Seit 2013 wurde von Privatpersonen, Kondominien und öffentlichen Körperschaften um insgesamt 121 Millionen Euro Fördergelder über das so genannte Wärmekonto (conto termico) angesucht. Davon gingen rund 97 Millionen Euro an private KonsumentInnen. Dies die aktuellen Daten der GSE (Gestore dei Servizi Energetici). Mit dem Hinweis, dass auch in Zukunft um die staatliche Förderung angesucht werden kann.
Für die Nutzung erneuerbarer Energien existiert bereits seit 2013 die Möglichkeit, beim italienischen Netzbetreiber GSE um eine Förderung anzusuchen. Vor einem Jahr traten einige Neuerungen und Vereinfachungen in Kraft. Seither sind rund 19.900 Gesuche mit einem Fördervolumen von 93,4 Millionen Euro bei der GSE eingegangen.
Auch in Zukunft kann die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden
Kurz zur Erinnerung: beim Wärmekonto (conto termico) handelt es sich im Falle von Privatpersonen und Kondominien um eine staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranalgen und Biomasseanlagen. Öffentliche Körperschaften können auch für andere Energiesparmaßnahmen die Fördergelder in Anspruch nehmen.
Privatpersonen und Kondominien können die Förderung, welche bis zu 65% beträgt, für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersatz mit erneuerbaren Energiequellen in Anspruch nehmen.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss innerhalb von 60 Tagen ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag um Förderung über das “portaltermico” der GSE abgewickelt werden.
Hilfreiche Informationen
Weitere Infos rund um die verschiedenen Förderungen sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.
Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).