Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 44
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Autoversicherung: so kann gespart werden
2009 betrug in Italien die Durchschnittsprämie für eine KFZ-Police 407 Euro, hingegen in Frankreich 172, in Deutschland 222 und in Spanien 229 Euro. Trotz der teuren Durchschnittsprämien gibt es am Markt - oft unbeachtet - auch die Möglichkeit, zu günstigeren Anbietern zu wechseln, um so jährlich auch ein paar Hundert Euro sparen. Auf der Homepage des ISVAP (www.isvap.it) findet man einen kostenlosen Prämienrechner (tuopreventivatore). Die VZS ist jenen behilflich, die im Umgang mit dem Internet Unterstützung benötigen.
Um den Vertrag aufzulösen muss bis spätestens 15 Tage vor Fälligkeit bei der Gesellschaft die Kündigung eintreffen (Musterbrief auf www.verbraucherzentrale.it). Bei Prämienerhöhungen über der Inflation kann bis zum Stichtag gekündigt werden. Die Risikobescheinigung muss dem Versicherten mindestens 30 Tage vor Fälligkeit zugestellt werden. Achtung: Eine Kündigung kann auch beim aktuellen Versicherer einen Prämiennachlass (im Sinne eines Skontos) erwirken. Weitere Infos zu günstigen Versicherungen finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it/versicherung.
Werbeanrufe: keine endgültige Lösung
In Sachen Telefonmarketing wollte der Gesetzgeber nach endlosen Aufschüben ein für allemal Klarheit schaffen, und zwar mit der Einrichtung eines Registers der Verweigerungen (auch Robinson-Liste genannt). Durch eine entsprechende Eintragung wäre man also vor Werbeanrufen sicher. Leider ist am 25. Mai 2010 der Termin zur Einrichtung dieses Registers verstrichen, und somit gilt wieder die „alte“ Norm: wer jemanden zu Werbezwecken anrufen möchte, muss vorher um dessen Zustimmung ansuchen. Dies gilt nur bis zur Einrichtung der besagten Liste (oder bis zur nächsten Gesetzesänderung).
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Regelung mit der Robinsonliste nicht zu begrüßen, da nun die BürgerInnen aktiv werden müssen, wenn sie ihre Ruhe haben wollen. Wobei noch nicht absehbar ist, ob dann die lästigen Anrufen auch wirklich aufhören werden...
Folgen Sie uns auf twitter
In der Kürze liegt die Würze. Für alle jene, die diesem Leitmotiv folgen, gibt es seit kurzem auch auf ihre Quintessenz reduzierte Verbraucher-Information in 140 Zeichen. So sehen Sie mit einem Blick, ob sich in Sachen Verbraucherschutz etwas für Sie interessantes getan hat, entweder übers Web oder direkt auf dem Handy. Wir freuen uns über Ihren Online-Besuch auf www.twitter.com/vzs_bz.
Intransparente Spendensammler unterwegs
Wer die letzten Tage beim Bozner Krankenhaus parkte und am Kassenautomaten die oft „gesalzene“ Parkgebühr entrichtete, konnte gleich auch eine Spende loswerden. Eifrige Spendensammler erbaten eine Unterschrift zur Unterstützung von Initiativen für Drogenabhängige und gleichzeitig auch einen Spendenbetrag. Damit dieser nicht zu mickrig ausfiel, täuschten sie eine beträchtliche Großzügigkeit der vorangegangenen Spender vor. So haben Konsumenten bemerkt, wie die fleißigen Spendensammler auf der Liste aus einer 5-Euro-Spende flink eine 50-Euro-Spende machten. Die Angelegenheit wurde den Ordnungskräften angezeigt, es wird sich zeigen ob hier alles mit rechten Dingen zuging.
Wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Spende sicher in die richtigen Hände kommt, können Sie im Infoblatt "Spenden" nachlesen.
Neues Biologo
Anfang dieses Jahres waren die VerbraucherInnen aufgefordert, über das neue Bio-Siegel der Bio-Produkte in der EU abzustimmen (die VZS berichtete). Die Entscheidung ist nun gefallen. Ab Juli 2010 ist das neue Logo verbindlich vorgeschrieben, und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Das neue Siegel garantiert die Mindeststandards nach EU-Bio-Verordnung. Parallel mitaufgedruckt werden dürfen auf die Produkte die Label der Anbauverbände wie Bioland und Demeter.
Verlegung der Telefonkabel: ungerechtfertigte Zahlungsforderungen?
Auf den Grundstücken vieler BürgerInnen sind seit Jahrzehnten Anlagen oder Kabel der Telecom verlegt, und dies, ohne dass dafür ein Anspruch auf Entgelt bestünde. Es wurde den BesitzerInnen bei Verlegung der Kabel stets versichert, dass eine Verlegung dieser Kabel im Bedarfsfall jederzeit kostenfrei möglich sei. Wenn sich nun, z.B. aufgrund von Sanierungsarbeiten, ein solcher Bedarfsfall tatsächlich einstellt, werden Geduld und Brieftasche auf eine harte Probe gestellt. Erstens erfolgt die Zusage zur Verlegung oft erst nach Monaten, und zweitens werden den Besitzern oft mehrere tausend Euro in Rechnung gestellt. Gerechtfertigt wird dieser Betrag vonseiten der Telecom unter dem Verweis auf ein Gesetz – nur, dass in besagtem Gesetz nichts davon zu lesen ist.
Die Verbraucherzentrale und deren Trientner Partnerstelle CRTCU vermuten hier eine unfaire Handelspraktik und haben eine entsprechende Anzeige bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt erstattet.
Zähne auf Raten? Wenn schon, dann bei der Bank nachfragen
Es ist nichts Neues, dass Urlaub und Möbel auf Raten bezahlt werden. Doch Zähne? Jeder vernünftige Mensch hat dafür Verständnis, denn oft reicht das Geld kaum für die letzte Monatswoche, geschweige denn für die oft weniger bescheidene Zahnarztrechnung. Bisher hat der eine oder andere Zahnarzt bei der Bezahlung der oft hohen Summen schon mal einen Tilgungsplan mit dem Kunden vereinbart. Mittlerweile geht dies jedoch viel professioneller über die Bühne. Mit dem Kostenvoranschlag bekommt man unter Umständen auch gleich den Abschluss eines Finanzierungsvertrages vorgeschlagen.
Verbraucherkredite von Finanzierungsgesellschaften sind meistens teurer als von der Bank und bewegen sich oft an der Wuchergrenze. Vor dem Abschluss sollten daher verschiedene Angebote eingeholt werden. Somit könnte man mit dem Verbraucherkredit der Bank ev. sogar noch einen Skonto für sofortige Bezahlung mit dem Zahnarzt aushandeln. Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.
Zahnarztkosten: neuer Beratungsdienst
Ein Beratungsgespräch beim "Zahnarztfuchs" der VZS kann unter der Handynummer 345 8826990 vorgemerkt werden. Am Mittwochnachmittag steht er am Hauptsitz der VZS immer gegen Vormerkung zur Verfügung. Demnächst wird er auch mit dem Verbrauchermobil unterwegs sein.
Kontakt: zak@verbraucherzentrale.it
Elektroschrott: Entsorgung durch den Händler
Seit 18. Juni 2010 haben private Konsumenten die Möglichkeit, den Elektromüll beim Erwerb eines neuen Gerätes direkt beim Händler kostenlos abzugeben. Dieser muss dann für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung garantieren. Damit der Weg des Elektromülls nachvollziehbar ist, muss der Konsument persönliche Daten, wie z.B. Name und Steuernummer beim Händler hinterlassen.
Lässt man sich das neue Elektrogerät vom Händler nach Haus bringen, sollte man vorab klären, ob und zu welchem Kostenpunkt das neue Gerät herangeschafft und das alte Gerät mitgenommen wird. Das Dekret sieht nämlich nur die kostenlose Entsorgung vor, aber keinen kostenlosen Hin- und Abtransport.
Schlafende Konten
Als „schlafend“ bezeichnet man alle Konten, Sparbücher, aber auch Wertpapierdepots und Vermögensverwaltungen, auf denen für 10 Jahre keine Bewegungen durchgeführt wurden und die daher als „inaktiv“ gelten. Jeweils im 11. Jahr der Inaktivität werden diese Depots gelöscht und die Gelder von den Banken an den Fonds für Schlafende Depots beim Finanzministerium übertragen. Wer Zweifel hat, ob eines seiner Depots eingeschlafen ist, kann dies unter www.mef.gov.it/depositi-dormienti kontrollieren. Findet man heraus, dass man tatsächlich z.B. Erbe eines schlafenden Sparbuchs ist, kann man die Rückgabe dieser Summen verlangen. Diese Anfragen müssen direkt an die Consap SpA gerichtet werden, die mit dieser Aufgabe beautragt wurde (Tel. 06/85796446, www.consap.it unter Fondi).
Wasser ist keine Handelsware
500.000 Unterschriften wären notwendig gewesen, und mehr als 1.000.000 BürgerInnen haben sie unterzeichnet, die Referendumskampagne gegen die Privatisierung der Wasserversorgung. Voraussichtlich im Frühjahr 2011 soll das Referendum selbst folgen. Dieses wird dann gültig sein, wenn ein Quorum von 50% erreicht wird (d.h. mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten geht zur Abstimmung). Die WählerInnen müssen dann entscheiden, ob durch das Referendum das Gesetz, welches die Privatisierung der Wasserversorgung festlegt, abgeschafft wird.
Ethikkomitee stärken!
Das Koordinierungs-Komitee für die regionale Zusatzvorsorge (bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, sowie aus Vertretern der Patronate, der Zusatzrentenfonds und der Politik) hat Ende Mai beschlossen, das für die regionalen Rentenfonds vorgesehene Ethikkomitee ersatzlos zu streichen.
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol spricht sich entschieden gegen diese „Deregulierung“ aus und sieht die Regionalregierung in der Verantwortung, diesen unverzeihlichen Fehler zu vermeiden. Die Anwendung ethischer Prinzipien gerade bei der Zusatzvorsorge ist Voraussetzung will man hier nicht in Spekulationsturbulenzen geraten und von einem „verantwortlichen Konsum“ sprechen.