Die Tipps der VZS für den Neuwagenkauf

Wer sich ein neues Auto zulegt, hat diesen Schritt meist gut überlegt - vielfach wurde auch lange darauf gespart und auf Anderes verzichtet, um sich diesen Traum zu verwirklichen. Da man für ein neues Auto normalerweise eine stolze Summe zahlt, ist es umso ärgerlicher, wenn es unliebsame Überraschungen gibt. Daher empfiehlt es sich, bei der Abwicklung des Kaufs mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt vorzugehen; so können diese unschöne Überraschungen am ehesten vermieden werden. Hier die Tipps der Verbraucherzentrale zum Kauf eines Neuwagens:
 

  • Überprüfen Sie, dass der Händler ein offizieller Vertragshändler ist (dies kann man auch online erledigen).
  • Fragen Sie nach, ob das von Ihnen gewählte Automodell ein "Auslaufmodell" ist oder ob Verbesserungen am Modell geplant sind; entscheiden Sie sich nur dann für das "alte" Modell, wenn ein Preisnachlass gewährt wird.
  • Informieren Sie sich über Treibstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Abgaswerte (Euro5, Euro6, usw.).
  • Vereinbaren Sie um eine Probefahrt mit dem gewünschten Fahrzeug.
  • Wenn Sie sich für den Kauf entschieden haben, sollte ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Leider bestehen manche Händler darauf, anstelle eines regulären Kaufvertrages ein sogenanntes "einseitiges Kaufangebot" von VerbraucherInnen unterzeichnen zu lassen. Dieses Kaufangebot verwandelt sich erst mit der Annahme durch die Geschäftsleitung des Vertragshändlers in einen Vertrag, und erst dann erfolgt die Bestellung des Fahrzeugs. Diese einseitigen Kaufangebote garantieren den VerbraucherInnen weniger Rechte (es gibt z.B. keine Frist für die Annahme durch den Händler); falls möglich bitten Sie daher um die Aufsetzung eines richtigen Vertrages.
  • Unabhängig von der Art des Kaufdokuments sollten Sie stets alle wesentlichen Informationen vermerken; so vermeiden Sie Fehler und Missverständnisse. Wichtige Informationen sind z.B. Beschreibung des Fahrzeugs (und nicht nur die Artikel-Nummer), Farbe des Autos, Art und Farbe der Innenausstattung, serienmäßig geliefertes und gegen Zuzahlung bestelltes Zubehör.
  • Stellen Sie sicher, dass der Preis bis zur Lieferung fix ist; der Liefertermin muss explizit angeführt sein.
  • Lesen Sie die Klausel über eventuelle Verspätungen bei der Lieferung genau durch.
  • Die Anzahlung sollte niemals bar erfolgen, sondern immer mit nachvollziehbaren Zahlungsmitteln (z.B. Banküberweisung); lassen Sie sich die geleistete Anzahlung schriftlich bestätigen und auf dem Vertrag vermerken. Die Anzahlung sollte 10% des Gesamtpreises nicht übersteigen.
  • Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch, und überprüfen Sie, ob alles korrekt angegeben wurde und ob Ihnen alle Klauseln klar sind. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie nach!
  • Unterschreiben Sie den Vertrag nicht, wenn etwas unklar sein sollte.
  • Ein beim Vertragshändler unterzeichneter Vertrag gewährt Ihnen kein Recht auf Rücktritt: dieser Vertrag kann daher nicht annulliert werden, weil Sie Ihre Meinung geändert haben oder weil Sie ein besseres Angebot gefunden haben.
  • Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug eingeben, lassen Sie auf dem Vertrag den dafür anerkannten Betrag angeben; dieser muss bis zur Lieferung des neuen Fahrzeugs garantiert werden (auch wenn diese verspätet erfolgt).
  • Unterschreiben Sie die Übertragungspapiere für das gebrauchte Fahrzeug nie "in blanko", sondern nur dann, wenn der Vertragshändler als Käufer angegeben ist.
  • Bedenken Sie, dass ein Gebrauchtwagen bei der Eingabe beim Vertragshändler weniger wert ist als beim Verkauf an eine Privatperson. Eine Simulation der VZS ergab, dass für das selbe Auto Privatpersonen im Durchschnitt 2.400 Euro gezahlt hätten, während die Händler im Schnitt nur 1.500 Euro angerechnet hätten.
  • Auch die Saldozahlung sollte stets mit einem nachvollziehbaren Zahlungsmittel erfolgen. Diese sollte erst getätigt werden, nachdem man das Auto gesehen hat und alles auf seine Richtigkeit hin überprüft hat.



Wenn Sie für den Kauf des Autos eine Finanzierung benötigen, verlangen Sie ein klares Angebot mit allen wesentlichen Angaben. Fragen Sie auch bei Ihrer Bank nach, ob diese nicht eventuell eine Finanzierung zu besseren Bedingungen anbieten könnte.

Und noch der wichtigste Tipp: bevor Sie etwas unterzeichnen, überlegen Sie, ob Sie auch genau wissen, worin es in dem Dokument eigentlich geht. Haben Sie auch nur den geringsten Zweifel, dann unterschreiben Sie nicht, sondern fragen Sie nach!
Die Unterschrift ist "heilig" und sollte niemals voreilig geleistet werden!

Weitere Infos zum Kauf von Neuwagen, zur Gewährleistung und zur Ratenfinanzierung finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it.

Stand
11/2016

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