Darlehen von Verwandten oder Freunden

Worum handelt es sich?

Um eine Alternative zu einem Bank­darlehen. Prinzipiell spricht nichts dagegen, sich für eine Geldleihe an einen Verwandten oder Freund anstatt an eine Bank zu wenden.

 

In welchen Fällen ist ein solches Darlehen sinnvoll?

Wenn es nicht mehr möglich ist, von der Bank einen Kredit zu erhalten, zum Beispiel, weil gegen den Antragsteller Proteste, Konkursverfahren oder Vollstreckungs­maßnahmen anhängig sind.

Für den Fall, dass zwischen dem Kreditsuchenden und dem möglichen Darlehensgeber ein so vertrauensvolles Freundschafts- oder Verwandtschafts­verhältnis besteht, dass die Kreditvergabe zu günstigeren Bedingungen erfolgen kann als zu Marktbedingungen und somit in der Bank.

 

Vorteile

Das Darlehen sicher zu günstigeren Bedingungen zu erhalten als bei einer Bank; im Allgemeinen ist der Zinssatz niedriger.

Das Darlehen sogar „zum Nullzins“ zu erhalten, wenn der Darlehensgeber aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses mit dem Schuldner keine Zinsen verlangt.

 

Nachteile

Man kann die für Darlehenszinsen vorgesehenen steuerlichen Abzüge in der Einkommenssteuererklärung nicht nutzen.

 

Wie sollte man es machen?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Die Vereinbarung sollte unbedingt in schriftlicher Form erfolgen; eventuell ist auch ein Privatvertrag zwischen den Parteien ausreichend.

Wenn man ganz sicher gehen will, ist der Abschluss eines Darlehensvertrags beim Notar empfehlenswert.

 

Sollte man Sicherheiten verlangen?

Wenn zu befürchten ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann man sich entweder für eine „Bürgschaft“ entscheiden, was bedeutet, dass eine dritte Person sich verpflichtet, gemeinsam mit dem Hauptschuldner die geliehene Summe zurückzuerstatten; oder man optiert für die Ausstellung einer „Hypothek“, das heißt, für dieselbe Sicherheit, die in der Regel bei Bankdarlehen verlangt wird.

 

Steuern und Gebühren

Ein normales Bankdarlehen, das bei Immobiliengeschäften mit Förderungen für die Erstwohnung verwendet wird, unterliegt einer Ersatzsteuer von 0,25%.

Darlehensverträge zwischen “Privaten” müssen (oder sollten) registriert werden.

Außer der Stempelsteuer für jeweils 4 Seiten des Vertrags fällt auch eine Registergebühr von 3% auf das ausgezahlte Kapital an. Außerdem

eine Registergebühr von 0,50% auf den Betrag der eventuell gewährten Sicherheit (Hypothek oder Bürgschaft) und eine Hypothekensteuer in Höhe von 2% des Betrags der eventuell gewährten Sicherheit.

Vertragspartner, die beschließen, den Vertrag nicht registrieren zu lassen, riskieren, diese Gebühren trotzdem und zusätzlich eine Geldbuße zahlen zu müssen. Dies für den Fall, dass das Bestehen des Vertrags zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, zum Beispiel im Verlauf eines Rechtsstreits, in dem der Vertrag vorgelegt wird.

 

und auf die vom Darlehensgeber erhaltenen Zinsen müssen Steuern gezahlt werden?

Diese Zinsen stellen ein sog. „Kapital­einkommen“ dar, das bei der Einkommens­steuererklärung vorgelegt und worauf daher die Einkommenssteuer (IRPEF) bezahlt werden muss

Stand
09/2017

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