Verbrauchertelegramm Juli/August 2004

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol

 

VERSICHERUNGEN 1:
Frisierte Mofas brauchen Extraklausel

Wer keinen Führerschein A besitzt und sein Kleinmotorrad so manipuliert, dass es zwar den Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet, aber dennoch mehr als 45 km/h fährt, muss einen Versicherungsvertrag haben, der das Regressrecht ausdrücklich ausschließt. Sollte die Versicherung diese Klausel (Text bei VZS nachfragen!) nicht akzeptieren, so ist die Gesellschaft bei der nächsten Fälligkeit zu wechseln. Das Risiko der Regressforderung ist für die Familien zu hoch.
 

TELEFON:
Achtung, zahlungspflichtige Nummern!

Der Trick ist immer derselbe: beim Herunterladen von Texten, Fotos, Filmen oder Musikstücken aus dem Internet klinkt man sich über Nummer wie 70X, 00X, 899XX und ähnliche unwissentlich in zahlungspflichtige Anschlüsse ein. Die Folge sind Telefonrechnungen in astronomischer Höhe. Angesichts der hohen Zahl von Betroffenen empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Teil der Telefonrechnung, welchen die besagten Nummern ausmachen, nicht zu bezahlen. Dieses Vorgehen muss allerdings von weiteren Schritten flankiert sein, über welche die Telefonberatung der VZS Aufschluss gibt. Übrigens: Diese sog. Mehrwertnummern können bei der Geschäftsstelle der Telefongesellschaft blockiert werden.
 

IMMOBILIEN:
Kaufvorverträge mit Tücken

Weil sich bei der Erstellung der Kaufvorverträge für Immobilien Praktiken eingeschlichen haben, die nicht konsumentenfreundlich sind, hat die Bauberatung der VZS einen Mustervertrag ausgearbeitet, der als Grundlage für Immobilienkäufe dienen soll. Eines der wesentlichen Elemente ist die Eintragung des Bauende-Termins, bzw. des Termins der Übergabe der Liegenschaft. Ein weiterer wichtiger Punkt: die Höhe der Anzahlung. Die VZS plädiert für niedere Anzahlungsbeträge. Der Mustervertrag ist auf der Homepage der VZS online. Die Bauberatung der VZS kann nach telefonischer Anmeldung in Anspruch genommen werden.
 

PREISE:
Teure Babynahrung

Die Verbraucherzentrale hat die Preise von insgesamt fünfzehn Ersatzmilchprodukten in Österreich und in Südtirol miteinander verglichen. Die Preisspanne in Österreich liegt zwischen 8,83 Euro/Kilogramm und 12,25 Euro/Kilogramm.
In Südtirol kostet die billigste Säuglingsmilchnahrung 19,42 Euro/Kilogramm, das teuerste Produkt 42,50 Euro pro Kilogramm.
Wird ein Säugling fünf Monate lang ausschließlich mit Ersatzmilch gefüttert, kostet das beim teuersten Produkt in Südtirol ca. 722 Euro. Kauft man das Pulver hingegen von der gleichen Firma in Österreich dann kostet die Säuglingsmilchnahrung ganze 160,48 Euro!
 

SICHERHEIT:
Nicht sparen beim Kindersitz!

Von null bis zwölf Jahren muss das Kind je nach Gewicht und Alter in einem eigenen Kindersitz oder Kissen sitzen, welches das europäische Siegel ECE R 44 trägt.
Beim Neukauf sollte ein Modell erstanden werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. 44/03. Wer Ältere Modelle besitzt, muss darauf achten, dass diese die Kennzahlen ECE R44 oder EC R44/02 tragen. Nicht mehr benutzt werden dürfen hingegen Sitze oder Kissen ohne Zulassungssiegel. Für Kindersitze mit anderslautender Zulassung als 44/03 gilt ein generelles Verkaufsverbot.
Achtung: bei Beifahrer-Airbag dürfen Kindersitze nicht vorne montiert werden!
 

SANITÄT:
Teure Zähne

Die öffentlichen Beiträge für Zahnarztleistungen sind seit über zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden. Andererseits ist der öffentliche Zahnarztdienst oft schwer zugänglich (monatelange Wartezeiten), außerdem lässt die Qualität der Dienstleistungen einzelner Zahnärzte der Sanitätsbetriebe oft zu wünschen übrig. Die VZS fordert in einem Offenen Brief an Landesrat Theiner die Anpassung der Rückerstattungsquoten an den heutigen Stand, die Ausdehnung des Leistungsangebotes auch auf zahnprothetische Leistungen und eine eingehende Qualitätskontrolle bei den öffentlichen Zahnarztdiensten.

 

TEUERUNG:
Land und Gemeinden sind gefordert

"Raubüberfall des Jahrhunderts" wird die Teuerungswelle der vergangenen Jahre genannt. Die VZS verlangt ein entschiedenes Gegensteuern von Seiten der politischen Verwaltungen auf allen Ebenen und listet im Detail konkrete Schritte auf, die alle Posten eines familiären Haushaltes betreffen : Sanität, Transporte, Wasser, Gas, Abfall, Strom, Handel, Mieten, Banken, Sparen, Versicherungen, Benzinpreise, Anwälte, Ärzte, Architekten, Ingeneure, Handwerker, Telefon usw. Außerdem fordert sie eine Verbesserung der Konsumenteninformation.
 

VERSICHERUNGEN 2:
Schlichtung vor Prozess

Seit 1. Juli können Streitsachen mit den Kfz-Versicherungen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro vor einer Schlichtungskommission ausgetragen werden. Diese ist aus je einem Vertreter der Verbraucherzentrale und der Versicherung zusammengesetzt. An dem von der gesamtstaatlichen Vereinigung der Versicherungen ANIA und den italienischen Konsumentenschutzverbänden abgeschlossenen Abkommen über diese außergerichtliche Streitbeilegung beteiligen sich 80 % der italienischen Versicherungsgesellschaften. (Die Liste ist auf der Homepage der VZS nachzulesen). Das Schlichtungsverfahren erspart den KonsumentInnen Ärger, Prozesskosten und Zeit.
 

Homepage des Monats

www.eco-tour.org
ECO-TOUR ist ein zentraler Informationsdienst für die Urlaubsplanung aller Internet-Nutzer, welche bei ihrer Reiseentscheidung auch Umweltkriterien berücksichtigen wollen. Beherbergungsbetriebe, Urlaubsorte und -regionen, Reiseangebote und die besten Modelle aus zahlreichen Ländern werden vorgestellt.

 

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