Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 44/51
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Wohnungseigentümer aufgepasst:
ab sofort höhere Förderungen für Gebäudesanierung
Am 26. Juni wurde die neue Wachstumsverordnung (decreto sviluppo) im Amtsblatt veröffentlicht; mit diesem Datum sind die Neuerungen auch in Kraft getreten und sind somit gültig.
Steuerabzug für Wiedergewinnungsarbeiten
Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten können ab dem 26. Juni 2012 bis zum 30.06.2013 im Ausmaß von 50% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (bis dato waren es 36%). Außerdem wurde der Maximalbetrag der Spesen auf 96.000 Euro pro Baumaßnahme und Baueinheit angehoben (bis dato 48.000 Euro).
Steuerabzug für energetische Gebäudesanierungen
Für diesen Abzug (55%) ändert sich bis zum 31.12.2012 vorläufig nichts. Ab 01.01.2013 bis einschließlich 30.06.2013 wird der Absetzbetrag auf 50% zurückgestuft.
Weitere Infos sind auf www.verbraucherzentrale.it nachlesbar.
An Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen
VZS: seit 1. Juli gelten neue Regeln
Mit 1. Juli ist eine Verordnung der Aufsichtsbehörde ISVAP in Kraft getreten, welche die „Mindestinhalte“ der an Darlehen gekoppelten Polizzen neu regelt (Nr. 40 vom 03.05.2012), gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Liberalisierungen (Nr. 27/2012).
Falls die Vergabe des Darlehens oder des Kredits vom Abschluss einer Lebensversicherungspolizze abhängig ist, muss die Bank dem Kunden mindestens zwei verschiedene Kostenvoranschläge von zwei anderen Versicherungsgruppen vorlegen, und dem Kunden die Möglichkeit einräumen, selbst ein günstigeres Angebot zu suchen (dafür hat er 10 Arbeitstage ab Übergabe der Kostenvoranschläge Zeit).
Die vom Kunden gewählte Polizze muss von der Bank akzeptiert werden, sofern sie den auferlegten Mindestbedingungen entspricht; die Wahl der Polizze darf den Zinssatz des Darlehens (bzw. des Kredits) nicht beeinflussen. Um die einzelnen Kostenvoranschläge besser vergleichbar zu machen, wurde eine Standardvorlage erarbeitet. Detaillierte Infos auf www.verbraucherzentrale.it.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhere Deckungen
Ab Juni 5 Mio. Euro gesetzliche Mindestversicherungssumme
Spätestens mit 12.06.2012 wurden bei allen bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Mindestversicherungssummen verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt, lag diese, vom Gesetz fest gelegte Summe, bei 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden und bei 500.000 Euro bei Sachschäden.
Ab nun gilt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden. Bis zu dieser Summe deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden. Diese verpflichtende Erhöhung ist in einer Europäischen Richtlinie festgelegt.
Die Erhöhung dürfte die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung kaum beeinflussen, bietet dafür aber sehr viel mehr Schutz für alle AutofahrerInnen, vor allem bei sehr schweren Verkehrsunfällen.
Reisende, die mit Mundolengua gebucht haben: Vorsicht!
Die Genossenschaft wurde aufgelöst, die Reisen sind nicht garantiert
Die von der VZS gesammelten Nachrichten sind noch unvollständig, aber es scheint sicher, dass die Reiseagentur Mundolengua in Meran aufgelöst wurde und ihre Tätigkeit nicht weiter fortführen kann. Eine wahrhaft eiskalte Dusche für alle, die bei diesem Reisebüro gebucht hatten: die Ferienaufenthalte sind nämlich nicht gewährleistet.
Das Reisebüro Mundolengua in Meran bot vor allem Sprach-Reisen und -Aufenthalte im Ausland an. Das Land Südtirol hat diese Genossenschaft von Amts wegen aufgelöst, und eine Fortführung der Tätigkeiten unterbunden. Für alle KundInnen des Reisebüros – das sind vor allem Studenten, Jugendliche – bedeutet dies einen schweren Schlag: eine gebuchte und bezahlte Reise ist nun nicht mehr gewährleistet.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bietet Informationen und Beistand für alle VerbraucherInnen, die eine Reise mit Mundolengua gebucht haben (info@euroconsumatori.org oder 0471-980939, MO-FR 8-16 Uhr).
Stempelsteuer auf Bankkonten: so kann sie vermieden werden
Seit Jahresbeginn gibt es immer wieder Zweifel in Bezug auf die Stempelsteuer; Klarheit schafft nun ein Dekret des Wirtschaftsministeriums (vom 24.05.2012, veröffentlicht am 01.06.2012).
Seit 1. Jänner 2012 beträgt die jährliche Stempelsteuer auf Kontoauszüge und Sparbücher (Banken oder Post) 34,20 Euro für natürliche Personen und 100 Euro für juridische Personen.
Wie nun das Dekret bestätigt hat, sind Konten oder Sparbücher, deren mittlere Einlage weniger als 5.000 Euro beträgt, von der Stempelsteuer befreit.
Vorsicht: hat ein Kunde bei einer Bank mehrere Konten oder Sparbücher, die zwar einzeln unter 5.000 Euro liegen, in Summe aber darüber sind, ist die Stempelsteuer auch geschuldet, und zwar für jedes Vertragsverhältnis.
In Bezug auf die „mittlere Einlage“ und die Perioden, die für Berechnung herangezogen werden, legt das Dekret fest, dass die Steuer auf den jeweiligen Zeitraum bezogen ist, wenn die Kontoauszüge über das Jahr verteilt periodisch zugesandt werden, oder das Konto mitten im Jahr eröffnet oder geschlossen wird. Um also festzustellen, ob die Steuer z.B. für das erste Trimester im Jahr geschuldet wird, muss die „mittlere Einlage“ eben jenes Trimesters herangezogen werden.
Anschaffung von Hunden und Katzen
Vorsicht beim Kauf, auch übers Internet!
Anlässlich des kürzlich bekannt gewordenen Betrugsfalls (übers Internet sollten Welpen verkauft werden, die es gar nicht gab), stellt sich die Frage, wie die KäuferInnen vor solchen Betrugsversuchen geschützt werden können, und wie die Gesundheit von Jungtieren gewährleistet werden kann.
Jungtiere sollten nie im Internet, auf Märkten oder Messen gekauft werden. Ansteckende Krankheiten vermehren sich bei diesen Gelegenheiten besonders leicht, weil die Tiere in engen Kontakt mit anderen kommen. Wenn ein junges Tier unbedingt in einer Tierhandlung gekauft werden muss, dann ist nach den genauen Daten seiner Herkunft zu fragen. Diese Daten sind zu überprüfen, jeder seriöse Züchter verfügt heute über eine Homepage. Das Jungtier muss über einen Impfpass verfügen, welcher außer dem Geburtsdatum auch die Vermerke über Behandlungen gegen Parasiten sowie über die von einem Tierarzt vorgenommenen Impfungen aufweist. Auf keinen Fall sollten Jungtiere gekauft werden, welche vor der 8. Lebenswoche von der Mutter getrennt wurden. Dieses Alter ist unbedingt notwendig, um eine normale psychische Entwicklung des Tieres sicherzustellen.
Weitere Infos zum bewussten und tiergerechten Erwerb auf www.verbrauchezentrale.it.
Italia-Programmi / Estesa Ltd.
106-jähriger Rechtsanwalt sendet Zahlungsaufforderung aus dem Grab
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen häufen sich die Anfragen von besorgten Verbrauchern, die weiterhin Mahnungen vonseiten der Estesa Ltd., Betreiber der Seite italia-programmi, aber auch von einer renommierten Anwaltskanzlei in Rom erhalten.
Laut Recherchen des EVZ ist der von italia-programmi beauftragte Rechtsanwalt über hundert Jahre alt - Geburtsjahr 1906 - und bereits seit 20 Jahren tot. Dieser verstorbene Rechtsanwalt soll nun also die zweite Rate des Abo-Vertrages, den der Verbraucher anscheinend abgeschlossen haben soll, eintreiben. In besagter Zahlungsaufforderung, die mittels E-Mail - wie es scheint direkt aus dem Sarg - verschickt wird, fordert der Anwalt nicht nur zur Zahlung der zweiten Rate auf, sondern auch zur Begleichung der durch seinen Einsatz entstandenen Kosten.
Das EVZ rät natürlich all jenen Verbrauchern, die über Post oder mittels E-Mail Zahlungsaufforderungen von italia-programmi oder aber vom verstorbenen Rechtsanwalt erhalten, diese auf keinen Fall zu zahlen! Die Erfahrung zeigt, dass auch nach erfolgter Zahlung die Mahnungen weiterhin gesendet werden, in der Hoffnung, dass die angewandte "Terrorstrategie" weiterhin Früchte tragen möge.
Weiter Infos beim EVZ (MO-FR 8-16 Uhr, Tel. 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org).
Online in den Urlaub
Die Tücken mancher deutscher Buchungsportale
Leider häufen sich die Klagen von VerbraucherInnen, die sich aufgrund unklarer Angaben vonseiten des Plattformanbieters in ein recht kostspieliges Urlaubsvergnügen geklickt haben:
der vor Eingabe der Buchungsdaten bekannt gegebene Endpreis ist viel höher als der in der Buchungsbestätigung geforderte Betrag. Auch wenn deutsche Verbraucherschützer bereits eine Handhabe gegen solche Machenschaften fordern, steht der Verbraucher solchen Methoden immer noch teils machtlos gegenüber.
Einige Tipps, die verhindern können, in solche Fallen zu tappen, oder zumindest beste Voraussetzungen schaffen, sich zur Wehr zu setzen:
- Kleingedrucktes genauestens durchlesen;
- jeden Buchungsschritt durch einen Screenshot festhalten: dies ermöglicht im Bedarfsfall die genaue Rückverfolgung der angegebenen Preise und Bedingungen, die dann oft in der Buchungsbestätigung völlig anders aufscheinen;
- bei aller Bequemlichkeit von Buchungsportalen und Reisesuchmaschinen: eine unverbindliche E-Mailanfrage kann von Vorteil sein, da Sie dort eine klare, auf Ihre Situation eingehende Anfrage stellen können und ein auf Sie zugeschnittenes unverbindliches Angebot erhalten.
Weiter Infos beim EVZ (MO-FR 8-16 Uhr, Tel. 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org).
Telefonieren im EU-Ausland wird billiger
Ab 1. Juli gelten neuen Roaming Tarife
Für die zahlreichen Verbraucher, die in einem anderen EU Land Urlaub machen wollen, gibt es eine gute Nachricht: mit dem Handy nach Hause telefonieren, SMS schreiben und mobiles Surfen im EU-Ausland wird günstiger.
Die neuen Kosten:
- ausgehender Anruf maximal 0,27 Euro plus MwSt. pro Minute;
- ein im Ausland angenommener Anruf maximal 0,08 Euro plus MwSt. pro Minute;
- versandte SMS 9 Cent plus MwSt.;
- erhaltene SMS: kostenlos;
- Daten Roaming: max. 70 Cent plus MwSt. pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet wird pro Kilobyte).
Diese Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise, die jeweiligen Mobilfunkanbieter können natürlich bessere Konditionen anbieten.
Achtung: Die neuen Höchstpreise gelten nicht außerhalb der EU wie beispielsweise in der Schweiz, Kroatien oder in der Türkei.