Dank der Eintragung in das Register der Einsprüche
(Registro pubblico delle Opposizioni http://www.registrodelleopposizioni.it)
Worum geht es?
Das öffentliche Register der Einsprüche ist ein kostenloser öffentlicher Dienst für Bürger:innen, die sich der Nutzung ihrer Telefonnummer (Festnetz oder Mobilfunk) und ihrer Postanschrift für Werbe- und Marktforschungszwecken widersetzen. Dieser Dienst ist auch an die Betreiber gerichtet, die Marketingaktivitäten per Telefon und/oder über die Post durchführen.
Wozu dient es?
Im Register der Einsprüche stehen Bürger:innen mehrere Funktionen zur Verfügung: die kostenlose Eintragung, die Verlängerung, der selektive Widerruf und die Löschung der Eintragung. Diese Funktionen können über ein Online-Formular, per Telefon (fürs Festnetz gebührenfreie Nummer 800 957 766, für Mobiltelefone 06 42986411 und dabei den Anweisungen des Anrufbeantworters folgen. Bei Schwierigkeiten wird der Anruf an einen Operator weitergeleitet.) oder per E-Mail (an iscrizione@registrodelleopposizioni.it) beantragt werden, indem sie das Formular "Anmeldung" mit den erforderlichen Daten ausfüllen. Im Formular können bis zu fünf Telefonnummern eingetragen werden. Der Dienst und die Vorlagen stehen in italienischer Sprache zur Verfügung.
Der Widerruf der vorab erteilten Zustimmungen ist wirksam gegen Werbeanrufe, die sowohl von Menschen als auch von automatisierten Computer-Stimmen getätigt werden. Sobald die Nummer im Register eingetragen ist, können die Bürger:innen nur noch Werbeanrufe von Unternehmen erhalten, mit denen sie noch einen aktiven oder einen vor weniger als 30 Tagen abgeschlossenen Vertrag haben (z. B. das eigene Telefon- oder Energieversorgungsunternehmen). Um auch diese Zustimmungen zu widerrufen, müssen sich Verbraucher:innen direkt an die einzelnen Anbieter wenden. Nachträglich erteilte Zustimmungen, die also nach der Eintragung ins öffentliche Register gegeben werden, erlauben diesen Unternehmen jedoch, wiederum Anrufe zu tätigen. Eventuell neu erteilte Zustimmungen können jedoch durch einer Erneuerung im Register dann wieder widerrufen werden.
Mit dem Register der Einsprüche können vier verschiedene Funktionen beantragt werden: "Eintragung", "Erneuerung", "selektiver Widerruf" und "Löschung". Alle Anträge werden innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, obwohl sie erst nach 15 Tagen wirksam werden. Bitte beachten Sie, dass Sie auch jene Postanschrift eintragen können, die der Telefonnummer im öffentlichen Telefonverzeichnis zugeordnet ist.
Strafen
Verstöße gegen den „Einspruch“ der Verbraucher:innen - d. h. die Nichtbeachtung des Registers der Einsprüche seitens der Telemarketing-Betreiber – fallen in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Verwaltungsstrafen betragen bis zu 20 Mio. Euro bzw. für Unternehmen bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Was passiert, wenn Sie nach der Anmeldung weiterhin Werbeanrufe erhalten?
Das Gesetz sieht kein technisches Verfahren zur Verhinderung von Werbeanrufen vor, und obwohl das öffentliche Register der Einsprüche auch für ausländische Werbebetreiber gilt, bleibt abzuwarten, ob diese den Willen der Bürger:innen auch effektiv respektieren werden. Sollten Sie trotz Eintragung im Register weiterhin angerufen werden, kann dies der Datenschutzbehörde gemeldet werden (Name und Nummer des Anbieters). Schließlich möchten wir daran erinnern, dass alle Telefone über eine Funktion zur Unterdrückung eingehender Anrufe verfügen, die aktiviert werden kann, wenn man ständig zu Marketingzwecken kontaktiert wird.
Quelle: http://www.registrodelleopposizioni.it