Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2012


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Tür-zu-Tür-Verkauf von Gasspürgeräten: Installation ist nicht verpflichtend!

In den letzten Tagen Häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen bezüglich eines Unternehmens, welches Gasspürgeräte (rivelatore gas) Tür zu Tür vertreibt. Der stolze Kaufpreis des Gasspürgerätes von 199 € wird laut KonsumentInnen stets bar eingehoben. Es wurde uns auch von Fällen berichtet, in denen über 369 Euro für zwei verschiedene Geräte bezahlt wurden. Eine Stichproben-Erhebung der VZS ergab, dass ähnliche Geräte bereits für 60 bis 120 Euro im Handel erhältlich sind. Vielen der KonsumentInnen wurde außerdem mitgeteilt, die Installation des Gerätes sei obligatorisch und vom Gesetz vorgesehen. Im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass es sich um den Verkauf eines Produktes handelt, der keineswegs gesetzlich vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern des Produktes Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Da es sich hierbei um ein Haustürgeschäft handelt, ist möglich, den Vertrag binnen 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) rückgängig zu machen (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei, auf Kosten des Verbrauchers, dem Unternehmen zurückgeschickt werden.


Der „Diamanten-Betrug“
VZS: eine klare und transparente Beratung ist unabdinglich!


Dieser Tage wurde in unserer Region ein weiterer kolossaler Betrugsfall in der bunten Welt der Geldanlagen bekannt: ganze 12 Millionen Euro sind im Zuge des sogenannten „Diamanten-Betrugs“ verschwunden. Dabei betragen die Verluste der einzelnen Betroffenen auch bis zu 500.000 Euro. Die VZS warnt die SparerInnen seit Jahren vor den versteckten Risiken vieler Anlageformen, die als „sicher und mit mühelos realisierbarer Rendite“ angeboten werden (diesmal wurden gar 4.800 Euro pro Monat garantiert!). Wichtige Infos sowie Checklisten finden sich im Leitfaden "Verantwortlich Anlegen", der auch bei den Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos bezogen werden kann.
Weitere nützliche Informationen zu Bank- und Finanzfragen finden Sie hier. Die Experten der Verbraucherzentrale stehen auch für Beratungen in Bank- und Finanzfragen zur Verfügung (gegen telefonische Vormerkung unter 0471-975597).


Getrennter Verkauf von Parkplätzen möglich

Mit dem sog. „Decreto Semplificazioni“ (umgewandelt in Gesetz 35/2012) hat die Regierung Monti festgelegt, dass Parkplätze, die zu Wohneinheiten gehören, fortan auch getrennt verkauft werden dürfen. Das Eigentum dieser Parkplätze darf jedoch nur dann übertragen werden, wenn der Parkplatz einer anderen Wohneinheit innerhalb derselben Gemeinde zugewiesen wird.
Die bis dato gültige Norm (sog. Legge Tonioli Nr. 122/89) legte fest, dass an Wohneinheiten gebundene Parkplätze nicht getrennt von diesen verkauft werden durften. Wurde diese Norm verletzt, war der Kaufvertrag nichtig.
Die von der Regierung Monti eingeführte Neuerung macht es nun möglich, Wohnung und Parkplatz getrennt von einander zu verkaufen, was unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Parkplätze, die von der Gemeinde im örtlichen Parkplatz-Plan vorgesehen wurden und auf Gemeinde-Grund oder -Untergrund errichtet sind.


Vorsorge senkt Zahnarztkosten

Beträchtliche Kosten, vor allem für den kostspieligen Zahnersatz, können durch eine gezielte Vorsorge vermieden werden. Vorbeugung ist dabei angesagt! Eine sinnvolle Vorsorge beruht auf regelmäßiger Mundhygiene, um Parodontose und Karies zu vermeiden. Fluoride helfen, den Zahnschmelz zu härten und die entmineralisierte Zahnoberfläche und zu reparieren. Für eine wirksame Vorsorge ist auch eine zahnschonende Ernährung nicht zu vergessen. Wichtig ist es, nach dem Naschen die Zähne zu putzen. Als sehr wirksam gegen Karies hat sich vor allem bei Kindern die Versiegelung der Fissuren erwiesen. Weitere Tipps hier.
Weitere Infos in Sachen Zahnarztkosten erhalten Sie beim Zahnarztfuchs der VZS (zak@verbraucherzentrale.it, Terminvormerkung 0471-975597).


An Darlehen gekoppelte Versicherungsdeckungen: ab 2. April Schluss mit den Interessenskonflikten

Seit dem Frühjahr schaffen zwei Neuerungen Abhilfe bei überteuerten Versicherungen in Zusammenhang mit Darlehen. Auf der einen Seite das sogenannte Liberalisierungsdekret, welches für Banken, Kreditinstitute und Finanzvermittler verpflichtend vorsieht, dass neben dem eigenen Produkt mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei weiteren Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden müssen.
Auf der anderen Seite hat die Aufsichtsbehörde ISVAP mit der Verordnung Nr. 2946 (Bestimmungen zum Bereich Interessenskonflikte bei Versicherungsvermittlern), welche seit 2. April 2012 in Kraft ist, festgelegt, dass das kreditgebende Institut nicht mehr gleichzeitig Begünstigter und Vermittler einer Versicherungspolizze sein kann.
Tipp: wer beabsichtigt, ein Darlehen abzuschließen, sollte sich an jene Vermittler (Bank- und Finanzinstitute) wenden, welche nicht verpflichtend den Abschluss eines Versicherungsvertrages bei ihnen vorsehen, sondern den KonsumentInnen die Freiheit gewähren, sich selbst das für sie günstigste Versicherungsprodukt auf dem Markt auszusuchen. Bei Zweifeln wenden sie sich an die BeraterInnen der Verbraucherzentrale!


Radfahren: gut für Gesundheit und Brieftasche

Ausgerüstet mit einem gut ausgestatteten Fahrrad lassen sich Strecken um die 5 km oft schneller als mit Auto, Bus oder Bahn zurücklegen. Und schon 30 Minuten Radfahren pro Tag senken das Erkrankungsrisiko um ca. 40 Prozent. Und man kann der Treibstoffteuerung nach Möglichkeit einfach „davonradeln“.
Über den Winter eingestaubten Fahrräder sollten spätestens jetzt wieder auf Vordermann gebracht werden. Und wer nach der Wintersaison den Kauf eines Rads erwägt, findet hier einige Tipps, um die Kaufentscheidung zu erleichtern:

  • Bremsen: Trommel- und Rücktrittbremsen schützen vor Nässe und sind kaum wartungsanfällig.
  • Bereifung: „Unplattbare“ Reifen können vor spitzen Gegenständen schützen und die Lebensdauer verlängern. Sogenannte Ballonreifen, die ca. 50 bis 60 mm dick sind, helfen, holprige Strecken abzufedern.
  • Luftdruck: Der richtige Luftdruck erhöht die Leichtgängigkeit und den Fahrkomfort, er ist meist auf der Reifenaußenseite zu finden.
  • Federungen: Vollfederungen sind rückenfreundlicher, erhöhen jedoch das Eigengewicht des Rades sowie den Pflegeaufwand. Vollgefederte Räder benötigen oft spezielle Transportvorrichtungen für Einkäufe oder Kindersitze. Oft werden diese bereits mitgeliefert.
  • Lenker: Multifunktionslenker ermöglichen mehrere Sitzpositionen.
  • Rahmenhöhe und -länge: Sie sollten sich nach der Körpergröße richten.
  • Sattel: Gute Gelsättel wirken bei längeren Strecken druckentlastend.
  • Schaltungen: Kettenschaltungen ermöglichen eine feinere und variablere Einstellung der Gänge, benötigen jedoch mehr Pflege und sind verschleißanfälliger. Für kürzere Strecken empfiehlt sich eine Nabenschaltung.



Schluss mit Werbeanrufen: Garant straft 3 Firmen

Die in den Telefonbüchern gelisteten Abonnenten, die keine Anrufe zu Werbe-, Verkaufs- oder Marktforschungszwecken mehr erhalten wollen, können „Einspruch“ gegen unerwünschte Anrufe erheben. Dazu trägt man die eigene Telefonnummer im „Verzeichnis der Einsprüche“ ein. Die Eintragung ist kostenlos, und kann über das Internet, telefonisch über eine eigene grüne Nummer, per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen (weitere Informationen hierzu auf www.registrodelleopposizioni.it).
Der Garant für Privacy hat vor kurzem drei Gesellschaften für die Verletzung der Normen über das Telemarketing abgestraft (Verfügung 75/2012). Diese drei Gesellschaften stellten Call-Center-Dienste für Werbung und Verkauf an Drittfirmen zur Verfügung; dabei wurden jedoch auch Telefonnummern kontaktiert, die im Verzeichnis der Einsprüche eingetragen waren. Außerdem hatten die Gesellschaften ihre Telefonnummern „anonymisiert“, und so die VerbraucherInnen an der Ausübung ihrer Rechte gehindert, obschon der Privacy-Kodex den Telemarketing-Firmen ausdrücklich untersagt, ihre Identität zu verschleiern oder zu verbergen.
Wer im Verzeichnis der Einsprüche eingetragen ist und dennoch Werbeanrufe erhält, sollte dem jeweiligen Gesprächspartner sofort sagen, dass man keine weiteren Anrufe zu erhalten wünscht. Wird dem nicht entsprochen, kann man die jeweiligen Gesellschaften dem Garant für Privacy melden.


Betrügerische Inserate im Internet: die Hitliste der gängigsten Fallen

Stets wiederkehrende Anfragen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) belegen es: Der bei den Verbrauchern immer beliebter werdende Marktplatz Internet bietet nicht nur eine riesige Auswahl an interessanten Angeboten weltweit, er birgt auch regelrechte Fallen, in die man leider nur allzu schnell tappt. Einmal mehr möchte das EVZ die Verbraucher auf gängige Muster aufmerksam machen.
Auf Platz 2 findet sich die „Smartphonefalle“: In den letzten Jahren berichten Verbraucher immer wieder von Kleinanzeigen im Internet, bei welchen günstig die Vorgängermodelle des neuesten iPhones angeboten wurden. Wer auf das Inserat reagierte, bekam gleich mehrere Exemplare angeboten, zu einem unschlagbar günstigen Preis. Auch in diesen Fällen, gab der Verkäufer meist an, in England zu wohnen. Nach einer ersten Anzahlung werden immer weitere Beträge für angebliche Zollgebühren, Mehrwertssteuer, Frachtgebühren usw. gefordert, wiederum meist mittels Bargeldtransferdienst. Das Smartphone wird natürlich nie geliefert.
Weitere häufige Fallen und Tipps, wie man sich davor schützen kann: www.euroconsumatori.org.

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