VZS organisiert Informationstreffen für ehemalige Aktionäre
Alle Aktionäre können am Treffen teilnehmen
Ende 2016 hatten 89 AktionärInnen der Volksbank ihren Austritt aus der Genossenschaft vorgenommen, und verlangten eine gerichtliche Festlegung des Aktienpreises. Am 27. Juli hatte die Volksbank diesen von einem beeidigten Gutachten festgelegten Preis vor Gericht beanstandet, und diese Klagen den SparerInnen zustellen lassen. Der unparteiische Gutachter hatte den Wert bei 14,69 € festgelegt: wesentlich über dem geringeren und falschen Wert von 12,10 €, den die Bank anlässlich des Rücktritts einseitig festgelegt hatte.
Die VZS koordiniert und unterstützt die AnlegerInnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen: für 26. September wurde daher von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Kolpinghaus in Bozen, Kolpingstraße 3, ein Informationstreffen festgesetzt, an welchem auch RA Cerniglia teilnehmen wird. Dieser wird die möglichen Strategien erläutern um sich gegen die Beanstandung der Bank zu wehren. Die VZS ihrerseits hatte diese Beanstandung scharf kritisiert, da sie eine reine Vorwandinitiative ohne tatsächliche Begründung darstelle und allein dem Ziel dient, die korrekte Festlegung des Aktienpreises auf den St.-Nimmerleins-Tag zu verschieben, obschon dieser gerichtlich durch einen unparteiischen Gutachter unter Einhaltung der Vorgaben des kontradiktorischen Verfahrens festgelegt wurde.
Das Treffen ist jedoch nicht auf die betroffenen ehemaligen Aktionäre beschränkt, sondern steht allen Aktionären offen, die sich informieren möchten oder Fragen haben.
Die VZS wird gemeinsam mit RA Cerniglia alle Gegenmaßnahmen erwägen: man möchte sich nicht nur in die Klage einlassen und die Abweisung derselben verlangen, wobei der Bank alle Gerichtskosten angelastet werden sollen, sondern auch, eventuell auf gerichtlichem Weg, die sofortige Auszahlung des per Gutachten festgelegten Preises und somit des Aktienwerts verlangen.