Irreführendes Pyramidensystem OneCoin

VZS und EVZ stellen Musterbrief zur Verfügung für einen Versuch, Geld zurückzuholen
 

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen hatten im August 2016 der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt in Rom Meldung über das System OneCoin erstattet; vor kurzem hat die Behörde Strafen gegen ONE LIFE NETWORK LTD, ONE NETWORK SERVICES LTD, Easy Life S.r.l., sowie gegen die Inhaber der Webseiten onecoinsuedtirol.it, onecoinitaliaofficial.it, onecoinitalia.com verhängt (siehe Presse-Mitteilung).

Nach Auffassung der italienischen Antitrust-Behörde versprach das System beträchtliche Gewinne, ohne dass dies jedoch wahr oder irgendwie dokumentierbar sei. Auch die italienische Börsenaufsicht Consob hat sich mit der Sache auseinandergesetzt, und der Antitrust mitgeteilt, dass das System sich einer nicht-sektorspezifischen Sprache bediene, die den Eindruck einer Finanztätigkeit im weitesten Sinne erwecke, und den Nutzern eine generelle Möglichkeit über Verdienste nicht genauer definierten Ausmaßes vorgaukle.

Die zweite unfaire Handelspraktik besteht darin, ein pyramidenförmiges Verkaufssystem implementiert zu haben, was laut Verbraucherschutzkodex eine „auf jeden Fall irreführende Handelspraktik“ darstellt. Im Zentrum des Systems stand nämlich nicht der Verkauf von Produkten, sondern das Ziel, weitere VerbraucherInnen ins System zu holen. Die Verbreitung erfolgte vor allem über Freunde, Verwandte und Bekannte – auch dies ist typisch für solche Systeme.

Laut OneLife hat das System in Italien über 51.000 Mitglieder. „Es ist an der Zeit für Maßnahmen, die das Entstehen solcher Systeme pyramidaler Art in in Zukunft verhindern“ meint VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Auch deshalb haben wir für die VerbraucherInnen einen Musterbrief erarbeitet, mit welchem von One Network Services LTD die Rückgabe der investierten Summen verlangt wird. Wir können es nicht hinnehmen, dass einige Wenige sich auf Kosten Vieler bereichern.“ Laut Antitrust hat die Gesellschaft ONE NETWORK SERVICES LTD nämlich aktiv daran teilgenommen, die Handelspraktik umzusetzen, und ist in der Werbedokumentation als Referentin für das System angegeben.

„Der Rechtssitz von One Life Network LTD ist in Bulgarien, darum werden wir die Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Bulgarien um Hilfe bitten, und wir werden den Fall auch den zuständigen europäischen Behörden melden“ erklärt Monika Nardo, Koordinatorin des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen. Mit der Angelegenheit OneCoin haben sich bereits mehrere Behörden in Deutschland, Belgien, im Vereinigten Königreich und auch in Thailand befasst. „Wir brauchen Meldungen der VerbraucherInnen und die dazugehörigen Dokumente, um eventuell auch die zuständigen Staatsanwaltschaften informieren zu können“ erklärt Andreaus weiter. „Sollten Gelder sichergestellt werden können, ist es sicher besser, sich für seine Rechte einzusetzen als tatenlos zuzusehen.“

„Daher laden wir alle VerbraucherInnen ein, den Musterbrief von www.euroconsumatori.org oder www.verbraucherzentrale.it herunterzuladen“ meint Nardo abschließend.
 

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