Mit dem Verbrauchertelegramm Wissensvorsprung sichern - hier kostenlos als Newsletter abonnieren!
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 66/73
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Welche Lebensmittel sind gut für das Gehirn?
An erster Stelle ist dabei wohl Wasser zu nennen. Nur wenn das Gehirn ausreichend mit Flüssigkeit versorgt ist, kann man sich gut konzentrieren.
Wichtig ist auch, dass die Gehirnzellen ausreichend Energie in Form von Glukose (Traubenzucker) erhalten. Eine hohe Zuckerzufuhr führt jedoch zu einem raschen Anstieg, anschließend aber auch zu einem raschen Absinken des Blutzuckerspiegels. Müdigkeit und Hunger sind die Folge. Vollkorngetreideprodukte, Hülsenfrüchte und Gemüse enthalten dagegen zusammengesetzte Kohlenhydrate, welche den Blutzuckerspiegel viel weniger stark schwanken lassen und damit die Gehirnzellen gleichmäßig mit Nahrung versorgen.
Gute Proteinlieferanten für Nervenzellen sind Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen und Kichererbsen: sie enthalten neben größeren Mengen an Protein auch B-Vitamine und Mineralstoffe wie Eisen und Magnesium.
Für den Aufbau der Gehirn- und Nervenzellmembranen werden Fette, wie die mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren, benötigt. Sie sind beispielsweise in Leinöl, Rapsöl und Hanföl, in Nüssen und Samen sowie in Fisch enthalten.
Nicht zuletzt spielen Antioxidanzien, also Stoffe, welche die Gehirnzellen vor aggressiven Sauerstoffverbindungen schützen, eine Rolle; wie u.a. Heidelbeeren, Himbeeren und andere Beeren.
Eine gehirngesunde Ernährung enthält also – neben anderen Lebensmitteln – etwa zwei Liter Wasser oder ungesüßten Tee täglich, reichlich Gemüse, Hülsenfrüchte, Vollkorngetreide und Obst sowie regelmäßig kleine Mengen an Nüssen, Samen und hochwertigen Pflanzenölen.
Pellets: Achtung, betrügerische Onlineshops
Statt günstiger Lieferung ist man das gezahlte Geld los
Derzeit beklagen zahlreiche Konsumenten und Konsumentinnen, dass man zum einen fast keine Pellets findet, und zum anderen die Preise enorm gestiegen sind. Daher suchen viele von ihnen im Internet nach günstigeren Alternativen. Doch leider stellt sich die vermeintliche Ersparnis manchmal als kompletter Reinfall heraus: statt günstigere Pellets ist das per Vorkasse bezahlte Geld weg, und der Online-Shop ist verschwunden.
So können Sie sich davor schützen:
- Holen Sie mehrere Angebote ein, so kriegen Sie ein Gespür für die Preislage: wenn ein Anbieter im Vergleich zu anderen „spottbillig“ ist, ist Vorsicht angebracht.
- Überprüfen Sie die Angaben auf der Website (Adresse, Telefonnnummer, PEC-Mail, Mehrwertsteuer-Nummer usw.): wenn mit diesen gegeizt wird, ist das ein sehr schlechtes Zeichen.
- Suchen Sie nach Rezensionen zum Online-Shop: die positiven Bewertungen sind erfahrungsgemäß nicht immer authentisch - viele negative Bewertungen, die dasselbe Problem anprangern, sind jedoch ein wichtiges Warnsignal, das man nicht ignorieren sollte.
- Zahlen Sie per Kreditkarte und nicht per Überweisung, denn man hat so vielleicht eine kleine Möglichkeit, die Zahlung wieder rückgängig zu machen.
- Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn der Kontakt zum Verkäufer über die sozialen Medien zustande kommt, da hier die Identität des Verkäufers oft schwerer feststellbar ist.
Wann ist ein Olivenöl qualitativ gut?
Qualität hat ihren Preis: Für weniger als zehn Euro pro Liter wird man kein sonderlich gutes Öl erhalten. Ein Olivenbaum trägt nämlich erst nach vier bis zehn Jahren Früchte und die Erntemenge schwankt stark. Aus einem Ertrag von etwa 20 Kilogramm Oliven pro Baum lassen sich nur drei bis vier Liter Öl gewinnen, zudem werden für die Ernte viele Arbeitskräfte benötigt. Ein höherer Preis allein ist jedoch noch keine Garantie für ein qualitativ gutes Öl.
Die Qualitätsbezeichnung Extra Vergine (Nativ Extra) ist ebenfalls nicht immer zuverlässig und erfüllt laut Testurteilen nicht alle vorgeschriebenen Qualitätskriterien (Aussehen, Geruch, Geschmack, geringer Gehalt an freien Fettsäuren).
Zusatzinformationen wie die Angabe des Erntejahres, der verwendeten Olivensorte und der Ursprungsregion lassen dagegen auf überdurchschnittliche Qualität schließen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung der EU (g.U. bzw. D.O.P. - Denominazione di Origine Protetta) sagt aus, dass die Oliven in einer definierten geografischen Region angebaut und zu Öl verarbeitet wurden.
Für einen einfachen Riechtest füllt man etwas Olivenöl in ein Weinglas und lässt es abgedeckt rund zehn Minuten lang stehen. Wenn es dann deutlich nach frischem Gras, Kräutern, Früchten o.ä. richt, deutet das auf ein sensorisch gutes Öl hin. Ein fruchtiger, bitterer oder scharfer Geschmackseindruck nach dem Schlucken weist hingegen auf einen hohen Gehalt an gesundheitsfördernden Polyphenolen hin.
Kartenzahlung im Geschäft
Wie funktioniert das mit Pflicht zur Annahme der Kartenzahlungen?
Für Händler gilt schon seit einigen Jahren die Pflicht, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Bisher war diese Norm jedoch ein eher zahnloser Tiger, da bei Nichteinhaltung keine Strafen zu befürchten waren. Dies hat sich nunmehr geändert: seit 30. Juni 2022 werden für eine nicht akzeptierte Kartenzahlung 30 Euro + 4% des Transaktionswerts als Strafe fällig. Zuständig für Kontrollen und Strafen sind laut jüngsten Informationen die Finanzwache und die Justizpolizei.
Es wurde auch klargestellt, dass diese Norm die Karten (Bankomat, Kredit, aufladbar), aber keine weiteren Zahlungsinstrumente betrifft.
Die Entscheidung, ob bar oder mit Karte gezahlt wird, sollte also bei den Verbraucher:innen liegen (immer innerhalb der Bargeld-Obergrenze von derzeit 2.000 Euro, ab 1. Jänner 2023: 1.000 Euro).
Keine Strafe wird fällig, wenn die Zahlung „technisch nicht möglich war“, z.B. im Fall von nachweisbaren Problemen mit der Verbindung oder einem momentan defekten POS-Gerät.
Stichwort Kartenzahlungen: aktuelle Studien zeigen, dass eine Ausgabe mit Karte im Gehirn weitaus weniger stark wahrgenommen wird als ein bar bezahlter Einkauf. Wenn Ihnen also gefühlt „das Geld durch die Finger rinnt“, kann ein Selbstversuch hilfreich sein: einen Monat Kartenzahlungen und einen Monat Barzahlungen gegenüberstellen.
Ist grüner Tee ein Wundermittel?
Wundermittel gibt es leider nicht. Vom grünen Tee kann dennoch ohne zu übertreiben behauptet werden, dass er eine positive Wirkung auf die Gesundheit hat.
Da ist zunächst einmal das Herz-Kreislauf-System. Die Ergebnisse jüngerer Studien deuten darauf hin, dass der regelmäßige Genuss von grünem Tee das Risiko für Bluthochdruck, Schlaganfall und Herzinfarkt absenkt.
Möglicherweise schützt grüner Tee auch vor Krebs. Endgültig erwiesen ist dies aber noch nicht. Grüntee enthält nämlich Epigallocatechingallat (EGCG) aus der Gruppe der Gerbstoffe, die die so genannten freien Radikale (die zur Tumorentstehung beitragen) unschädlich machen.
Gut belegt ist dagegen die Schutzwirkung von grünem Tee vor Zahnkaries. Grüner Tee hat von Natur aus einen relativ hohen Fluoridgehalt, zudem töten die Teepolyphenole Kariesbakterien ab und hemmen die Bildung von Zahnbelag (Plaque).
Nicht zuletzt wird grüner Tee als Muntermacher geschätzt. Da das Koffein im Tee an Gerbstoffe gebunden ist und langsamer aufgenommen wird.
Die optimale Aufgusstemperatur beträgt 70 bis 85°C und die empfohlene Ziehzeit zwei bis vier Minuten. Die Teeblätter können bis zu drei Mal aufgegossen werden. Von Nahrungsergänzungsmitteln mit Grüntee-Extrakt rät die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA jedoch ab. Diese würden zum Teil sehr hohe Gehalte an Catechinen aufweisen, welche die Leber schädigen könnten.
Appell der Verbrauchervereinigungen an Banken: es braucht niedrigere Kosten bei den Bankomatdiensten
Seit einigen Monaten wird über eine Reform des Kostenmodells für jene Behebungen am Geldautomaten diskutiert, insbesondere für solche, die von Benutzern bei Banken, bei denen sie kein Konto haben, durchgeführt werden.
Das neue, derzeit von der Antitrustbehörde untersuchte Modell, welches am 31. Oktober in Kraft treten sollte, sieht maximale Spesen von 1,50 Euro gegenüber dem aktuellen Durchschnitt von 1,83 Euro vor, mit Spitzenwerten von 2 Euro. Außerdem wird die Gebühr von der Bank eingehoben, die den Geldautomat betreibt.
Durch das neue Modell sollten Verbracher:innen im Schnitt 0,30 Cent auf ca. 500 Millionen Transaktionen im Jahr (Daten lt. Bancomat SpA) für über 150 Millionen Euro sparen. Es wird außerdem nicht länger jene Bank sein, die die Karte ausstellt, welche den (teuren) Preis für eine Dienstleistung festlegt. Mit dem neuen Modell werden alle Banken ermutigt, mehr Geldautomaten zu installieren, die auch mit immer innovativeren Diensten ausgestattet sind.
Die Verbände verlangen daher ein Treffen mit BANCOMAT SPA, um vor dem 31. Oktober eine klare und transparente Kommunikation über die neue Modalität festzulegen, die ein höheres Maß an Transparenz der neuen angewandten Bedingungen gewährleistet.
Winterreifen-Pflicht?
Es gilt die Pflicht zur Winter-Ausrüstung!
Die AutofahrerInnen sind zu Recht verwirrt, wenn von verschiedener Seite immer wieder verkündet wird, dass in Südtirol ab 15. November „Winterreifenpflicht“ bestünde. Dem ist nicht so! Auf den Landesstraßen herrscht Winterausrüstungspflicht: das heißt geeignete Winterreifen oder alternativ rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung. Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder (Gebotsschild Reifen mit Schneekette sowie Zusatzschild mit Aufschrift „bei Schnee oder Eis“) auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum.
Jedoch: Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in der Gemeinde Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben, und je nach Witterung aufziehen.
Tipp: vor dem Kauf der Winterreifen Testurteile konsultieren und sich verschiedene Angebote einholen; achten Sie auch auf das Alter der Reifen, die man Ihnen anbietet (Aufschluss gibt die Nummer am Reifen, z.B. 3218 = Herstellung in der 32. Woche von 2018).
Unlautere Geschäftspraktiken im Energiesektor
VZS: mehr Transparenz und keine Täuschung der Verbraucher!
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat vor kurzem vier Energieunternehmen gestraft, weil sie gegen den Verbraucherkodex und die ARERA-Vorschriften verstoßen haben. Die Antitrust-Behörde verhängte allein gegen die Firma Ubroker Srl Strafen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.
Leider stößt man in diesem Bereich häufig auf unlautere Geschäftspraktiken oder Unterlassungen, insbesondere was die Preisangaben betrifft. Wegen mangelnder Transparenz bei der Darstellung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Strom- und Gasversorgung verhängte die Behörde Sanktionen gegen drei weitere bekannte Energieunternehmen: Bluenergy, Ajó Energia und Visitel.
Die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer, kommentiert: "Auf einem Markt wie dem freien Energie- und Gasmarkt ist die Knappheit und in einigen Fällen sogar die fehlende Transparenz und Unvollständigkeit der Informationen über die Gesamtkosten, die die Verbraucher im Zusammenhang mit der Teilnahme an kommerziellen Angeboten zu tragen haben, ein unüberwindbares Hindernis für klare und fundierte Entscheidungen. Auf jeden Fall raten wir davon ab, auf telefonische Angebote einzugehen, ohne vorher das angebotene Produktblatt einzusehen."
Die VZS weist darauf hin, dass es bei irreführenden und/oder unlauteren Verhalten von Energie- oder Gasanbietern - auch bei telefonischen Angeboten - immer wichtig ist, dieses Verhalten der Verbraucherzentrale Südtirol (info@verbraucherzentrale.it) sowie der AGCM (www.agcm.it) und der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA (www.arera.it) schriftlich zu melden.
SMS vom Paket-Zusteller?
Gesundes Misstrauen ist angesagt
Dieser Tage melden sich viele Verbraucher:innen bei uns, die angeblich ein SMS von einem Paketzusteller erhalten haben. In der SMS liest man, dass das Paket aufgehalten wurde, und man auf einen Link klicken soll, und dann die dort angezeigten Anweisungen zu befolgen.
Viele allerdings erhielten so ein SMS auch, ohne irgendwas bestellt zu haben.
So wie die SMS aufgebaut ist – kein Name des Zustellers, kein Absender des Pakets, keine Versandnummer – ist Misstrauen sicherlich angebracht.
Das ganze ist ein Versuch, mit einem Vorwand persönliche Daten (und wahrscheinlich Kreditkartendaten) zu „erfischen“. Im Fachjargon spricht man deshalb von „phishing“, und wenn es per SMS erfolgt, von „smishing“.
Was also tun? Auf keinen Fall auf den Link klicken, soviel ist sicher. Wenn Sie etwas bestellt haben, dessen Lieferung sich aus nicht bekannten Gründen verzögert, sollten Sie direkt den Verkäufer kontaktieren und nachfragen.
Zur Erinnerung: wurde bei einer Bestellung kein besonderer Liefertermin vereinbart, geht man von einer Lieferfrist von 30 Tagen aus. Weitere Informationen zur Paketzustellung haben wir im Informationsblatt „Versand und Zustellung von Paketen“ zusammengefasst.