Verbrauchertelegramm März/April 2013

 

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 16/23


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Frohe Ostern – auch für Legehennen!

Die Kennzeichnungspflicht für Eier (die Art der Hühnerhaltung erkennt man am Stempel; bei Bio-Eiern beginnt dieser mit einer 0, bei Freilandeiern mit einer 1) gilt nicht für verarbeitete Eier. Ist ein Ei als Osterei eingefärbt worden, zählt es bereits als „verarbeitet“, und muss nicht mehr gekennzeichnet werden. Was tun? Wenn Sie bereits gefärbte Ostereier kaufen, halten Sie Ausschau nach explizit deklarierten Bio- oder Freilandeiern. Am besten fährt, wer Bio- oder Freilandeier kauft, und diese ganz ohne Chemie selbst färbt.

Die Farben erhält man wie folgt:

  • gelb: aus Zwiebelschalen (nur schwach kochen), Kümmel, Safran, Kamilleblüten
  • braun: aus Zwiebelschalen (gelbe und rote, stärker gekocht), Schwarztee, Kaffee
  • rot: aus Rote-Beete-Saft, Zwiebelschalen mit Essig
  • violett/blau: aus Rotkraut
  • grün: aus Spinat, Brennessel, Efeublättern

Tipps:

  • Marmorierungseffekte erhält man, wenn die Eier im nicht abgeseihten Sud, unter den zerkleinerten Färbemitteln „vergraben“ gekocht werden.
  • Werden die Eier z.B. mit Blättern, Blumen, Kräutern, Gräsern, Spitzen oder sonstigen Schablonen umwickelt, fest in ein Stück Stoff oder Nylonstrumpf eingebunden und dann im Färbebad oder in klarem Wasser gekocht, erhält man sehr schöne Muster.
  • Trägt man vor dem Kochen mit einem Pinsel oder mit Wattestäbchen kleine Muster mit Zitronensaft oder Zitronensaftkonzentrat auf die Eierschale auf, dann nehmen die behandelten Stellen keine Farbe an und es entstehen ebenfalls Muster.

Genauere Anleitungen im Infoblatt Ostereier, in der VZS oder online.


Paritätische Schlichtungen im Bereich Energie
VZS: über 750 Schlichtungen im Jahr 2012


Im Jahr 2012 hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über 750 Schlichtungsverfahren mit verschiedenen Anbietern in Sachen Strom und Gas betreut und auch positiv abschließen können. Bereits seit mehreren Jahren bestehen bei der VZS paritätische Schlichtungsverfahren mit Gesellschaften wie Enel, Edison, Eni, Sorgenia. 2012 wurde auch die Schlichtung mit Seltrade und Selgas aktiviert. Der Wermutstropfen: die Etschwerke, welche von der Verbraucherzentrale mehrmals dazu eingeladen wurden, ein Schlichtungsabkommen zu unterzeichnen, haben sich bis heute immer geweigert; dies zeigt wenig Sensibilität gegenüber den eigenen Abnehmern und deren Vertretern.
Die paritätischen Schlichtungen sind kostenlos, und werden im Allgemeinen sehr geschätzt von den KundInnen und VerbraucherInnen.
Jedes Abkommen sieht spezifische Fälle vor, welche geschlichtet werden können. Die am häufigsten vorgelegten Fälle betreffen unter anderem Rechnungen mit abnormen Beträgen im Vergleich zu den durchschnittlichen Rechnungen, nicht korrekte Berechnung des verrechneten Energieverbrauchs, doppelte Verrechnung, usw.


Tür-zu-Tür-Verkauf von Gasspürgeräten:
Installation ist nicht verpflichtend!


In den letzten Tagen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen bezüglich eines Unternehmens, welches Gasspürgeräte (rivelatore gas) Tür zu Tür vertreibt. Der stolze Kaufpreis des Gasspürgerätes von 249 € wird laut KonsumentInnen stets bar eingehoben. Es wurde uns auch von Fällen berichtet, in denen über 369 Euro für zwei verschiedene Geräte bezahlt wurden. Eine Stichproben-Erhebung der VZS ergab, dass ähnliche Geräte bereits für 60 bis 120 Euro im Handel erhältlich sind. Vielen der KonsumentInnen wurde außerdem mitgeteilt, die Installation des Gerätes sei obligatorisch und vom Gesetz vorgesehen. Im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass es sich um den Verkauf eines Produktes handelt, der keineswegs gesetzlich vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern des Produktes Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Da es sich hierbei um ein Haustürgeschäft handelt, ist möglich, den Vertrag binnen 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) rückgängig zu machen (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei, auf Kosten des Verbrauchers, dem Unternehmen zurückgeschickt werden.


Missbrauch des guten Namens „Verbraucherzentrale“
Kunden sollen Verstöße melden


In letzter Zeit passiert es anscheinend häufiger, dass Anrufe von „Mitarbeitern der Verbraucherzentrale“ eingehen, die eine Art „Hausbesuch“ vereinbaren möchten; mit der vorgeblichen Begründung, man würde vor Ort einen persönlichen Energiepreisvergleich machen. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Wir machen keine solchen „Hausbesuche“, und schon gar nicht gehen wir damit in Call-Center-Art hausieren. Jegliche Aussage in diese Richtung ist eine Irreführung und sollte den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol gemeldet werden.
Den Konsumenten wird vor Anschaffungen und Vertragsabschlüssen empfohlen, sich unabhängige Tests und Vergleiche anzuschauen. Unsere Preisvergleiche sind jederzeit einsehbar. Und wer einen Energiepreisvergleich für seine persönliche Situation möchte, kann diesen selbst unter www.autorita.energia.it, Menüpunkt „Trovaofferte“ kostenlos berechnen.
Wichtig: werden Unbekannte bei Ihnen an der Tür vorstellig, lassen Sie diese auf keinen Fall ins Haus, unabhängig von der „Begründung“, die man Ihnen erzählt. Falls Sie sich gar belästigt oder bedroht fühlen, rufen Sie die Ordnungskräfte.


Verbraucherzentrale Südtirol unterstützt Unterschriftensammlung gegen Wasserprivatisierung

"Klammheimlich, versteckt in einer Richtlinie, versucht die Europäische Kommission gerade ein Jahrhundertprojekt durchzusetzen. Es geht um nicht weniger als um die europaweite Privatisierung der Wasserversorgung. Wenn sich die EU-Kommission durchsetzt, dürfte aus einem Allgemeingut dann ein Spekulationsobjekt werden, mit dem sich - auch in Deutschland - Milliarden verdienen lassen. Es ist ein Sieg großer multinationaler Konzerne, die für diese Privatisierung jahrelang gekämpft haben. Die Folgen für uns Verbraucher könnten erheblich sein." (Aus einer MONITOR-Sendung- Magazin der ARD).
Gleiches gilt sicherlich auch für andere EU-Staaten. Mit der Aktion „Wasser ist ein Menschenrecht - Right 2 Water " hat die erste Europäische Bürgerinitiative (EBI) nach Angaben des Verbands „Mehr Demokratie" die Unterschriftenhürde von einer Million übersprungen. Neues Ziel seien zwei Millionen Unterschriften bis November 2013.
Die Initiative „Right 2 Water" kann online unterstützt werden. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale liegen auch die EU-Unterschriftenlisten auf.


Üble Nachrede: Säumige Miteigentümer im Kondominium anzuprangern ist strafbar

In einem Kondominium bestand aufgrund nicht bezahlter Rechnungen das Risiko, dass die Wasserversorgung für das gesamte Haus unterbrochen würde. Der Verwalter hatte daraufhin im Aufzug die Liste der säumigen Miteigentümer aufgehängt. Das Kassationsgericht hat nunmehr entschieden, dass diese Maßnahme – obschon getroffen, um eine drohende Wasserunterbrechung zu vermeiden – unverhältnismäßig und nicht rechtfertigbar sei, da die Betroffenen in anderer Weise hätten informiert werden können. Dies auch angesichts der Nachteile, die den Betroffenen daraus erwüchsen, und weil dem Verwalter seit längerem bekannt war, dass diese Personen mit den Zahlungen im Rückstand waren (Urteil Nr. 4364 vom 29.01.2013, 5. Strafrechtssektion; Quelle: Antonio Ciccia, Alessio Ubaldi - Avvocati in Torino).


“Lästige Nachbarn” werden zum Ausziehen verurteilt

Jedes Jahr landen mehr als 2 Millionen Klagen in Sachen Kondominium vor dem Richter. Der jüngste Fall aus dem Veneto: ein 43-Jähriger wurde vom Richter zum Auszug aus der Wohnung verurteilt, in der er mit seiner Partnerin wohnt, und wird fortan mindestens 500 Meter Abstand von seinen Nachbarn halten müssen. Der Grund? „Stalkling im Mehrfamilienhaus“. Obschon er acht mal angezeigt wurde, hörte der Mann nicht auf, den anderen Bewohnern das Leben schwer zu machen. Radio auf maximaler Lautstärke, ebenso laute Geräusche „privater Natur“, Schmettern von Sachen gegen die Wände, Geschrei und ähnliches mehr – und das Ganze natürlich nachts, weil der Mann tagsüber schlief. Und wer sich beschwerte, wurde mit Drohungen und Beschimpfungen überhäuft. Die Richterin der Voruntersuchung Mariella Fino hat daher dem Antrag des Staatsanwalts Giorgio Falcone stattgegeben, und die Carabinieri haben den Ruhestörer zwangsentfernt.


Ab ins Fitness-Studio?

Wer sich in einem einschlägigen Studio gegen Bezahlung fit machen lässt, sollte ein paar Tipps beachten. Denn nicht jedes Studio hält was es verspricht, und nicht jedes Fitness-Programm kommt unseren Bedürfnissen entgegen. Worauf also ist zu achten, um nicht unnötig Geld auszugeben und um das Programm nicht auf halbem Wege abzubrechen?

  • Buchen Sie eine Probestunde zur Spitzenzeit, so können Sie am besten kontrollieren, wie der Betrieb läuft, wie die TrainerInnen und das Betreuungspersonal arbeiten.
  • Klären Sie ab, ob das Studio gegen Unfälle versichert ist!
  • Wie sieht es mit der Hygiene aus? (WC, Duschen, Umkleidekabinen, Geräte)
  • Die Beleuchtung und Belichtung und das Raumklima: die Räume müssen hoch und gut belüftet sein, befinden sie sich im Untergeschoss, so müssen sie über eine Belüftungsanlage verfügen.
  • Werfen Sie auch einen Blick auf die Hausordnung – diese spricht manchmal Bände…

Normalerweise ist in den Klauseln des Vertrages mit einem Fitnessstudio kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Dadurch müssen Sie auch weiterzahlen, wenn Sie – aus unvorhergesehnen Gründen - das Studio nicht mehr besuchen. Und: einige Studios bieten Jahresverträge an, die mehrere Monate vor Fälligkeit schriftlich gekündigt werden müssen, da sie sich ansonsten um ein weiteres Jahr verlängern. Also Vorsicht bei der Unterzeichnung!

Weitere Tipps in Sachen „Fitness-Studio“ finden Sie im entsprechenden Infoblatt der VZS, erhältlich in den Geschäftsstellen oder online.

 

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