Verbrauchertelegramm November/Dezember 2015


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 72/79


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Neue Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Mit 26. September 2015 müssen Warmwasserbereiter und –speicher mit einem EU-Energielabel ausgestattet werden. Die Energieverbrauchskennzeichnung ermöglicht eine leichtere Vergleichbarkeit der einzelnen Produkte.
Da die Haushaltsgeräte immer weniger Energie verbrauchen, mussten in den letzten Jahren neue Energieeffizienzklassen (A+, A++, A+++) eingeführt werden. In Zukunft soll auf diese „Plus-Klassen“ wieder verzichtet werden und die Einstufung der Geräte in gewissen Zeitabständen neu definiert werden.
Außerdem ist geplant den Verbrauchern weitere Informationen über QR-Codes, Links und eine europäische Datenbank zur Verfügung zu stellen, um eine transparentere und genauere Vergleichbarkeit der einzelnen Produkte zu gewährleisten.


Gesundheitsreform: Dekret über die „Angemessenheit“ der Verschreibungen ist weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin

Das derzeit auf gesamtstaatlicher Ebene in Entwurf befindliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibungen wird von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) äußerst kritisch begutachtet.
Mit diesem Dekret plan man, die „Verschreibbarkeit“ von 208 Leistungen strikten Bedingungen zu unterwerfen. Das Dekret sieht unter gewissen Umständen auch Strafen für die verschreibenden ÄrztInnen vor, so etwa bei Missbrauch oder enormer Verschwendung, wie Gesundheitsministerin Lorenzin erklärte.
Somit riskieren Patienten, diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen zu können – außer sie sind in der Lage, die Leistungen selbst zu bezahlen. Und dies liegt nicht für alle im Bereich des Möglichen, das belegen die stetig steigenden Zahlen über den Behandlungsverzicht: in Südtirol sind zwischen 2011 und 2013 die Ausgaben für die Gesundheit um 14% gesunken. Damit wäre das Dekret neben den unmöglich langen Wartezeiten ein weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin.
Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU, unter ihnen die Verbraucherzentrale Südtirol, haben daher um ein Treffen mit der Gesundheitsministerin ersucht, um die Rechte der PatientInnen auf Zugang zu den Behandlungen sichergestellt zu wissen.


Vollständige Abschaffung der Zinseszinsen:
Forderung von 12 Verbraucherverbänden an die Nationalbank


Zwölf Verbrauchervereine - Adusbef, Asso-Consum, Cittadinanzattiva, Codacons, Federazione Confconsumatori-ACP, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Rete Consumatori Italia (Assoutenti, Codici e Casa del Consumatore) und Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) – haben der Banca d'Italia ein Grundsatzpapier mit Vorschlägen, Anmerkungen und Abänderungen zum neuen Beschluss des CICR (Comitato Interministeriale per il Credito ed il Risparmio, lies Interministerielles Komittee für den Kredit und das Sparen) vorgelegt, welcher den Art. 120 des Bankeneinheitstextes umsetzt, welcher seinerseits seit 1. Jänner 2014 die Zinseszinsen abgeschafft hat.
Der Beschluss des CICR muss, so die Verbände, das Verbot der Zinseszinsen auf Sollzinsen in den Bankgeschäften effektiv umsetzen. Mit dem Beschluss muss ein stabiler rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, ohne heimliche „Schlupfwege“, die ohnehin nur in flächendeckende Beanstandungen münden würden. Die Verspätung bei der Vorlage dieses Beschlusses hat den Banken einen Vorwand für ausweichende Verhaltensweisen geliefert, welche bei sonstigen Strafmaßnahmen sofort aufhören müssen.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it.


Bis zu 255% Preisunterschiede bei der Wartung von Heizanlagen

Ist es wieder an der Zeit die Heizanlage warten zu lassen, so sollte man sich vorab einen Überblick über den Preis verschaffen. Die Verbraucherzentrale hat eine Preiserhebung vorgenommen und große Preisunterschiede festgestellt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hat in den Herbstmonaten eine Preiserhebung für die Wartungsarbeiten an Heizöl-, Gas- und Pelletsanlagen mit einer Leistung von unter 35 Kilowatt (Angabe ist auf dem Typenschild der Heizanlage zu finden) durchgeführt. Mit einem erstaunlichen Ergebnis, denn für dieselben Wartungsarbeiten konnten Preisunterschiede von bis zu 255% festgestellt werden.

 

Heizanlage unter 35 kWPreisspanne%-Preisunterschied

Gasthermezwischen 85 und 181 Euro113%

Gastherme mit Brennwerttechnikzwischen 90 und 200 Euro122%

Heizölanlagezwischen 55 und 195 Euro255%

Pelletsanlagezwischen 110 und 180 Euro64%

*bei den Pelletsanlagen haben einige Firmen neben den vordefinierten Wartungsarbeiten noch andere Leistungen im Preis inbegriffen, wie z.B. das neue Wartungsbuch, ein Programmupdate, Reinigung der Lambdasonde und eine Funktionsüberprüfung der Sicherheitseinrichtungen.

Achtung: die Kosten für eventuell erforderliche Ersatzteile kommen noch dazu.
Wer in nächster Zukunft eine Wartung an der Heizanlage durchführen muss, sollte sich vorab darüber informieren, welche Arbeiten die Wartung enthält und welche Kosten anfallen.



„Bail in“: Ab 1. Jänner 2016 könnten Korrentisten und Anleihen-Inhaber der Banken für finanzielle Schieflagen haften

Die Richtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) soll künftig die staatliche Rettung der von Insolvenz bedrohten Banken vermeiden. Dazu werden im europäischen Raum einheitliche Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente geschaffen, mit denen auch „systemrelevante“ Banken ohne Einsatz von Steuermitteln gerettet werden sollten. Gerät eine Bank in eine finanzielle Schieflage und droht die Zahlungsunfähigkeit, könnte dies zu einem bail in führen. Bail in (wörtlich in etwa „Bürgschaft von innen“) bedeutet, dass die Anleger der Bank am Verlust beteiligt werden können.
Die Logik ist folgende: in erster Linie werden die Aktionäre zur Kasse gebeten, in einfachen Worten ausgedrückt wird der Wert der Aktie so reduziert, dass die Zahlungsunfähigkeit vermieden werden kann. Sollte dies nicht reichen, kommen andere Kategorien von „Geldgebern“ zum Zuge, und zwar die Inhaber der Anleihen. Der Gegenwert ihrer Anleihen kann in Aktien umgewandelt werden, um die Bank zu „rekapitalisieren“ (d.h. mit „frischem“ Geld zu versorgen).
Sollte auch dies nicht ausreichen um die Bank zu stabilisieren, werden die Kontokorrent-Einlagen von Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Unternehmen über 100.000 Euro zur Rekapitalisierung herangezogen. Die Einlagen unterhalb 100.000 Euro sind sicher, da hier die Garantie auf die Einlagen greift.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it.

 

Kapitalerhöhungen der Banken
VZS: Informationsprospekt genau durchlesen


Zum Weltspartag erinnerte die Verbraucherzentrale Südtirol an die Rechte der SparerInnen. Sparen ist leider so aktuell wie noch nie. Demografischer Wandel, das niedrige Zinsniveau und das ständig sinkende Rentenniveau drohen zum Beispiel immer mehr RentnerInnen in die Altersarmut zu treiben.
Doch der Durchblick, der vor bösen Überraschungen schützt, wird immer schwieriger. Deshalb ist die Information ein zentrales Recht der Geldanleger.
In Südtirol werden in diesen Monaten SparerInnen umworben ihr Geld in Kapitalerhöhungen der Banken zu stecken. Und sie fragen diesbezüglich auch bei der Verbraucherzentrale nach, ob es eine gute und sichere Geldanlage ist. Die Antwort auf diese Frage ist schnell gesagt, aber nicht ganz so schnell umgesetzt: mehrdeutige und unklare Erklärungen der Produktanbieter helfen nicht weiter, sich selbst informieren heißt die Devise. Dazu kommt man nicht umhin, den Informationsprospekt zu lesen.
Menschen machen sich Sorgen um ihr Erspartes, denn sie befürchten einen schleichenden Vermögensverlust. Dem kann nur mit entsprechender Information vorgebeugt werden. Diesbezüglich steht auch die Verbraucherzentrale Südtirol mit Beratung und Information im Bereich der Finanzdienstleistungen und Versicherungen zur Verfügung.


Sind grüne Mandarinen und Orangen unreif?

Die Farbe der Schale ist bei Mandarinen und Orangen kein Kriterium für den Reifegrad. Sie können grün aussehen und trotzdem ausgereift sein. Verantwortlich für den Grünton ist das natürliche Chlorophyll in der Schale. Es wird nur durch ausreichend große Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht vor der Ernte abgebaut. Reift das Obst bei geringen Temperaturschwankungen, bleibt es grün oder grünfleckig. Leuchtend orange werden die Zitrusfrüchte nur durch tiefe nächtliche Temperaturen kurz vor dem Gefrierpunkt.
Gegen die Grünfärbung lässt sich heute technologisch nachhelfen. Dazu wird das Obst in speziellen Kammern leicht erwärmt. Erfolgt das allerdings nicht sorgfältig genug, bekommen die Früchte dunkle Flecken, schmecken fade und verderben schneller.


Wie viel Salz ist in der Suppe?

Wer wissen möchte, wie viel Salz ein verarbeitetes Produkt enthält, muss erst mal rechnen. Denn Lebensmittelhersteller müssen erst ab 2016 die Salzmenge angeben, derzeit lediglich den Natriumgehalt (obschon die Salzmenge auf einigen Produkten bereits explizit angegeben ist). Die Formel zum Umrechnen lautet: Natrium mal 2,5 gleich Kochsalz. Sind beispielsweise für eine 300 Gramm Portion eines Tiefkühlgerichts 1,14 Gramm Natrium angegeben, dann entspricht dies 2,85 Gramm Kochsalz.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, nicht mehr als 5 Gramm Kochsalz pro Tag aufzunehmen. Zu viel Salz kann Bluthochdruck und Schlaganfälle fördern. Salz versteckt sich nicht nur in Fertiggerichten, Wurst, Schinken, Snacks oder Brot. Es ist zum Beispiel auch in löslichen Arzneimitteln und Brausetabletten enthalten. Es ist ratsam, Salz bewusst durch andere Gewürze und frische Kräuter einzusparen.


Wie lange hält sich geöffneter Saft?

Für angebrochene Saftflaschen und -kartons geben die Hersteller oft nur eine Lagerzeit von zwei bis fünf Tagen an. Werden diese Produkte gut gekühlt und nicht verunreinigt, halten sie meist länger. Es ist jedoch ratsam, niemals direkt aus der Packung oder Flasche zu trinken, um eine Gärung der Säfte zu vermeiden. Am besten verschließt man das angebrochene Produkt sofort nach dem Einschenken wieder und stellt es rasch in den Kühlschrank zurück. So kann der Saft bis zu 14 Tagen verzehrfähig sein. Saure Säfte sind dabei länger haltbar als süße. In einer Glasflasche lassen sich Bläschen, Eintrübungen und Schimmel besser erkennen. Säfte aus Kartonverpackungen sollten deshalb in gut verschließbare Glasflaschen umgefüllt werden. Trüber Bodensatz im klaren Saft, oder umgekehrt klarer im trüben Saft, weist auf beginnende Zersetzung hin.

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