Verbrauchertelegramm Februar/März 2011

 

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 9/16


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Dioxin-Eier nun auch in Mantua gefunden

Bei 6 Proben von Eiern sind bei kleineren Erzeugerbetrieben in der Provinz Mantua Spuren von Dioxin und PCB gefunden worden. Die Betriebe, die in der Nähe von Industrie- und Müllverbrennungsanlagen angesiedelt sind, wurden inzwischen gesperrt. Die Proben wurden vom dortigen Gesundheitsbetrieb gezogen. „Hier zeigt es sich ganz deutlich, dass für die Lebensmittelsicherheit die öffentliche Lebensmittelüberwachung unabdingbar ist, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.
Die VerbraucherInnen werden durch solche Meldungen arg verunsichert. Da hilft nur Offenheit. Daher sollten alle Namen der aufgefallenen Betriebe und Codes der belasteten Eier von den Behörden veröffentlicht werden!

Die VZS rät allen KonsumentInnen verstärkt auf die Kennzeichnung der Eier zu schauen. Herkunft und Erzeugungsform der Eier erkennt man am Stempel auf dem Ei. Die erste Zahl gibt Aufschluss über die Haltungsform. So steht
0 für Biohaltung,
1 für Freilandhaltung,
2 für Bodenhaltung und
3 für Käfighaltung.

Die anschließende Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland, IT steht für Italien. Es folgt eine dreistellige Nummer, welche die Gemeinde des Erzeugerbetriebes bezeichnet. Dann folgen die Herstellungsprovinz (BZ für Bozen, MN für Mantua) sowie die Identifikationsnummer des Erzeugerbetriebes.


HaushaltsmanagerIn 2010 aus über 7.750 BenutzerInnen gekürt

Die GewinnerIn: Haushaltsbuch hilft mir, Fixkosten pünktlich zu bezahlen. 500 Euro gehen an die Gewinnerin der Ausgabe 2010 des Wettbewerbs „HaushaltsmanagerIn des Jahres“: aus den über 7.750 TeilnehmerInnen wurde der engagierteste und fleißigste Benutzer ermittelt, und an diesen wurde das Preisgeld von 500 Euro übergeben.
Anders als bei der letzen Ausgabe des Wettbewerbs hat diesmal die GewinnerIn beschlossen, dass sie nicht an die Öffentlichkeit treten möchte. Da die Anonymität einer der Eckpunkte des Haushaltsbuchs ist, wird ihrem Wunsch selbstverständlich entsprochen.
Soviel können wir aber verraten: sie hat sich sehr über den Gewinn gefreut, auch weil sie fast von Anfang an mit dabei ist. So schreibt sie uns: „Seit es das Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale gibt, bin ich dabei und es hat mir genau das gebracht, was es verspricht: einen genauen Überblick über meine Finanzlage. Der Aufwand ist nicht unerheblich, aber ich mache es gerne und es ist mir tatsächlich gelungen, den einen oder anderen Euro einzusparen oder für bestimmte vorhersehbare Ausgaben (Fixkosten) zur Seite zu legen. So war es mir z. B. vorher nie möglich, die Miete pünktlich zum 5. eines jeden Monats zu überweisen, weil ich immer den Eingang meines Lohnes abwarten musste. Seit ich Rücklagen geschaffen habe, kann ich davon die Miete bezahlen und den Betrag anschließend wieder vom Lohn zurücklegen.“
Um all jenen, die ihre Finanzplanung gerne selbst in die Hand nehmen, noch verstärkt zu unterstützen, wurde heuer das Online-Angebot der VZS erweitert: neben dem Haushaltsbuch stehen für alle VerbraucherInnen nun 8 neue Online-Rechner zur Verfügung.


Hypotheken löschen kostet wieder

Durch zwei Legislativ-Dekrete (141/2010 und 218/2010) wurde die durch das Bersani-Dekret eingeführte „Vereinfachung hinsichtlich der Löschung von Hypotheken“ - d.h. dass alle eingetragenen Hypotheken zur Darlehensabsicherung automatisch gelöscht wurden, sobald die damit verbundene Schuld getilgt war - nun wieder aufgehoben. Seit 2. Jänner 2011 muss man sich somit wieder an einen Notar wenden, um eine Hypothek zur Darlehenssicherung zu löschen. Ein von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist.
Allein die Bodenkredit-Darlehen wurden von der neuen Bestimmung ausgeschlossen. Unter Bodenkredit-Darlehen versteht man „einen Kredit zur Gewährung von mittel- bis langfristigen Finanzierungen durch Banken, welche durch eine Hypothek ersten Grades auf eine Immobilie abgesichert sind“; weiters „darf der Kredit nicht höher als 80% der mit der Hypothek belasteten Immobilienwerte sein oder nicht mehr als 80% der Arbeitskosten ausmachen, die mit demselben zu verrichten sind“. Auch sind die Honorare des Notars bei Abfassung eines Kaufvertrags in Verbindung mit dieser Darlehensart um die Hälfte reduziert.
Wir erinnern auch daran, dass alle Hypotheken erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Jahren ab ihrer Eintragung vorher wieder erneuert werden.
Die Verbraucherzentrale spricht sich entschieden gegen diesen von der Regierung gewollten unnötigen Rückschritt aus, der für die KonsumentInnen nur mit zusätzliche Kosten verbunden ist. Die Verbraucherzentrale wird sich - in Form von schriftlichen Eingaben – für die Wiedereinführung der alten Regelung mit automatischer Löschung der Hypotheken einsetzen.


Richtig versichert auf die Piste

Jedes Vergnügen auf der Skipiste kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht wegzudenken! Nach einem Sturz auf der Piste kann es zu erheblichen – im schlimmsten Fall bleibenden – Verletzungen kommen, deren finanzielle Folgen untragbar für den Betroffenen selbst und seine Familienangehörigen sind. Daher sollte vor dem Skispaß an eine „private Unfallversicherung“ gedacht werden. Diese deckt nicht nur die Unfallkosten sondern, sehr wichtig, die finanziellen Risiken einer „Dauerinvalidität“. So erhält der Versicherte im Schadensfall eine einmalige Kapitalauszahlung, deren Höhe je nach Schwere der dauerhaften Schädigung unterschiedlich ist. Dadurch können eventuell nötige Umbauarbeiten an der Wohnung oder am Haus finanziert und der Lebensunterhalt gesichert werden.
Kommt der Sturz auf der Skipiste durch Drittverschulden zustande, ist der Unfallverursacher verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Damit sich dieser nicht in den finanziellen Ruin stürzt, ist hier eine „private Haftpflichtversicherung“ zweckmäßig (empfohlene Versicherungssumme: 1 Mio. Euro). Weitere Infos und Preisvergleiche erhalten Sie über unseren Versicherungs-Check.


Änderung der Zinssätze bei Darlehen: einige Banken versuchen telefonische Vorstöße!

Anfang Dezember wurde der Art. 118 des Banken-Einheits-Gesetzes abgeändert: nach nun gültigen Normen können die Zinssätze nicht mehr einseitig von den Banken abgeändert werden, auch nicht im Falle eines begründeten Anlasses.
Nun sind in der VZS einige Meldungen von besorgten VerbraucherInnen eingetrudelt, die uns berichten, dass ihre Bank sie telefonisch gebeten habe vorbeizukommen, da „der Zinssatz abzuändern wäre“ oder „eine Zinsuntergrenze im Vertrag einzuführen“ wäre. Die VZS unterstreicht noch einmal: ab sofort ist in Darlehensverträgen keine einseitige Zinssatz-Abänderung durch die Bank mehr möglich!
Wenn sich einzelne DarlehensnehmerInnen entscheiden, die Abänderungen anzunehmen, handelt es sich um das Ergebnis einer „Verhandlung“ und nicht mehr um eine „einseitige Abänderung“ – und diese sind vertragswirksam.
„Aufzupassen gilt es auch bei den Mitteilungen, die von der Bank schriftlich zugesandt werden: diese sollten immer genauestens gelesen werden. Wenn irgend etwas in dem Dokument Zweifel aufkommen lässt, holen Sie sich Rat bei einem unabhängigen Experten“. Die Fachberater für Finanzfragen der VZS stehen Ihnen zur Verfügung (für persönliche Gespräche und telefonisch gegen Vormerkung unter Tel. 0471-975597).


Gentechnikverbot dient dem Allgemeinwohl

Der Vorstand der Verbraucherzentrale (VZS) begrüßt das von Landesrat Hans Berger betriebene Gentechnik-Verbot in der Landwirtschaft. „Er solle trotz Kritik aus Rom an seinem Ansinnen festhalten, denn damit würde das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit unserer Lebensmittel gestärkt“, meint dazu einhellig der Vorstand der VZS. Konsumenten bringen immer mehr zum Ausdruck, dass sie sich „gentechnikfreie“ Lebensmittel und eine vollständige Gentechnikfrei-Kennzeichnung wünschen. Zu den wichtigsten Säulen bei der Lebensmittelsicherheit gehören Transparenz über die Produktionsmethoden, hohe Qualität, nachvollziehbare Herkunft, Information der Konsumenten sowie unabhängige Kontrollen. „Es gibt bis heute keine stichhaltigen Gründe genmanipulierte Lebensmittel zu erzeugen. Ganz im Gegenteil, niemand kann bestätigen, dass die Gentechnik auf uns Menschen keine Auswirkungen haben wird. Das Allgemeinwohl der Bevölkerung solle im Mittelpunkt stehen und nicht die Profitorientierung der Industrie“.


„Reisefieber“ ...

Unverhofft kommt oft: so kann es auch passieren, dass man krank im Bett liegt, obwohl man eigentlich eine Urlaubsreise genießen wollte – und diese auch schon gebucht hatte. Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass sie einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises gewissermaßen entschuldigt verweigern können. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Bei Pauschalreisen sind üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Stornogebühren für den Rücktritt durch den Verbraucher vorgesehen, die im Verhältnis zum Preis der Reise berechnet werden; deren Betrag steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt. Wenn man nun wenige Tage vor der geplanten Abreise erkrankt und die Reise nicht mehr antreten kann, ist es durchaus möglich, dass 90% oder gar der gesamte Preis der Reise fällig ist.
Bei einer Hotelbuchung legen die Vertragsbedingungen oder die lokalen Regelungen der Handelskammern fest, innerhalb welcher Frist eine Stornierung kostenlos möglich ist. Ansonsten hat der Gastwirt Anrecht auf den Ersatz des durch die Stornierung entstandenen Schadens (wenn er z.B. das Zimmer nicht mehr weitervermieten konnte oder er andere Anfragen abgelehnt hat, um die Buchung aufrechtzuerhalten). Wurde eine Anzahlung ausdrücklich in Form eines Reugeldes (caparra penitenziale) getätigt, verliert der Verbraucher nur dieses Geld. Wurde ausdrücklich ein Angeld zur Bestätigung (caparra confirmatoria) vereinbart und bezahlt, so ist dieses verloren und darüber hinaus kann der Gastwirt auch noch die Bezahlung des Gesamtpreises oder des größeren erlittenen Schadens verlangen.
Bei Flugtickets kommt es auf die Buchungsklasse an, ob und wie das Ticket storniert, umgebucht oder rückerstattet werden kann. Daher sollte man sich schon bei der Buchung des Tickets erkundigen, ob es die Möglichkeit gibt, das Ticket zu stornieren und wie viel dies kostet. Der Verbraucher kann in jedem Fall die Rückerstattung der "Taxen", also jener Beträge, die nicht direkt die Spesen der Fluglinie betreffen (wie beispielsweise der Ministerialtarif für die Sicherheitskontrollen des aufgegebenen Gepäcks, die Beförderungsgebühr usw.) fordern.
Das Risiko zu erkranken und die erworbene Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen zu können, lastet also grundsätzlich auf dem Verbraucher und nicht auf dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder Fluganbieter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche die Stornogebühren im plötzlichem Krankheitsfalle abdeckt, kann sich also wirklich lohnen.

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