Rund 900.000 Verträge werden derzeit im In-und Ausland überprüft
Schlafende Versicherungspositionen sind Verträge, die sozusagen in Vergessenheit geraten sind: Lebensversicherungsverträge, bei deren Fälligkeit der Versicherte vergessen hat, das ihm zustehende Kapital zu kassieren, oder aber auch jene Lebensversicherungsverträge, deren Versicherte verstorben sind, und bei denen dann die Erben (als Begünstigte) ihren Anspruch der Versicherung gegenüber nicht geltend gemacht haben.
Die Frist, innerhalb der das Kapital beansprucht werden kann, liegt bei 10 Jahren. Nach dieser so genannten Verjährungsfrist muss die Versicherungsgesellschaft das Kapital in den staatlichen Fond der „Schlafenden Positionen“ überweisen.
In den letzten Jahren bemühte sich die Versicherungsaussichtsbehörde Ivass, die Begünstigten der schlafenden Versicherungsverträge ausfindig zu machen. Bis dato ist es, in Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften und der Agentur der Einnahmen, gelungen, rund 187.493 Verträge mit einem Gegenwert von 3,5 Milliarden Euro, die im Zeitraum 2007-2016 verfallen waren, aus den „Dornröschenschlaf“ zu holen. Ein Betrag von 1,5 Milliarden Euro wurde an die noch lebenden Versicherungsnehmer ausbezahlt, die vergessen hatten, das Kapital zu beanspruchen, und rund 2 Milliarden Euro wurden an die Erben als Begünstigte ausbezahlt, da die jeweiligen Versicherten zwischenzeitlich verstorben sind.
Momentan werden weitere 900.000 potenziell-schlafende Versicherungspositionen überprüft. Hier handelt es sich vor allem um Ab-Lebensversicherungen, bei denen verifiziert werden muss, ob der Versicherte im Zeitraum 2007 – 2016 verstorben ist. Dabei werden die möglichen Begünstigten nicht nur in Italien, sondern auch auch im EU-Ausland gesucht.
Wer glaubt, möglicherweise Begünstigter einer Lebensversicherung zu sein, kann mit Hilfe einer Mustervorlage der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass jene Versicherungsgesellschaften anschreiben, bei denen ein Abschluss eines solchen Produktes möglich gewesen wäre (Mustervorlage hier).
Um zu verhindern, dass eine Versicherungsposition in Vergessenheit gerät, ist es wichtig, sich die Fälligkeit des eigenen Lebensversicherungsvertrages zu notieren. Auch sollte man bei der Benennung der Begünstigten einer Lebensversicherung auf die allgemeine Bezeichnung „gesetzliche Erben“ verzichten, und direkt den Namen des oder der Begünstigten eintragen. Zudem sollten die potenziellen Erben einer Lebensversicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden, und sie sollten auch wissen, wo im Bedarfsfall eine Kopie des Vertrages zu finden ist.
„Eine definitive Lösung dieses Problems wird jedoch nur ein Eingriff des Gesetzgebers bringen“ ist man sich in der VZS sicher. „Dieser sollte ein „Verstorbenen-Register“ vorsehen, sowie für die Versicherungen zwei damit zusammenhängende Pflichten: zum einen dieses regelmäßig mit den Namen der eigenen KundInnen abzugleichen und zum zweiten, bei einem „Treffer“ die in der Polizze genannten Begünstigten umgehend zu kontaktieren“.