Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 09/16
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Treibstoffpreise: Volltanken seit heuer um 10% teurer
Benzin und Diesel sind in den letzten beiden Monaten um 10% teurer geworden. In Südtirol gibt die Durchschnittsfamilie für Treibstoffe pro Jahr (Daten 2010) 2328 Euro aus. Dies sind 194 Euro im Monat. Damit stiegen die Belastungen für Familien Südtiroler allein durch die Erhöhungen in den letzten beiden Monaten um fast 240 Euro pro Jahr und für viele AutofahrerInnen ist somit die Schmerzgrenze erreicht. Und Experten erwarten weitere diesbezügliche Preissteigerungen. Da ist es dann wohl sinnvoller, das Auto ab und an stehen zu lassen und öfter mal das Fahrrad oder Schusters Rappen zu benutzen. Jedoch gibt es Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind und längere Strecken mit ihrem Fahrzeug zurücklegen müssen. In diesen Fällen kann ein Umstieg auf Alternativen wie Flüssig- oder Methangas eine Überlegung wert sein. Denn die Vorteile liegen auf der Hand: Flüssiggas ist bei den aktuellen Treibstoffpreisen 50%, Methangas gar rund 70% günstiger als Benzin.
Die rapide gestiegenen Treibstoffkosten sind für die Familien und auch die Wirtschaft sehr belastend. Daher sollte von Seiten des Landes überlegt werden, auf einen Teil der Steuern zu verzichten und so eine 10-15%ige Preissenkung zu ermöglichen. Aufgrund des dadurch entstehenden Umwegnutzens und der Anziehungskraft interessanter Treibstoffpreise könnte die Landeskasse trotzdem die Einnahmen beibehalten und Bürger und Wirtschaft wären in dieser konjunkturell schwierigen Phase entlastet. Steuerreduzierungen allein in Grenzgemeinden sind zu wenig, sie können den Tank- und Einkaufstourismus sowie die damit verbundenen Einnahmeausfälle der Landeskasse nicht aufhalten.
Neue Regelung für Bargeld und Sparbücher
Seit 1. Februar gelten neue Normen für den Umgang mit Bargeld:
- Verbot der Übertragung von Bargeld in Höhe 1.000 Euro oder mehr;
- Bank- und Postschecks über 1.000 Euro müssen die Klausel „Nicht übertragbar“ aufweisen;
- Bank- und Postsparbücher, die auf den Überbringer lauten, müssen einen Saldo unter 1.000 Euro aufweisen;
- Bank- und Postsparbücher, die einen höheren Saldo aufweisen, müssen innerhalb 31.03.2012 auf diesen Betrag reduziert werden.
Vorsicht auf Kautionen für Mietverträge: vergewissern Sie sich, dass Ihre Kaution nicht mittels Überbringersparbuch hinterlegt wurde! Erlaubte Alternativen sind ein Namenssparbuch oder eine Bankgarantie.
Ab 06.03.2012 dürfen Gehälter, Pensionen und Entgelte von den öffentlichen Verwaltungen nur mehr über elektronische Zahlungswege ausbezahlt werden. Hierfür müssen von Banken und Post eigene spesenfreie „Basis-Kontokorrente“ angeboten werden, wobei für sozial schwächere Schichten auch die Stempelsteuer zu entfallen hat.
Benzin-Schmuggel: drakonische Strafen
Bei den derzeitigen Spritpreisen scheint die Idee verlockend: ein Abstecher nach Österreich, diverse Kanister an der Tankstelle gefüllt, und schon hat man einige Euro an Spritgeld gespart. Aber Vorsicht! Wenn jemand unerlaubte Mengen Benzin nach Italien importiert, droht der Verlust des Fahrzeugs und eine Strafe von etwa 7.700 Euro.
Erlaubt ist der Transport von maximal 10 Litern Benzin in einem homologierten Kanister.
Der Ausverkauf hilft sparen … wirklich?
“Skonto” oder “Ausverkauf”: diese Begriffe üben einen nicht zu leugnenden Reiz aus. Kaum jemand ist gegen die Verlockung eines Einkaufs zu Schnäppchenpreisen gewappnet. Wieviel kostet aber eine Ausverkaufs-Kampagne den Händler? Um dies zu überprüfen, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Preise von 166 Elektro- und 152 Elektronik-Artikeln beim selben Händler am 13. Dezember sowie am 11. Jänner erhoben und verglichen.
Von den 318 am 13.12.2011 erhobenen Produkten waren am 11.01.2012 insgesamt 64 nicht mehr erhältlich. Von den restlichen 254 Produkten waren 10 teurer und 67 billiger. „Betrachtet man die Produkte einzeln“ kommentiert Walther Andreaus, VZS-Geschäftsführer „so können die Angebote durchaus günstig sein. Betrachtet man jedoch das gesamte Sortiment, so ist der Verdienst für den Händler insgesamt nur minimal geringer. Der Ausverkauf wird zum Verramschen der ungeliebten Geräte genutzt – betrachtet man diese Zahlen, scheint dies der Fall zu sein. Um wirklich günstig zu sein, müssten die Abschläge spürbarer sein, und vor allem mehrere Produkte umfassen.“
Der Tipp: das gewünschte Produkt sollte schon vor Beginn des Ausverkaufs gewählt werden, damit dann der effektive Skonto ermittelt werden kann. Ist das gewünschte Produkt nicht mehr verfügbar und man wählt ein anderes, sollte man sich stets fragen: würde ich dies auch kaufen, wenn es nicht reduziert wäre?
Strom- und Gasrechnungen: regelmäßige Ablesung der Zähler hilft Sparen
In diesen Zeiten der fortdauernden Krise lohnt es sich, die eigenen Gewohnheiten beim Verbrauch von Strom, Heizöl, Gas und Wassergenau zu kennen. Vielen von uns kennen den tatsächlichen Verbrauch und die eigenen Verbrauchsgewohnheiten wenig bis gar nicht: dies führt dazu, dass unter Umständen Ressourcen verschwendet werden; solcherart steigen die Rechnungen für Strom, Gas, Wasser und Müll, und dies bringt eventuell sogar die ganze Haushaltsplanung ins Schlittern.
Einige Tipps zum bewussten Umgang mit den Versorgungsgütern:
- Bei der Kontrolle von Strom- und Gasrechnungen sollte nicht nur der zu zahlende Betrag kontrolliert werden, sondern auch die Übersichten und die Ablesungen des Zählers, aus welchen der geschuldete Betrag berechnet wird. Der Rechnungsbetrag ist letztendlich nur das Folgeergebnis des Zählerstands, nicht umgekehrt!
- Einmal pro Monat (oder alle zwei Monate) sollte man die Zähler direkt selbst ablesen, und dieses Ergebnis vermerken. Einmal pro Jahr (vielleicht am Jahresende?) sollte auch der Wasserzähler abgelesen werden. Eine praktische Hilfe bietet die Energie-Check-Karte der VZS.
Weitere nützliche Tipps zum Energiesparen auf www.verbraucherzentrale.it/energie.
Auszahlung der Renten an Zivilinvaliden: diese kann über jede Bank erfolgen
Vor einiger Zeit hatten sich Mitglieder der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), EmpfängerInnen von Zivilinvaliditätsrenten mit einem Problem an die VZS gewandt: nach den Richtlinien der Landesverwaltung konnte diese Rente ausschließlich am Schalter eines Postamts behoben werden, oder aber mittels Überweisung auf ein Kontokorrent bei einer Bank in der Wohnsitzgemeinde (lautend auf den Namen des Renteninhabers) ausbezahlt werden.
Die VZS hat die ganze Angelegenheit dem Wirtschafts- und Finanzministerium zur Prüfung vorgelegt. Vor kurzem traf nun die Antwort des Ministeriums ein, welche klarstellte, dass „Die Empfänger einer Rente (...) die Auszahlung der Rente auf ein Kontokorrent, welches auf ihren Namen lautet, verlangen können“.
Fazit: die Auszahlung der Rente kann auf ein Kontokorrent bei jedem Bankinstitut, das auf den Renteninhaber lautet, erfolgen. Unabhängig davon, ob die Bank in Südtirol oder außerhalb liegt, oder es sich um eine Online-Bank handelt.
Neue Bestimmungen für Heizanlagen
Seit 1. Jänner 2012 gelten neue Bestimmungen zu den Heizanlagen: in Zukunft entfällt die jährliche Abgasmessung für kleine Öl- bzw. Gasheizungen, wie sie häufig in Einzelwohnungen zu finden sind. Für größere Anlagen wurden die Bestimmungen hingegen verschärft und vor allem werden erstmals auch Holzheizungen jährlich kontrolliert.
Betroffen sind sowohl Öl- und Gasheizungen, als auch Holzheizanlagen. Die neuen Bestimmungen legen die Emissionsgrenzwerte, die Regelmäßigkeit und die Art der Kontrollen der Heizanlagen je nach Anlagengröße fest.
Wie bereits seit Jahren bewährt, muss der Betreiber auch mit der neuen Regelung seine Öl- oder Gasheizanlage einmal im Jahr von einem ermächtigten Kaminkehrer messen lassen. Damit ist die Anlage stets gut eingestellt und Emissionen und Verbrauch werden auf einem optimalen Niveau gehalten. Neu ist allerdings, dass die Bestimmungen nur mehr für Öl- und Gasheizanlagen über 35 Kilowatt gelten, bei diesen aber die Grenzwerte angepasst wurden, während bisher auch kleinere Anlagen über 15 KW in Betracht gezogen wurden.
Neu ist weiters, dass mit der neuen Bestimmung erstmalig auch Holzheizanlagen über 35 Kilowatt in Betracht gezogen werden: Auch bei diesen muss ab dem 1. Jänner 2012 ein Mal im Jahr eine Emissionsmessung durch den ermächtigten Kaminkehrer durchgeführt werden.
Die Liste der ermächtigten Kaminkehrer ist unter www.provinz.bz.it/umweltagentur einsehbar. Das Ergebnis der Messungen muss der Kaminkehrer dem Betreiber mittels einer entsprechenden Bescheinigung zustellen.