Neuerungen bei Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energiequellen – Anlagen mit Biomasse erhalten keine Beiträge mehr
Seit Jahresbeginn ist es wieder möglich, um einen Beitrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die dafür erforderlichen Formblätter sind online auf der Webseite des Amtes für Energieeinsparung erhältlich (https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen). Dabei gibt es einige Neuerungen.
Seit 2019 neu: die Gesuche müssen innerhalb 31. Mai eingereicht werden. Sie werden chronologisch nach Eingang genehmigt, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Wer sicherstellen möchte, in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, sollte somit keine Zeit verstreichen lassen.
Weiterhin angesucht werden kann für ...
- Für folgende Leistungen kann auch weiterhin um einen bis zu 50%igen Beitrag angesucht werden:
- Wärmedämmung von Dächern, Außenmauern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden;
- Austausch von Fenster und Fenstertüren;
- Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
- Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten;
- Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen.
Kondominien aufgepasst: Kondominien mit mindestens 5 Baueinheiten erhalten für manche Maßnahmen sogar bis zu 70% Beitrag.
Was reduziert wurde
Reduziert wurde der Beitrag hingegen für die nachfolgenden Maßnahmen. Für diese ist nur mehr ein Beitrag im Ausmaß von 40% der anerkannten Kosten erhältlich.
- Einbau von thermischen Solaranlagen
- Einbau von Wärmepumpen
Der Landesbeitrag für folgende Maßnahmen wurde hingegen gestrichen
- Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe (Pellets-, Hackgutanlagen)
- Einbau von Stückholzvergaserkesseln
Änderungen bringt die neue Richtlinie zum Teil auch im Bereich der anerkannten Kosten mit sich. Einige wurden reduziert, andere wiederum neu eingeführt, wie jene für die Energieaudits bei Kondominien mit mindestens 5 Baueinheiten.
Hilfreiche Informationen
Weitere Infos rund um die Förderungen sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), beim Verbrauchermobil, im Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.
Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).