Lebensversicherungen

News

06.11.2024
06.11.2024

Wie bereits berichtet, wurde am 19. Juli 2024 am Landesgericht München das Insolvenzverfahren gegen die FWU AG eröffnet. Diese ist die Alleinaktionärin der zwei Versicherungsgesellschaften mit Namen FWU Life Insurance Lux und FWU Life Insurance Austria.

In Südtirol gibt es sehr viele Verbraucher:innen, die einen oder gar mehrere Lebensversicherungsverträge mit einer dieser Tochtergesellschaften, der FWU Life Insurance Lux, unterzeichnet haben. Insgesamt spricht man von 110.000 Betroffenen in ganz Italien.

06.09.2023
06.09.2023

Rettungsanker: 30 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Vertragsabschluss

 

In der Verbraucherzentrale häufen sich die Anrufe von verunsicherten Verbraucher:innen, die erst kürzlich eine neue Lebensversicherung unterzeichnet haben. Die meisten rufen an, da sie nach getaner Unterschrift ein ungutes Bauchgefühl haben und wissen möchten, ob sie den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen können.

04.07.2023
04.07.2023

Rückkäufe allerdings erst ab 31. Oktober möglich

 

 

Nachdem Eurovita Anfang des Jahres in finanzielle Schieflage geraten ist, gibt es nun einen definitiven Rettungsplan. Die fünf führenden italienischen Versicherungsgesellschaften übernehmen das gesamte Portfolio von Eurovita. Unterstützt werden sie dabei von rund 25 Bankinstituten, welche die Lebensversicherungen vertrieben haben, sowie einigen weiteren Banken.

05.04.2023
05.04.2023

VZS: Mehr Transparenz gegenüber Versicherten notwendig!

 

Eurovita ist eine Versicherungsgesellschaft, die vor allem Lebensversicherungsverträge verkauft. Italienweit hat sie über 353.000 Kund:innen, die ihr Geld in rund 413.000 Verträgen angelegt haben. Das Gesamtkapital, das von ihr verwaltet wird, liegt in etwa bei 15,4 Milliarden Euro (Quelle: Sole 24 Ore).

09.02.2023
09.02.2023

Zum achten Mal kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 19.10.2012 verjährt sind. Der Antrag kann zwischen 01.12.2022 und 28.02.2023 gestellt werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

19.05.2021
03.02.2021
03.02.2021

Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten
VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen

 

Jüngst häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wieder die Anfragen zum Thema Lebensversicherungen. Seit Jahren rät die Verbraucherzentrale generell zur Vorsicht, wenn es um diese Verträge geht.

12.06.2020
14.11.2018
14.11.2018

Rund 900.000 Verträge werden derzeit im In-und Ausland überprüft


Schlafende Versicherungspositionen sind Verträge, die sozusagen in Vergessenheit geraten sind: Lebensversicherungsverträge, bei deren Fälligkeit der Versicherte vergessen hat, das ihm zustehende Kapital zu kassieren, oder aber auch jene Lebensversicherungsverträge, deren Versicherte verstorben sind, und bei denen dann die Erben (als Begünstigte) ihren Anspruch der Versicherung gegenüber nicht geltend gemacht haben.

02.12.2016
02.12.2016

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat seit Jahren ein kritisches Auge auf Lebensversicherungen mit aufwertbarem Kapital: zu oft haben VerbraucherInnen hier das Nachsehen, zu viele der Produkte sind ungünstig für die Versicherten.
Das bemerken diese jedoch erst zum Ende der Vertragslaufzeit, oder eben beim frühzeitigen Ausstieg. Wenn dann das zu erhaltende Kapital nicht den Erwartungen entspricht, suchen viele nach Rat und Hilfe in der VZS.

23.09.2016
23.09.2016

In den letzten Jahren wandten sich viele Verbraucherinnen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die bei vorzeitiger Auflösung ihrer Lebensversicherungen hohe Geldverluste zu verbuchen hatten. In den meisten Fällen handelte es sich um sogenannte „unit linked“ oder „index linked“ Lebensversicherungen. Dabei ist die Bezeichnung Lebensversicherung hier eher fehl am Platze, da die Produkte zumeist keine Risikoabdeckung (z.B. Todesfall) enthielten, und kein Kapital am Ende der Laufzeit garantiert wird.

31.05.2016
24.03.2016
16.09.2015
16.09.2015

Missbräuchliche Anforderungen an die Begünstigten im Widerspruch mit dem Verbraucherschutz

Viele Personen besitzen eine Ablebensversicherung: bei dieser Art von Verträgen verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, den Begünstigten im Todesfall des Versicherten eine bestimmtes Kapital auszuzahlen. In der Theorie muss der Begünstigte den Todesfall der Versicherung melden und bekommt innerhalb 30 Tage nach der Anfrage das Kapital ausbezahlt.

20.01.2015
20.01.2015

In der Verbraucherzentrale gehen derzeit jede Woche mindestens 25 Anrufe zum Thema Lebensversicherungen ein: besorgte VerbraucherInnen möchten sich über Ihre Polizzen informieren.

Es handelt sich dabei meist um eine Art von Verträgen, die für einen enorm langen Zeitraum abgeschlossen wurden (z.B. 30, 35 Jahre), bei denen der zu zahlende Betrag jedes Jahr um einen beträchtlichen Prozentsatz steigt und die über eine Vermittlergesellschaft verkauft wurden.

Infos

Was deckt die Lebensversicherung für den Todesfall ab?

Gegen Bezahlung der Prämie ist die Versicherung verpflichtet, die vereinbarte Versicherungssumme an den/die Begünstigten auszubezahlen, falls der/die Versicherte während der Laufzeit stirbt.
Der Vertrag verfällt bei Tod des Versicherten oder bei Endfälligkeit. Die eingezahlten Prämien werden nicht zurückgezahlt.
 

Für wen ist sie gedacht?

Lebensversicherungen sind sehr wichtig, denn sie sichern die Familien für den Fall des Todes des Ernährers oder dessen Erwerbsunfähigkeit ab. Die richtige Lebensversicherung ist die Ablebens- oder Risikolebensversicherung mit der die Familie im Falle des Todes versorgt wird.

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