Das „Recht auf Reparatur“
Unsere Eltern und Großeltern wissen es noch genau: Ein kaputter Schuh wird repariert im nu! Weggeworfen wurde - schon aus ökonomischen Gründen - kaum etwas, sondern repariert und wiederverwendet. Die derzeitige Wegwerfkultur, befeuert durch den Konsumrausch von Schnäppchen- und Aktionswochen (Black Friday lässt grüßen) darf getrost als Auslaufmodell betrachtet werden, da 77% der EU-Bürger ihre Geräte eher reparieren würden, als sie zu ersetzen.
Im Sinne eines ressourcenschonenden Konsumverhaltens und einer nachhaltigeren Lebenseinstellung fördert die Europäische Union nun Produkte die langlebig sind. Dabei handelt es sich um das so genannte „Recht der Verbraucher:innen auf Reparatur“, welches ein Teil des Europäischen Grünen Deals ist, um die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Langlebige Produkte sollen mit einer besseren Kennzeichnung und einer Ausdehnung der Gewährleistung belohnt werden. Die transparente Information über die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes, in Form eines Produktpasses, soll Verbraucher:innen eine transparente Entscheidung zur Nachhaltigkeit hin bieten.
Auch die Obsoleszenz, sprich, der geplante Verfall des Produktes, liegt im Fadenkreuz der Initiative, da diese nun endlich als unlautere Geschäftspraktik eingestuft werden soll.
„Diese begrüßenswerte Initiative ebnet Verbraucher:innen den Weg aus der Wegwerfkultur, die unsere Gesellschaft seit Jahren geißelt“, so Rechtsberater Reinhard Bauer.
Die Forderung des Europäischen Parlaments ist noch keine verbindliche Rechtsnorm, doch hat die Europäische Kommission immerhin für September dieses Jahres eine konkrete Gesetzesinitiative angekündigt.