Energie und Lebenshaltungskosten: Nationalversammlung am 18. Oktober

Energieteuerung und Inflation belasten Haushalte und Wirtschaft

 

Die nationalen Verbraucherverbände (Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, MdC, Movimento Consumatori, Udicon, Utenti Tv und Verbraucherzentrale Südtirol) stellen erneut eine Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen vor, welche die Regierung zur Eindämmung der hohen Lebenshaltungskosten und der Energiepreise ergreifen sollte.

 

Die bisher getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Notlage haben sich als unzureichend erwiesen.

 

Die neue Regierung muss die Energiepreise in den Griff bekommen, um schwerwiegende wirtshcaftliche Folgen zu vermeiden.
Nehmen auch Sie am 18. Oktober an der Nationalen Verbraucherversammlung teil:

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_4IGZ6ExWTPmfhw2FQiWIww


Folgen Sie ab 10.00 Uhr live auf unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/assoutenti

 

Diese große Versammlung wird live gestreamt und steht allen gesellschaftlichen Kräften offen, die die Gründe und Details der zu ergreifenden Maßnahmen/Initiativen teilen, wobei auch jene Themen einfließen werden, welche die Verbraucherplattform am 6. April erarbeitet hatte. In den letzten Monaten haben bereits zwei Initiativen zur Mobilisierung gegen die hohen Lebenshaltungskosten und die hohen Energiekosten stattgefunden: der Protest der „Leeren Töpfe“ fand am 10 Juni auf den wichtigsten Plätzen Italiens sowie am 21. September in Genua statt.

Die wichtigsten Themen und Vorschläge zur Überwindung der aktuellen Notlage:

  • Stop für Unterbrechungen der Strom- und Erdgaslieferung (Abtrennung der Stromzähler vom Netz), die Ausweitung und Verbesserung der Regelungen für langfristige Ratenzahlungen auf Energie-Rechnungen, u. a. durch die Schaffung einer speziellen öffentlichen Sicherstellung über die Einrichtung eines besonderen Verfahrens bei der Schlichtungsstelle für Energiekunden der Arera.
  • Den Zustand der „unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit“ genau definierten, und diese auf Haushalte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausweiten, auch im Hinblick auf den Zugang zu den Sozialboni; für die Boni soll der ISEE-Wert auf 20.000 Euro angehoben werden und die ausbezahlten Summen modular angepasst werden.
  • Durchsetzung klarerer und strengerer Rechtsvorschriften auf das Verbot einseitiger Änderungen von Energieverträgen, die auf die Vertragsverlängerungen ausgedehnt werden und einseitige Kündigungen durch die Lieferanten verhindern sollen.
  • Befreiung des Energiemarktes (Strom, Gas und Brennstoffe) von Spekulation und Marktvolatilität durch Entkopplung der Strom- und Gaspreisbildung und Festlegung von Referenzwerten für den geschützten Markt, die dem gewichteten Durchschnitt der Versorgungs- und Produktionskosten der verschiedenen Quellen entsprechen. Außerdem soll eine Höchstgrenze für die Preisschwankungen auf dem freien Markt festgelegt werden.
  • Verzicht auf die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die Verbrauchssteuern (Akzisen) auf Kraftstoffe und Festsetzung der Steuerbelastung auf europäischem Durchschnitt; Sterilisierung der Mehrwertsteuer auf Rohstoffe bis zu einem Höchstwert, welcher der Belastung durch die Verbrauchssteuer entspricht. Mindestens bis Ende des Jahres die Reduzierung von 30 Cent auf die Verbrauchssteuern auf Kraftstoffen gewähren. Umgestaltung der Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel und Verbrauchsgüter, wobei die Belastung für einige wichtige Produkte, einschließlich Pellets, erheblich gesenkt wird. Die volle Absetzbarkeit von Fahrkarten für Pendler (Arbeiter und Studenten) von der Steuer sowie erhebliche Ermäßigungen bis hin zur Unentgeltlichkeit für bestimmte Dienstleistungen und Lieferungen, wie Kantinen und Schulbücher.
  • Einleitung einer umfassenden Reform der allgemeinen Systemgebühren auf Rechnungen, die viele veraltete oder ungerechtfertigte Posten enthalten; diese sollen aus der MwSt.-Bemessungsgrundlage herausgenommen werden; die MwSt. sollte auf jeden Fall strukturell auf 10 % für den gesamten Gasverbrauch gesenkt werden
  • Einrichtung eines Registers der im Energiemarkt zugelassenen Verkäufer, anhand Kriterien wie Vermögen, finanzielle Stabilität, industrielle Erfahrung, Fachwissen, kaufmännische Fairness und Engagement für Nachhaltigkeit.
  • Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen für Energiegemeinschaften (erneuerbare Energie), mit zeitgleicher Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, auch durch die Einstufung einiger Modelle als Einrichtungen des „dritten Sektors“.
  • Einrichtung eines Unterstützungsfonds zur energetischen Sanierung von Gebäuden, auch um die erneuerbaren Energien weiter zu verbreiten, den Energieverbrauch einzudämmen und als Maßnahme zur Bekämpfung der Energiearmut.
  • Die in Italien bereits verabschiedeten Maßnahmen formal und substanziell verbessern und sie anhand der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnungen zur Eindämmung der Energiekosten verstärken; die Besteuerung der außerordentlicher Supergewinne von Energie aus fossilen Brennstoffen, die den zulässigen Schwellenwert überschreiten, anheben, und das Maximalentgelt für die infra-marginalen Produzenten senken.
  • Entschiedene Stärkung der Überwachungsaufgaben und Sanktionsbefugnisse der unabhängigen Behörden und von „Mr. Prezzi“, Ausweitung ihres Handlungsspielraums und der Koordinierungsfunktionen der zentralen und peripheren staatlichen Einrichtungen, die für die Kontrolle, Überwachung und Bekämpfung von Missbrauch und Spekulation zuständig sind, auch durch den Aufbau einer direkten Zusammenarbeit mit den anerkannten Verbraucherverbänden.
  • Einrichtung von territorialen Preisüberwachungsausschüssen in den Präfekturen unter Beteiligung der örtlich tätigen Verbraucherverbände zur Beobachtung der Entwicklung und zur Bekämpfung der Spekulation, in Zusammenarbeit mit Mr. Prezzi.
  • Vorherige Absprache mit den Verbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU (Consiglio Nazionale dei Consumatori e degli Utenti) zu preis- und energiepolitischen Maßnahmen.

 

 

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