Südtiroler Volksbank: keine Klarheit für zurückgetretene Aktionäre?

Bank muss ihrer Rolle als beflissenere Partei gerecht werden, sonst wird VZS aktiv
Musterbrief für alle zurückgetretenen Aktionäre

Am 15. Dezember wurde die Umwandlung der Südtiroler Volksbank in eine Aktiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen. In der Folge haben von den ca. 59.000 Aktionären der Volksbank über 1.300 vom ihnen zustehenden Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.

Um die solcherart freigewordenen Aktien unter die Leute zu bringen werden nunmehr die Aktionäre der Volksbank umworben, die zu erwerben. Das Angebot (auch als Optionsrecht bezeichnet) gilt bis 17. März und der Kaufpreis beträgt 12,10 Euro (also jener Preis, der den zurückgetretenen Aktionären angeboten wurde). Weitaus weniger kommunikativ zeigt sich die Volksbank gegenüber jenen Aktionären, die das Rücktrittsrecht ausgeübt haben: die Bank hält sich hier bis zum heutigen Tage bedeckt. Sehr zum Unmut der zurückgetretenen Aktionäre: diese fragen sich, ob und wann ihnen der Gegenwert ihrer Aktien ausbezahlt werden wird, und welche Folgen es haben könnte, wenn nicht alle freigewordenen Aktien von anderen Investoren aufgekauft werden.

Rein rechtlich müsste die Auszahlung innerhalb von 180 Tagen ab Rücktritt erfolgen. Dies gilt nicht nur für diejenigen Aktionäre, die mit dem Austrittspreis von 12,10 Euro einverstanden waren, sondern auch für all jene, die den Auszahlungspreis beanstandet haben.

Genau für diesen Fall gibt es eine weitere gesetzliche Auflage: die „beflissenere“ Partei hat laut Zivilgesetzbuch die Pflicht, vor Gericht die Ernennung eines Sachverständigen zu erwirken, damit dieser einen unumstrittenen Auszahlungspreis festlegt. Aber auch diese Gesetzesauflage wurde von Seiten der Bank mit keiner Silbe kommentiert.

„Der Unmut der Aktionäre ist mehr als verständlich“ resümiert VZS- Geschäftsführer Walther Andreaus. „Mit dieser Vorgangsweise wird den zurückgetretenen Aktionären die ihnen zustehende Klarheit und Transparenz vorenthalten. Dabei wäre es mehr als angebracht, dass die Volksbank endlich klare Worte für ihre Aktionäre fände und so Unsicherheiten aus dem Weg geräumt würden.“

Sollte die Südtiroler Volksbank der Verbraucherzentrale Südtirol nicht innerhalb von 7 Tagen diesbezüglich eine Zusicherung zu kommen lassen, werden wir die zuständigen Behörden einschalten.

Um die Bank auf ihre Pflicht hinzuweisen stellt die VZS allen ausgetretenen Aktionären, die den Auszahlungspreis angefochten haben, einen Musterbrief zur Verfügung; mit diesem Schreiben können die Aktionäre nochmals eine Antwort urgieren. Weitere Informationen auch beim Beratungsdienst der VZS unter der Telefonnummer 0471/975597.

Offener Brief

 

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