, welche harntreibend wirken und den Stoffwechsel anregen, sowie Eisen und Vitamin C. In erster Linie werden die Blätter verwendet, doch auch die Stiele und die Wurzeln finden Anwendung.

In der Küche kann frische Brennnessel ähnlich wie Blattspinat zubereitet werden, auch für Suppen oder Pesto eignet sie sich. Ein Brennen im Mund braucht man beim Essen nicht zu befürchten, denn durch Hitze werden die Brennhaare zerstört. Werden Brennnesselblätter dagegen roh verarbeitet, sollte man die gewaschenen Blätter in ein Küchenhandtuch einschlagen und mit einem Nudelholz abrollen.

Mehr dazu: https://www.consumer.bz.it/de/die-brennnessel-ein-multitalent

 

 

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