Spenden: wie die Spreu vom Weizen trennen

Es gibt immer wieder Böswillige, welche die Großzügigkeit ihrer Mitmenschen für ihre Machenschaften missbrauchen, und so engagierte Spender*innen verunsichern und den gesamten Sektor in Verruf bringen.  Wenn Sie jedoch folgende Tipps berücksichtigen, dann kommt Ihre Spende sicher in die richtigen Hände:
 

  • Spenden sind freiwillig und ohne Gegenleistung. Wird durch mitleids- und gefühlsbetonte Werbung Druck auf den Spender ausgeübt, ist Vorsicht geboten. Auch soll der Spender nicht genötigt oder gar gezwungen werden.
  • Nicht Mitleid, Angst und Abscheu sollten eine Spende auslösen, sondern Mitverantwortung, Solidarität oder Nächstenliebe.
  • Für Werbung und Verwaltung von Spenden fallen unvermeidbare Kosten an. Sie sollten eine Höhe von maximal 35% nicht übersteigen (0-10% niedrig, 10-20% angemessen, 20-35% vertretbar).
  • Als Spender sollten Sie vermeiden, Ihr Geld breit zu streuen, denn geben Sie vielen Organisationen kleine Summen, verursacht das mehr Verwaltungsaufwand, als wenn Sie nur wenigen Organisationen größere Summen spenden. Außerdem behalten Sie bei der Beschränkung auf wenige Empfänger einen besseren Überblick.
  • Das Werbe- und Informationsmaterial der Spendenorganisationen sollte Klarheit über die Ziele der Organisation und die Verteilung der Spenden geben. Organisationen, die darüber nur unklar Auskunft geben oder Informationen verweigern, sind abzulehnen.
  • Schauspieler, Politiker und andere Prominente setzen sich gelegentlich als Fürsprecher für einzelne Organisationen ein. Das zusätzliche Vertrauen, das sie vermitteln sollen, kann jedoch eine ausführliche, sachliche Information nicht ersetzen.
  • Sollten Sie Spendenbriefe bekommen, ohne dass Sie mit dem Verein, der Sie anschreibt, bisher Kontakt hatten: Vorsicht und Zurückhaltung sind geboten. Fragen Sie zurück, woher die Organisation Ihre Anschrift hat, und bestehen Sie darauf, dass Ihre Adresse gelöscht wird, falls Sie mit dieser Art der Spendenwerbung nichts zu tun haben wollen.
  • Bei Spendenaufrufen über die sozialen Netzwerke, über Posts und Storys, gilt es ebenfalls, vorsichtig zu sein: Mit wenigen Klicks geht es zur Überweisung, und schnell ist das Geld auf den Weg gebracht. Doch als Spender:innen sollten wir und zumindest kurz Zeit nehmen, um zu prüfen, wem wir unser Geld anvertrauen.

 

Bei Spenden an der Haustür oder an öffentlichen Orten sollten außerdem folgende Punkte beachtet werden:
 

  • Sogenannte Drücker nutzen den Überraschungseffekt. Unterschreiben oder spenden Sie nicht sofort, vor allem wenn Druck auf Sie ausgeübt wird. Vorsicht auch bei vorgeblichem Zeitdruck des Sammlers.
  • Bei den Werbern handelt es sich oft um Profis, die erfolgsabhängig entlohnt werden. Nur die wenigsten Organisationen, die mit professionellem Personal arbeiten, weisen darauf hin.

Allgemein sollte man im Zweifelsfalle Einzahlungen zugunsten von Organisationen gegenüber Barspenden den Vorzug einzuräumen. Dadurch haben Sie, sofern die beschenkte Organisation die Voraussetzungen erfüllt, auch eine Spendenquittung für die Abschreibung bei der Einkommenssteuererklärung zur Hand.
 

Das Gütesiegel „Sicher Spenden“

Eine weitere nützliche Orientierungshilfe bietet das Gütesiegel „Sicher Spenden“, welches der Dachverband der Sozialverbände in Bozen an zertifizierte Organisationen verleiht. Genauere Informationen finden Sie auf www.spenden.bz.it oder beim Dachverband der Sozialverbände, Streitergasse 4, Bozen, Tel. 0471-324667.
 

Spenden und Steuern: Absetzbarkeit einiger im Jahr 2020 gespendeten Beträge


1) Abzug von der geschuldeten Steuer (oneri detraibili) im Ausmaß von 19%

Von der geschuldeten Steuer können folgende Spenden abgezogen werden:

  • Spenden zugunsten von Amateursportverei­nen (19% der Spende, maximaler Abzug 1.500 Euro)
  • Beiträge an Gegenseitigkeitsgesellschaften (19% der Spende, maximaler Abzug 1.300 Euro)
  • Spenden zugunsten von kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten (19% der Spende)
  • Spenden zugunsten von Körperschaften des Schauspiels (19% der Spende, maximaler Ab­zug 2% des Einkommens)
  • freiwillige Spenden zugunsten von staatlichen und gleichgestellten Schulinstituten (19% der Spende)
  • freiwillige Spenden zugunsten von Stiftungen im Musiksektor
  • freiwillige Spenden an den Abschreibungs­fonds der Staatsanleihen (19% der Spende)


2) Abzug von der geschuldeten Steuer (oneri detraibili) im Ausmaß von 26%

Von der geschuldeten Steuer können folgende Spenden abgezogen werden:

  • freiwillige Spenden an ONLUS sowie an hu­manitäre, religiöse und laizistische Initiativen in Nicht-OECD-Ländern, ermittelt durch Dekret des Ministerpräsidenten (26% der Spende, Höchstbetrag 30.000 Euro);
  • freiwillige Spenden an politische Parteien (26% der Spende, Spendenbetrag zwischen 30 und 30.000 Euro).

 

3) Abzug von der geschuldeten Steuer (oneri detraibili) im Ausmaß von 30% bzw. 35%

Von der geschuldeten Steuer können alternativ folgende Spenden abgezogen werden:

  • Spenden an ONLUS und an Vereine zur Förderung des Gemeinwesens im Ausmaß von 30% bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro.
  • Spenden an Staat, Regionen, örtliche Körperschaften, Stiftungen und gesetzlich anerkannte gemeinnützige Vereine, einschließlich der zivilrechtlich anerkannten religiösen Körperschaften für Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie, im Ausmaß von 30% bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro.
  • Spenden an Freiwilligenorganisationen (organizzazioni del volontariato), im Ausmaß von 35% bis zu einem Gesamtbetrag für jedes Steuerjahr von nicht über 30.000 Euro.

 

Damit diese Spenden absetzbar sind, muss die Zahlung über Bank- bzw. Postüberweisung, mit Bankomat- , Kredit- oder Prepaid-Karten oder mit Bank- oder Zirkularschecks erfolgen (gilt nicht für alle Spendenarten, jedoch ist eine nachverfolgbare Zahlungsart wie Überweisung stets einer Spende in bar vorzuziehen. Der Spendenempfänger muss den Erhalt der Spen­de quittieren.

NB: Angaben zur steuerlichen Absetzbarkeit ohne Gewähr.

Stand
03/2023

like-512_0.png

like-512_0.png