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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
50% Bonus auf Mehrwertsteuer bei Erwerb der Wohnung
Vergünstigung gilt bis 31.12.2017 beim Kauf von Baufirmen einer Wohnung der Energieklasse A oder B
Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.
Demnach ist es auch 2017 möglich, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer auf allen Rechnungen, die den Kauf direkt von der Baufirma einer Wohnung der Ernergieklasse A oder B betreffen, von der eigenen Steuerschuld abzuziehen, und zwar – wie üblich – in 10 gleichen Jahresraten.
Für nähere Details und Informationen können Sie sich an den Beratungsdienst der VZS wenden.
Messung der Inflation: Neuheiten 2017
Jedes Jahr überprüft und berichtigt das ISTAT die Liste der Produkte, welche in den Warenkorb kommen. Der Korb vom Jahre 2017 für die Berechnung des NIC-Index (für die gesamte Wohnbevölkerung) und FOI (für Familien von Arbeitern und Angestellten) besteht aus 1.481 Basis-Produkten. Für die IPCA-Index Berechnung (auf europäischer Ebene einheitlich) wird ein Warenkorb von 1.498 Produkten verwendet.
2017 kommen 12 neue Waren und Dienstleistungen in den Korb hinzu. Für die Schätzung der Inflation werden insgesamt jeden Monat ca. 706.500 Preise beobachtet. 80 Gemeinden sind daran beteiligt. Nun sind die Treibstoffpreise des „Osservatorio prezzi carburanti“ des MISE (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) ab 01.01.2017 offizielle Quelle des ISTAT.
Diese Treibstoffpreise können übrigens auch von den VerbraucherInnen online auf der Webseite des MISE eingesehen werden (carburanti.mise.gov.it).
Unverträglich? Wissenswertes zu Nahrungsmittelintoleranzen
Bei Menschen, die an einer Nahrungsmittelintoleranz leiden, zeigen sich unerwünschte Reaktionen auf bestimmte Nahrungsmittelbestandteile – häufig Bauchschmerzen und Durchfall. Die Verbraucherzentrale Südtirol startet anlässlich der Messe Nutrisan mit einer Informationsreihe.
Eine Nahrungsmittelintoleranz ist eine Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Bestandteilen in Lebensmitteln. Ursache dafür ist ein angeborener oder erworbener Enzymmangel oder Enzymdefekt, so dass bestimmte Substanzen nicht richtig verdaut werden können. Substanzen wie Gluten, Laktose, Fruktose und Histamin sind die häufigsten Auslöser und Glutenintoleranz (Zöliakie), Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption und Histaminintoleranz folglich die bekanntesten Nahrungsmittelintoleranzen. Die Beiträge zu den einzelnen Intolleranzen finden Sie online auf www.verbraucherzentrale.it oder in den Geschäftsstellen der VZS.
Eisenbahn-Nahverkehr: Probleme mit nicht funktionierenden Entwertern
Verbraucherzentrale verlangt klare Informationen bezüglich der Rückerstattung der Kosten und Infos zu den Vertragskonditionen
Seit einigen Wochen melden sich immer häufiger VerbraucherInnen bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), um sich über nicht funktionierende Contactless-Entwerter im Bahnhof von Franzensfeste beschweren. Das Problem betrifft vor allem die Südtirol-Pass NutzerInnen.
Da die Fahrgäste die Fahrt nicht mit ihrem Pass bezahlen können, muss für die gesamte Fahrstrecke ein normales Ticket gelöst werden. Dieses kostet z.B. für die Strecke Franzensfeste-Bozen 7,50 € pro Fahrt, und ist somit für die PendlerInnen um ein Vielfaches teurer als eine Fahrt mit Südtirol-Pass (egal in welcher Tarifstufe).
Viele PendlerInnen wissen auch nicht, dass sie in solchen Fällen Anrecht auf die Rückerstattung des Differenzbetrages haben. Dazu füllt man ein Webformular aus.
In einem offenen Brief forderte die VZS Stellungnahmen bezüglich der aufgezeigten Missstände und um Mitteilung, welche Vorkehrungen ergriffen werden, damit sich diese zukünftig nicht wiederholen.
Kundenhotlines dürfen nicht teurer sein als Telefonate zum Grundtarif
Europäischer Gerichtshof verbietet kostenpflichtige Nummern bei Beschwerde-Hotlines
Von vielen VerbraucherInnen wird berichtet, dass beim Anruf von Kundenhotlines sehr hohe Kosten anfallen würden. Der Artikel 64 des Verbraucherschutzkodex untersagt es jedoch, bei kostenpflichtigen Telefonnummern höhere Kosten als jene des Grundtarifs anzuwenden (z.B. wenn VerbraucherInnen Beschwerde einreichen möchten, oder sich über den Service, das Garantie- oder Rücktrittsrecht informieren möchten).
Dies wurde kürzlich auch nochmals durch den Europäischen Gerichtshof in einem Urteil vom 2. März 2017 bestätigt (C-568/15): Wenn die Verkäufer oder Dienstleister den VerbraucherInnen eine Telefonnummer zur Verfügung stellen und ein Kunde wegen eines Produktkaufs anruft, darf dieser Anruf nicht teurer sein als ein Anruf zum "Grundtarif". Der Grundtarif entspricht hier einem Anruf auf eine örtliche Festnetznummer, oder auf ein normales Handy.
Italienische Marktaufsicht untersagt auch Onelife Network Ltd die Vermarktung der Kryptowährung OneCoin in Italien
Die italienische Wettbewerbsbehörde (www.agcm.it) hat das Verfahren in Bezug auf die Kryptowährung OneCoin auf die Firmen Onelife Network Ltd und Easy Life Srl ausgedehnt; im Anschluss daran hat sie für die Firma Onelife Network Ltd die vorsorgliche Aussetzung der Vermarktung der Kryptowährung in Italien verfügt. Easy Life hat hingegen mitgeteilt, die Geschäftspraktik unterbrochen zu haben.
Aus den von der Behörde erfassten Informationen ginge nämlich hervor, dass auch diese beiden Firmen am Vertrieb des Verkaufs- und Verteilungsprogramms der Krpytowährung OneCoin und den damit verbundenen Weiterbildungspaketen beteiligt seien.Die AGCM hatte ein Verfahren gegen die Firma One Network Services Ltd und drei physische Personen in ihrer Eigenschaft als registars von Internet-Domains eingeleitet (onecoinsuedtirol.it, onecoinitaliaofficial.it und onecoinitalia.com, siehe www.agcm.it), und einen vorsorglichen Stopp der Aktivitäten in Italien in Bezug auf die Kryptowährung verhängt.
Der Großteil der Einkünfte, so die AGCM, käme nicht aus dem Verkauf des virtuellen Gelds OneCoin, sondern vielmehr aus den Quoten, die die VerbraucherInnen beim Eintritt ins System bezahlen; dieselben VerbraucherInnen müssten dann, um ihrerseits Gewinne erzielen zu können, weitere EinsteigerInnen finden.
Diese Art des Vorgehens scheint typisch für ein Pyramidensystem zu sein. Bei der Sammlung der Elemente, die zur Ausweitung der Maßnahme geführt haben, wurde die AGCM von der Antitrust-Abteilung der italienischen Finanzwache unterstützt.
Neue Landesförderung für Energiesparmaßnahmen
Eine Landesförderung von bis zu 70% für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen ist das Resultat monatelanger Vorarbeit von Seiten der zuständigen Landesämter. Generell wird der Landesbeitrag im Ausmaß von 50% der anerkannten Kosten vergeben. Im Falle der Wärmedämmmaßnahmen kann er auf 30% herabgesetzt oder im Falle von Kondominien mit mindestens 5 Baueinheiten sogar auf 70% angehoben werden. Von diesen Förderungen betroffen sind in erster Linie bestehende Gebäude. Für den Neubau gibt es hingegen kaum mehr Förderungen.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.
Einkaufen im Internet: „Kein Anbieter liefert diesen Artikel aktuell nach Italien“
Man freut sich über das im Internet gefundene Schnäppchen, und nach Wahl des Lieferlands heißt es plötzlich: 'Dieser Artikel kann nicht nach Italien geliefert werden'. Oder aber die Lieferspesen aber nach Italien betragen über 100 Euro.
Solche Ausschlüsse bestimmter Länder fallen unter den Begriff „Geoblocking“. Dazu gehört nicht lediglich das Rerouting, also das Weiterleiten auf die nationale Version der Website jenes Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat (z. B. von www.händler.de auf www.händler.it), sondern eben auch die Weigerung des Händlers, seine Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten und die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisen gemäß dem Wohnsitz des Konsumenten.
Dei Europäische Kommission möchte mit einem Maßnahmenpaket Online-Shopping im gesamten EU-Raum sicherer und einfacher machen. Einer der Kernpunkte ist das Verbot von Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung. Denn solche Preisdiskriminierungen aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz sind eigentlich seit Ende 2009 durch die Dienstleistungsrichtlinie EU-weit verboten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor (z.B. Urheberrechte oder Einfuhrverbote wie bei Tabakwaren oder Lotterien).
Das Europäische Verbraucherzentrum ist für jede Meldung in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie dankbar (Tel. 0471/980939, info@euroconsumatori.org).
Wann verfällt mein Führerschein? Neuer Dienst erinnert per SMS!
Seit auf die Fälligkeit des Führerscheins nicht mehr per Post hingewiesen wird, vergessen jedes Jahr hunderte SüdtirolerInnen ihren Führerschein zu verlängern. Dabei kann dies teuer werden: es drohen Strafen von bis zu 161 Euro, und wer führerscheinlos in einen Unfall verwickelt wird, könnte unter Umständen mit Regressansprüchen der eigenen Versicherung konfrontiert werden.
Abhilfe schafft ein kostenloser Dienst des Transportministeriums, zu dem man sich auf www.ilportaledellautomobilista.it anmelden kann.
Der Dienst verschickt mindestens 7 Tage vor dem Ablauf des Führerscheins eine SMS oder eine E-Mail. Weiters gibt es die Möglichkeit, sich an Hauptuntersuchung des Fahrzeugs („Collaudo“) erinnern zu lassen und den aktuellen Punktestand des Führerscheins zu erfahren.
Europäische Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“
Zahlreiche Organisationen aus ganz Europa, darunter Greenpeace und Slow Food, haben im Februar die Europäische Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ gestartet. Sie fordern damit ein Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, eine Reform des Zulassungsverfahrens für Pestizide und verbindliche Reduktionsziele für die Verwendung von Pestiziden. Wenn innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Menschen die Initiative unterzeichnen, muss sich das Europäische Parlament mit dem Anliegen der Bürgerinitiative befassen und die EU-Kommission in einer Sitzung dem Parlament Rede und Antwort stehen. Bislang haben über 580.000 Menschen die EBI unterzeichnet.
Im Juni 2016 hatte die EU-Kommission entschieden, die Zulassung für Glyphosat vorläufig um 18 Monate zu verlängern. Diese Frist läuft mit Ende des Jahres 2017 aus. Danach droht eine Wiederzulassung für weitere 15 Jahre. Glyphosat ist das meistverkaufte und meistverwendete Pestizid der Welt. Von der Weltgesundheitsorganisation WHO wird es als „wahrscheinlich beim Menschen krebserregend“ eingestuft.
Die Europäische Bürgerinitiative kann unter folgendem Link aufgerufen und online unterzeichnet werden: https://stopglyphosate.org/de. Wie bei solchen Initiativen erforderlich, müssen unter anderem das Geburtsdatum und die Ausweisnummer angegeben werden.