Schlichtung mit Unipol

Einvernehmliche, schnelle Lösungen erreichen, ohne den Gang vor einen Richter antreten zu müssen.

Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU haben ein Zusammenarbeitsabkommen mit der Versicherungsgruppe Unipol unterzeichnet. Dadurch sollen im Fall von Streitigkeiten bei der Abwicklung von KFZ-Haftpflichtschäden verstärkt Schlichtungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Unipol Versicherungsgruppe umfasst die Versicherungen Aurora, Unipol, Linear und Navale.
 

Anwendungsbereich der Schlichtung

  • Streitigkeiten in Bezug auf Schadensfälle, welche in die so genannte „Direkte Schadensauszahlung“ fallen,
  • Streitfragen in Zusammenhang mit anderen Autohaftpflicht-Schäden; allerdings gilt für diese eine Höchstgrenze von 50.000,00 €.


Ein besonderer Teil des Abkommens, der eigens für die Verbraucherzentrale Südtirol eingefügt wurde, ermöglicht es, dass bei Streitfragen von deutschsprachigen KonsumentInnen ein deutschsprachiger Vertreter der Versicherungsgesellschaft beteiligt ist und das Verfahren somit in deutscher Sprache durchgeführt werden kann.

Der Zugang zum Schlichtungsverfahren ist sehr einfach. Die KonsumentInnen können den entsprechenden Antrag an die Verbraucherzentrale stellen. Nach Eingang des Antrages wird der Schlichtungsausschuss – bestehend aus einem Konsumentenvertreter und einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft - zusammentreten und binnen 20 Tagen nach Erhalt des Antrages eine Entscheidung fällen.

Download des Schlichtungsantrages

Bozen, 03.11.2008


 

 

Art:paritätische Schlichtung

Anwendungsbereich:Streitfälle mit den Versicherungsgesellschaften der UNIPOL-Gruppe Aurora, Unipol, Linear und Navale

Ergebnis der Schlichtung:Schlichtungsabkommen mit vertraglicher Wirkung (Vergleich) oder Nichteinigungsprotokoll

Antragstellung bei:VZS

Kosten:Begleitung und/oder Beratung durch die VZS ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten

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