Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 58/65
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Datengierige Apps - gläserne NutzerInnen
Studie enthüllt Datensammelwut
Eine Studie des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt: Durch Geodaten wie GPS-Koordinaten oder WLAN-Zugangspunkte können der Geräte-Standort und damit die Wege des Nutzers von Datensammlern verfolgt (getracked) werden. Da Smartphones und Tablet-Computer bald überall dabei sind geben sie, wenn sie verfolgt werden, über ihren Besitzer ein aufschlussreiches Profil ab. Besonders Apps eignen sich für die zunehmende Sammelwut. Apps fungieren häufig als „Fassaden“ und verschleiern den eigentlichen Zweck: nämlich das Datensammeln. Mit den App-Anbietern sind oft auch Werbefirmen verbunden, die so zu vielen Daten kommen.
Worauf Sie bei Apps achten sollten
- 1. Installieren Sie nur Apps aus vertrauenswürdigen Quellen. Lesen Sie vorher die Bewertungen (etwa im App-Shop und in Internet-Foren) durch.
- 2. Kontrollieren Sie bei der Installation der App die Zugriffsberechtigungen. Das finden Sie meist unter Einstellungen. Bei Android-Handys kann das gemacht werden, bevor Sie auf “Installieren” klicken, ebenso bei Apple Geräten. Danach können über den Menüpunkt Einstellungen, zum Beispiel Ortungsdienste deaktiviert werden. Installieren Sie eine App lieber nicht, die offensichtlich zu viele Berechtigungen für den Funktionsumfang fordert.
- 3. Seien Sie bei Gratis-Apps besonders vorsichtig. Klicken Sie Werbelinks nicht an.
- 4. Vorsicht mit Datendiensten. Mit einigen Handys können Sie diese sperren. So schließen Sie auch einen Missbrauch durch Apps aus.
- 5. Löschen Sie Apps, die Sie nicht mehr brauchen! So können sie auch im Hintergrund keine unerwünschten Daten mehr übertragen.
Kampf gegen Kostenfallen im Internet
In Deutschland ist seit 1. August 2012 die "Button"-Lösung in Kraft
Bereits seit Jahren erhält das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen unzählige Anrufe von Verbrauchern, die Rechnungen, Mahnungen und auch Inkasso- oder Anwaltsschreiben erhalten haben, weil sie sich unbewusst auf vermeintlich kostenlosen Internetseiten angemeldet haben, die sich im Nachhinein als Kostenfalle entpuppten. Es handelt sich dabei um Internetseiten, oft aus Deutschland, welche die unterschiedlichsten Leistungen anbieten, die Hinweise zur Kostenpflichtigkeit und zur Dauer des Vertrags aber im Kleingedruckten verstecken. Seit 1. August diesen Jahres ist nun in Deutschland die sogenannte "Button-Lösung" in Kraft. Damit soll den Kostenfallen ein Ende beschert werden.
Ob die Betreiber der Kostenfallen weitere Schlupflöcher finden werden, um ihre undurchsichtigen Machenschaften weiterzuführen, bleibt abzuwarten. Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen steht für weitere Informationen unter der Telefonnummer 0471/980939 oder unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.
Kredite: Banken dürfen kein eigenes Konto oder eigene Polizze aufzwingen
Mit dem sog. „Salva-Italia-Dekret“ (Gesetz Nr. 27/2012) wurde, neben einer Vielzahl von Maßnahmen, auch der Verbraucherschutzkodex abgeändert. Nunmehr gilt: „Es wird als unkorrekte Handelspraktik betrachtet, wenn die Bank, das Kreditinstitut oder der Finanzvermittler beim Abschluss eines Darlehensvertrags den Kunden zur Unterzeichnung einer Versicherungspolizze zwingt, die von derselben Bank, demselben Institut oder Vermittler ausgegeben wird, oder ihn zur Eröffnung eines Kontokorrents bei derselben Bank, demselben Institut oder Vermittler zwingt.“ Diese Norm gilt für Kredite, Darlehen und sonstige Verträge, die unter die Definition „Darlehen“ laut Zivilgesetzbuch (Art. 1813) fallen.
KundenInnen sollten daher Beweise sammeln, wenn Kreditgeber den Eindruck vermitteln, die Zusage des Kredits vom Abschluss von Zusatzverträgen abhängig zu machen. Die Verbraucherzentrale wird dann diese unfairen Geschäftspraktiken zur Anzeige bringen.
Irreführende Handelspraktiken werden von der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt mit Strafen von 5.000 bis 500.000 Euro, je nach Dauer und Schwere, geahndet. Bei der oben erwähnten Praktik kann die Strafe nicht unter 50.000 Euro liegen (vgl. Art. 27, Komma 9, GvD 206/2005).
Haftpflicht: auch beim „radeln“ unverzichtbar
Radfahrer/-innen sollten über eine Private Haftpflichtversicherung verfügen. Ansprüche eines Geschädigten, welcher unverschuldet in einen Fahrradunfall verwickelt wurde, können nämlich schlimmstenfalls die finanzielle Existenz des Unfallverantwortlichen bedrohen. Die Versicherungsdeckung kann über eine Haftpflichtversicherung erreicht werden oder kann Teil der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung sein. Für Radfahrer/innen kann auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll sein, die beispielsweise dann zahlt, wenn ein Radunfall zu einer bleibenden Invalidität führt.
Kredite: Welche Rate ist verträglich?
Bei der Beantwortung dieser Frage hilft Ihnen der "Verfügbarkeits-/Vertretbarkeitsrechner". Mit diesem Rechner können Sie berechnen, welche Rate für ein Darlehen oder einen Kredit bei Ihrer Ausgaben/Einnahmensituation vertretbar ist. Für den Erwerb eines Eigenheims sollte man auf jeden Fall ein Viertel bis ein Drittel der benötigten Summe als Eigenkapital angespart haben. Zur realistischen Einschätzung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, und auch um die Ausgaben unter Kontrolle zu halten, können Sie das kostenlose, anonyme Online-Haushaltsbuch nutzen.
Wenn Sie ihre Ausgaben schwer einschätzen können, kann Ihnen eventuell die Übersicht der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben in Südtirol eine Hilfestellung geben: www.provinz.bz.it/astat
Der Überschussbetrag kann als Grundlage für die Bemessung der Vertretbarkeit einer Darlehens- oder Kredit-Rate herangezogen werden. Anhand dieses Ratenbetrags können Sie mit dem Darlehensrechner die Darlehenssumme errechnen.
Die große Unbekannte: das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat einen Bericht zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kenntnis davon und die praktische Anwendung eher gering sind, obwohl es in der Theorie ein schnelles, ökonomisches und einfaches Instrument zur Lösung von grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden ist. Wenn bei einem grenzüberschreitenden Kauf innerhalb der EU etwas schief geht, stellt das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine der Möglichkeiten zur Lösung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten bei einem Streitwert bis zu 2.000 Euro dar.
Weitere Informationen auf www.euroconsumatori.org.
SüdtirolerInnen zurückhaltend bei Eintragung ins Verzeichnis der Einsprüche - Trentiner Nachbarn fleißiger bei Verwendung des nützlichen Instruments
Wer kennt das nicht: man kommt nach Hause und möchte endlich die Ruhe genießen, und kaum hat man sich hingesetzt, klingelt auch schon das Telefon: ein neuer Telefonvertrag, Stromvertrag, eine Matratze, eine komplette Wohnzimmereinrichtung – die Liste der am Telefon vertriebenen Produkte kennt kein Ende. Nur ist man als VerbraucherIn in solch einer Situation deutlich im Hintertreffen: wer von uns weiß schon auf Anhieb, wie das Preisniveau bei Kokosschaum-Matratzen aktuell aussieht? Und so passiert es leider allzu oft, dass sich ein vorschnelles „Ja“ am Telefon später als wirtschaftlich nachteilig herausstellt.
Wer es erst gar nicht so weit kommen lassen möchte, tut gut daran, seine Telefonnummer ins „Verzeichnis der Einsprüche“ eintragen zu lassen (wie das geht, lesen Sie im Kasten nebenan). Durch diese Eintragung stellt man sicher, dass die Nummer nicht mehr für Marketingzwecke angerufen werden kann. Südtirols Familien nutzen dieses Instrument eher zurückhaltend: nur für 7.573 von 145.347 Anschlüssen wurden die Telefonnummern „gesperrt“. Wir liegen dabei im gesamtstaatlichen Mittel (hier sind es 1.101.667 auf 21.113.000 Anschlüsse). Ganz anders unsere Nachbarn im Trentino: hier haben sich bereits 12.162 der Telefonkunden (insgesamt 225.316) ins Verzeichnis eintragen lassen.
Eintragung ins Verzeichnis der Einsprüche:
- elektronisches Formular auf der Website www.registrodelleopposizioni.it
- e-mail an die Adresse abbonati.rpo@fub.it, die Angaben auf der Website befolgen
- Telefonanruf an die grüne Nummer 800.265.265
- Einschreiben an die Adresse: “GESTORE DEL REGISTRO PUBBLICO DELLE OPPOSIZIONI–ABBONATI” UFFICIO ROMA NOMENTANO CASELLA POSTALE 7211 00162 ROMA RM”; Kopie eines Ausweises beilegen
- Fax an die Nummer 06.54224822; Kopie eines Ausweises beilegen
Stempelsteuer auf Bankverträge: ein Dschungel
Die jüngsten Gesetzesnovellen haben die Besteuerung der Finanzprodukte ziemlich durchgewirbelt. Nunmehr gilt für Privatpersonen ein Steuereinbehalt von 20% auf die Erträge. Was hingegen die Stempelsteuer betrifft, so zahlt man für Sparbücher und Konto-Korrente 34,20 Euro im Jahr, falls die mittlere Einlage über 5.000 Euro liegt. Bei den Depotkonten zahlt man 2012 hingegen 0,10% mit einem Minimum von 34,20 Euro und einem Maximum von 1.200 Euro (2013 werden es 0,15% mit min. 34,20 Euro ohne Höchstgrenze), und zwar unabhängig von der Höhe des durchschnittlichen Saldos, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder zum 31.12. Im Klartext: Depot-KontoinhaberInnen profitieren nicht von der steuerfreien Zone unter 5.000 Euro, und ihre Steuer steigt auch noch im Verhältnis zur Einlage.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat die Regierung bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sich die derzeit gültige Regelung marktverzerrend auswirkt. Eine Reaktion vonseiten der Regierung lässt bisher auf sich warten; bleibt zu hoffen, dass eine eventuelle Neuregelung auch auf die Situation der KleinsparerInnen abgestimmt wird.