VERBRAUCHERTELEGRAMM APRIL 2012
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 23
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Zu viel Frühjahrsputz schadet der Gesundheit
Antibakterielle Wischzusätze, Backofenreiniger und Fleckenmittel – das Angebot an Putz- und Waschmitteln ist riesig und nicht immer sinnvoll, manchmal sogar nicht ungefährlich. Auch wenn die Werbung es anders darstellt: Die meisten Spezialmittel sind unnötig, schreibt die Verbraucher-Initiative. Mehr noch: aggressive Putzmittel und übertriebene Hygiene können Allergien fördern. Außerdem sind die meisten Haushaltskeime völlig ungefährlich. Viele Putzmittel belasten darüber hinaus die Umwelt, denn längst nicht alle Bestandteile sind in der Kläranlage vollständig abbaubar.
Als Grundausstattung für den Putzschrank reichen ein Allzweckreiniger für alle wischfesten Oberflächen, ein Scheuermittel, wenn es darum geht, groben und hartnäckigen Schmutz zu beseitigen und Essig oder Zitronensäure, um Kalkablagerungen im WC, in Badewannen und Waschbecken zu entfernen. Und schließlich hilft Spiritus, Fenster und Spiegel auf Hochglanz zu bringen. Ansonsten gilt „Muskelkraft vor Chemie“ - das schont die Umwelt und verbrennt Kalorien: beim Fensterputzen verbrennt eine 70 kg schwere Person in 15 Minuten 83 Kilokalorien (in etwa gleichviel wie für 10 Minuten langsames Joggen).
Weltverbrauchertag - 50 Jahre Verbraucherrechte
Am 15. März ist Weltverbrauchertrag. Jedes Jahr erinnern an diesem Tag weltweit Verbraucherorganisationen und ihre Verbündeten an die Schutzinteressen von Verbrauchern und Verbraucherinnen, an grundlegende Verbraucherrechte sowie die Notwenigkeit, sozialem Unrecht, ökologischem Raubbau und ökonomischem Machtmissbrauch zu begegnen. Sie knüpfen damit an ein Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy an, der am 15. März 1962 erstmals eine Reihe von Verbraucherrechten formulierte.
50 Jahre nach diesem Ereignis ist die Notwendigkeit die Institutionen und die Wirtschaft zu mehr Bürger- und Konsumentenschutz zu bewegen immer noch aktuell. Gleichzeitig jedoch ist auch der Beitrag der Bürger selbst zur Veränderung der Gesellschaft gefragt.
Sport-Events 2012: Vorsicht vor gefälschten Tickets
2012 präsentiert sich reich an sportlichen Events, die eine breite Öffentlichkeit begeistern, wie z.B. die olympischen Spiele in London. Vorsicht ist geboten, wenn allzu verlockende Ticket-Preise online locken: dahinter können sich leider Fälschungen verbergen.
Kaufen Sie Ihre Tickets nur bei offiziellen Vorverkaufsstellen oder über autorisierte Ticketwebseiten. Auf der Webseite der Uefa finden Sie die Informationen über die ermächtigten Vorverkaufsstellen sowohl für die Europameisterschaft 2012 als auch für die anderen internationalen Wettbewerbe, sowie die Champions League; dasselbe gilt auch für die olympischen Spiele in London. Drucken Sie sich eine Kopie der Dokumente über den Vorgang der Bestellung aus oder speichern Sie die entsprechenden Screenshots ab.
Weitere Infos und nützliche Tipps gibt das Europäische Verbraucherzentrum auf www.euroconsumatori.org.
Internet-Kostenfalle italia-programmi.net
Die italienische Antitrustbehörde hatte im Jänner 2012 eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten VerbraucherInnen, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Die VerbraucherInnen waren im Internet auf der Suche nach Gratis-Software unverhofft über die Website www.italia-programmi.net gestolpert. Über mehrere Links, die mit "scaricalo subito" ("sofort downloaden") gekennzeichnet waren, kamen die Verbraucher auf eine Anmeldemaske "registrati ora e scarica" ("Jetzt registrieren und herunterladen"). Ahnungslos tappten die Verbraucher in die Falle und schlossen mit der Anmeldung ein Zwei-Jahres-Abonnement zum Preis von 96,00 € pro Jahr ab.
Nach der Strafe durch die Antitrust hat die Firma nun offenbar die Strategie geändert: Zahlreiche Verbraucher berichten uns von Mahnschreiben seitens Italia-programmi.net mit dem Titel “Convocazione presso il Tribunale Regionale Giudiziario”, übersetzbar in etwa mit “Vorladung vor das Regionalgericht”, also gewissermaßen eine Drohung der Betreiber der Kostenfalle, dass sie auf Worte Taten folgen lassen werden. Obwohl der Inhalt der Mahnung aggressiv formuliert ist – sie zielt eindeutig darauf ab, dem Empfänger Angst einzujagen – können die Verbraucher beruhigt sein, denn ein solches Gericht GIBT ES NICHT.
Rat und Hilfe in der Angelegenheit gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum, Tel. 0471 980939
Verträge am Telefon: die beste Wahl?
Immer wieder melden sich in der VZS VerbraucherInnen, die nach einem telefonischem Vertragsabschluss (meist mit einem Strom- oder Telefonanbieter) Zweifel an der erteilten Zusage bekommen. Der Rat der VZS: nicht vorschnell zustimmen! Auch wer wirklich gut rechnen kann, ist kaum imstande, ein nur mündlich unterbreitetes Angebot mit dem bestehenden Vertrag zu vergleichen, um festzustellen, welches der beiden günstiger ist. Besser ist es, unabhängige Vergleichsrechner zu nutzen und danach um personalisierte schriftliche Angebote zu bitten, und erst nach Durchsicht dieser Angebote zu entscheiden.
Tipp: wer vor Werbeanrufen verschont werden möchte, trägt sich ins Verzeichnis der Widersprüche (Registro delle Opposizinoni, www.registrodelleopposizioni.it) ein und achtet stets darauf, seine Daten nicht zu Werbezwecken freizugeben.
Spargel ja – aber bitte saisonal, regional und möglichst ohne Chemie
Im Spargelanbau gibt es zwei große Linien: den konventionellen und den biologischen Anbau; konventioneller Spargel wird synthetisch gedüngt und gespritzt. Moderne konventionelle Spargelfelder, wie sie auch in Südtirol zu finden sind, verfügen über ein unterirdisches Leitungssystem, über das die Spargelstöcke mit einer Nährlösung aus Wasser und Kunstdünger gedüngt und eventuell sogar beheizt werden. Gegen möglichen Pilzbefall spritzen konventionelle Bauern mit Pestiziden. Im biologischen Anbau wird der Spargel hingegen mit Mist oder Kompost gedüngt, einen eventuellen Pilzbefall bekämpfen biologische Bauern laut EU–Richtlinie mit Kupferlösungen. Biologischen Spargel wird in Südtirol vor allem durch Biolandbetriebe gezüchtet und großteils ab Hof verkauft. Ob biologisch oder konventionell: Spargelliebhaber sollten von Anfang April bis Anfang Juni jedenfalls ordentlich zugreifen. Wer außerhalb der Südtiroler Spargelsaison zu den grünen und weißen Sprossen greift, tut ökologisch gesehen nichts sehr Sinnvolles: Experten zufolge benötigt man zum Transport von einem Kilogramm Spargel per Flugzeug aus Südafrika über vier Liter Kerosin.
Spenden
Spendenwillige sollten sich ihr Spendenziel selber aussuchen - nicht umgekehrt. Im Klartext heißt das: Von Organisationen, welche am Telefon oder auf der Straße aggressiv auf Spendenfang gehen, ist Abstand zu nehmen. Mitleid, Angst und der Wunsch, den Sammler schnell wieder loszuwerden sind keine gute Voraussetzung zum Spenden. Die Verbraucherzentrale hält in einem Infoblatt fest, wie seriöse von unseriösen Spendensammlern zu unterscheiden sind. Das Infoblatt ist online und in Papierversion in den Geschäftsstellen der VZS kostenlos erhältlich.
EVZ: Leitfaden für Verbraucherbeschwerden
Falls nach Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen ein Problem erwächst, zum Beispiel weil der Staubsauger gleich beim ersten Gebrauch den Geist aufgibt, oder weil der Liefertermin für das Sofa bereits seit einigen Tagen abgelaufen ist (und Sie es leid sind, am Boden sitzend fernzusehen), ist das erste, was Ihnen wahrscheinlich einfällt, die Gegenseite anzurufen, um wenigstens Dampf ablassen zu können. Viel besser ist es jedoch, etwas anderes zu tun, nämlich schriftlich zu reklamieren. Aber was genau sollte in einem solchen Beschwerdeschreiben stehen? An wen kann ich mich wenden, um überhaupt meine Rechte zu kennen?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich im "Leitfaden für Verbraucherbeschwerden", den das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen veröffentlicht hat. Die Broschüre ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Brennerstraße 3, Tel. 0471-980939) kostenlos erhältlich, kann auf der Internetseite des EVZ www.euroconsumatori.org abgerufen werden oder wird auf Anfrage zugeschickt.
Gebrauchtwagen: welche Gewährleistung besteht wirklich?
Immer wieder kommen bei Gebrauchtwagen Zweifel in Sachen Gewährleistung auf: wie lange gilt sie? Was genau ist abgedeckt? Hier die wichtigsten Infos:
- 1. Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtwagen!
- 2. Die Dauer für die gesetzliche Gewährleistung liegt auch bei Gebrauchtwagen in der Regel bei 2 Jahren ab Kauf. Vertraglich können sich Käufer und Verkäufer auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr einigen.
- 3. Das Recht auf Garantie ist vom Gesetz vorgesehen und kann nicht vertraglich verneint werden!
- 4. Die gesetzliche Gewährleistung ist kostenlos!
Achtung: Nicht jeder Schaden fällt automatisch in die Gewährleistung! Es liegt auf der Hand, dass ein Auto mit 150.000 km mehr Verschleißerscheinungen aufweist als eines mit 50.000 km. Das Recht darauf, eventuell auftretende Schäden "in Gewährleistung" zu reparieren ist bei einem Fahrzeug mit vielen gefahrenen Kilometern schwerer einzufordern, als bei einem mit wenigen!
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.
250.000 Euro Strafe für Teletu: Rücktrittsrechte verletzt
Im letzten Sommer hatten sich zahlreiche VerbraucherInnen mit demselben Problem bei der VZS gemeldet. Sie hatten am Telefon zugestimmt, einen Vertrag mit Teletu zu aktivieren. Danach hatten sie (innerhalb der vom Verbraucherschutz-Kodex vorgesehenen Frist von 10 Tagen) von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Leider wurden die eingeschriebenen Briefe, mit denen die Mitteilung des Rücktritts erfolgte, von Teletu ignoriert, und der Vertrag wurde sofort aktiviert. Daher war es nahezu unmöglich (oder zumindest äußerst kompliziert), zum „alten“ Telefonanbieter zurückzuwechseln oder den „Status quo“ vor dem telefonischen Vertragsabschluss wieder herzustellen. Die VZS hatte daraufhin im August diese Vorfälle bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt zur Anzeige gebracht. Nun wurde die Entscheidung veröffentlicht: die Aufsichtsbehörde hat dieses Verhalten als unlautere Handelspraktik eingestuft, und eine Strafe von 250.000 Euro verhängt. „Es bleibt zu hoffen“ heißt es in der VZS, „dass diese erneute Strafe Teletu dazu bringt, das Verhalten den eigenen KundInnen gegenüber zu ändern. Wir werden die Angelegenheit auf jeden Fall weiterhin aufmerksam verfolgen, und falls nötig, erneut zur Anzeige bringen“.