Verbraucher:innen, die für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der eigenen Immobilie den Superbonus beansprucht haben, müssen den Katasterertrag aktualisieren und dementsprechend die damit verbundenen Steuern neu berechnen.
Nach Abschluss der Renovierung bzw. Sanierung muss die Immobilie nämlich in eine der begünstigten Katasterkategorien (Wohngebäude und Zubehör) eingetragen sein, um überhaupt Anspruch auf den Bonus zu haben.