Drei Wege um das alte Darlehen "loszuwerden"

Neuverhandlung:

  • Mit der gleichen Bank;
  • Es reicht eine Privaturkunde, man benötigt keinen Notar;
  • Es können geändert werden: der Zinssatz (z.B. von variabel auf fixverzinst), der Spread, die Dauer;
  • Die Bank darf keine Spesen verlangen, keine anderen Kosten vorgesehen.

 

Surrogation (der Hypothek):

  • Mit einer anderen Bank;
  • Für den Surrogationsakt braucht es in Gebieten mit Grundbuch einen notariell beglaubigten Akt, dem Darlehensnehmer dürfen jedoch keine Abschlusskosten angerechnet werden;
  • Keine Kosten für die Gewährung des neuen Darlehens;
  • Keine Pönale (da das Darlehen übertagen und nicht getilgt wird);
  • Es können geändert werden: Zinssatz, Spread, Dauer, jedoch nicht das Kapital.

 

Tilgung/Ersetzung:

  • Mit einer anderen Bank; man tilgt das alte Darlehen und die dazugehörige Hypothek und nimmt ein neues Darlehen mit einer neuen Hypothek bei einer anderen Bank auf;
  • Dafür braucht es einen notariellen Akt;
  • Es können geändert werden: Zinssatz, Spread, Dauer und eventuell kann sogar zusätzliches Kapital aufgeliehen werden (Vorsicht: die Steuerbegünstigungen für die Darlehenszinsen werden nur auf die Restschuld des “alten” Darlehens und die Kosten für die Ersetzung anerkannt);
  • Kosten: es kann eine Tilgunspönale vorgesehen sein (siehe Abkommen ABI-Verbraucherverbände vom Mai 2007); keine Kosten für die Löschung der Hypothek, außer man verlangt diese dringend; Kosten für die Aufnahme eines neuen Darlehens (Bearbeitungsspesen, Gutachterkosten) und Registersteuern.


 

Stand
03/2017

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