Rechtsschutzversicherung

 

Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, welche der/die Versicherte für gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen zum Schutz seiner Rechte bestreiten muss, ganz gleich ob er/sie von Dritten belangt wird oder seine eigenen Rechte wahrnehmen muss.

Für wen ist die Rechtsschutzversicherung gedacht?
Eine Rechtsschutzversicherung kann für alle nützlich sein. Vorrangig ist, den Vertrag mit einer spezialisierten Versicherungsgesellschaft abzuschließen (die sich ausschließlich mit Rechtsschutz befasst) und mit anderen Gesellschaften weder direkt noch indirekt in Verbindung steht.

Wer ist versichert?
Zusätzlich zum/zur Versicherten sind die im Familienbogen angeführten Haushaltsmitglieder versichert, sonstige Haushaltsmitglieder können bei Bedarf eingeschlossen werden.

 

Nützliche Ratschläge

  • Ihr Vertrag sollte für folgende Fälle im Privatleben und Straßenverkehr haften: Anwaltskosten sowohl für gerichtliche wie auch außergerichtliche Betreuung, die Kosten für sowohl vom Gericht wie auch vom Versicherten ernannte technische Gutachter/Berater, die Gerichtskosten, die Prozesskosten der Gegenpartei bei verlorenem Verfahren (100 %), die Kosten für strafrechtliche Verfahren.
  • Ausschlüsse: die Haftung erstreckt sich üblicherweise nicht auf Verwaltungs-, Steuer- und Familienangelegenheiten (Scheidungen und Trennungen), Schenkungen und Nachlässe, Streitfragen in Zusammenhang mit Liegenschaften, in denen der/die Versicherte nicht wohnt. Vorsicht: Immer ausgeschlossen sind Streitfragen in Zusammenhang mit Bau und Umstrukturierungen (sind unter Umständen getrennt zu versichern). Weiters sind in der Regel vertragliche Auseinandersetzungen bis zu 260 Euro Streitwert ausgeschlossen (Vorsicht: vermeiden Sie Streitwerteinschränkungen – z. B. bei vertraglichen Auseinandersetzungen bis zu 8.000 Euro). Verkehrsstreitfälle sind ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist oder falls der/die Fahrer:in in betrunkenem Zustand am Steuer sitzt oder nicht fahrberechtigt ist. Zuweilen sind auch Streitfragen in Zusammenhang mit Arbeitnehmer:innenfragen ausgeschlossen.
  • Vorsicht: falls Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, gilt die Haftung lediglich für Vorfälle mit dem versicherten Fahrzeug und nicht für sonstige Streitfragen im Privatleben!
  • Rücktrittsrecht im Schadensfall: beide Parteien haben die Möglichkeit, nach einem Schadensfall vom Vertrag zurückzutreten. Sieht der Vertrag diese Möglichkeit nur für die Gesellschaft vor, so gilt diese Klausel als missbräuchlich und kann vor Gericht angefochten werden.
  • Höchstbetrag: die Deckung für jeden Streitfall ist im Vertrag angegeben. Der versicherte Betrag kann sich als Höchstsumme pro Schadensfall oder pro Versicherungsjahr verstehen. Wir empfehlen keinen absoluten jährlichen Höchstbetrag zu vereinbaren.
  • Selbstbeteiligungen: in der Regel sind wenigstens 100 Euro als Selbstbeteiligung vorgesehen. Ausgeschlossen sind Auseinandersetzungen um weniger als 260 Euro Streitwert.
  • Wichtig: schließen Sie niemals eine Rechtsschutzversicherung mit einer nicht spezialisieren Versicherung ab!
  • Wenn Sie einen Anwalt ausgewählt und die entsprechende Vollmacht ausgestellt haben, schicken Sie sowohl der Versicherung wie auch dem Anwalt einen Einschreibebrief, in dem Sie den Anwalt auffordern, sich für seine Tätigkeit mit der Versicherung abzusprechen. Sie vermeiden auf diese Weise, dass der Anwalt nicht im Vertrag vorgesehene Schritte ergreift!

 

Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Ratschläge für die Kosten einer privaten Rechtsschutzversicherung werden bei der Versicherungsbedarfsanalyse erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus genau einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungen und Ausgaben zu vermeiden.

Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Melden Sie den Fall innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist Ihrer Versicherung und schicken Sie alle verfügbaren Unterlagen. Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch, selbst einen Anwalt auszuwählen, lassen Sie nicht die Versicherung wählen. Sie sind berechtigt von Ihrem Anwalt über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden. Vorsicht: Sie brauchen eine vorherige Zustimmung der Versicherung für die Übernahme der Prozesskosten. Der Versicherte kann jedenfalls den Prozess ohne Zustimmung der Versicherung fortführen. Gewinnt der Versicherte das Verfahren muss die Versicherung allerdings die entsprechenden Kosten übernehmen. Falls sich die Versicherung und der Versicherte nicht einig sind, sieht der Vertrag meist vor, die Angelegenheit über ein Schiedsgericht beilegen zu lassen. Das Schiedsgericht entscheidet, wie viel von den Schiedsgerichtskosten von der Partei zu tragen sind, die verliert. Musterbrief

Wie kann ich einen Vertrag kündigen?

Schadensversicherungsverträge mit einer einjährigen Laufzeit sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC) kündbar. Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend für ein weiteres Jahr.

Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit sind nach Ablauf der natürlichen Laufzeit kündbar, spätestens jedoch ab dem fünften Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC).

Einige Versicherungsverträge sehen auch die Kündigung im Schadensfall vor.
Zur Sicherheit sollten die Vertragsbedingungen zur Hand genommen werden.

Stand
08/2023

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