Ab 1. Jänner 2025 können Privatpersonen und Mehrfamiliengebäude erneut Förderanträge für Energiesparmaßnahmen einreichen. Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen mit sich.
Wohnbaufinanzierung, Förderung und Steuern
News
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 18/2024 am 28.02.2024 wurde das “Milleproroghe-Dekret” (GvD Nr. 215/2024) umgewandelt; die Norm enthält eine Verlängerung des Bonus für den Kauf einer Erstwohnung zu folgenden Bedingungen:
• Befreiung der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer;
• Mehrwertsteuerguthaben im Falle eines Kaufvertrages mit Mehrwertsteuer;
• Befreiung der Zusatzsteuer im Falle eines Darlehens zur Finanzierung.
Seit 1. Jänner kann wieder um die Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen angesucht werden. 2023 wurden die Förderkriterien neu ausgerichtet. Weitere Änderungen gibt es nun für das neue Jahr.
Bauen und Sanieren gewusst wie!
Banken honorieren mündliche Zusicherungen nicht
Kostenexplosion für Kund:innen
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Steuerabschreibungen für Maßnahmen im Baubereich an Dritte, z.B. Banken, abzutreten. Insbesondere beim „Superbonus 110%“, der innerhalb von 5 Jahren abzuschreiben ist, wurde diese Möglichkeit von Vielen genutzt (auch weil das eigene Steueraufkommen die entsprechenden Summen oft nicht abdeckte).
Stopp für Abtretung des Steuerabzugs oder Skonto auf der Rechnung
Maßnahmen gelten vorerst vorübergehend
Mit Gesetzesdekret Nr. 11 vom 16.02.2023 (Wirkung ab 17. Februar 2023, also ein Tag nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt) wurden wesentliche Abänderungen eingeführt, welche sich auf die Regelung der Steuervergünstigungen bei Baumaßnahmen in Sachen Weitergabe (durch Skonto auf Rechnung oder Abtretung) von Umbaukosten auswirken.
Was ist neu?
Seit 1. Jänner kann wieder um die Landesbeiträge für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen angesucht werden. Das neue Jahr hat einige Änderungen mit sich gebracht.
Bei größeren Arbeiten muss der Kollektivvertrag auf den Dokumenten aufscheinen
Bei den Steuerabzügen für die verschiedenen Sanierungsarbeiten gibt es immer wieder Neuerungen. Die kürzlich erschienenen lassen einige Konsumenten aufatmen, bringen aber auch gleichzeitig wieder mehr Bürokratie mit sich.
Für das Jahr 2022 wurden die Landesbeiträge von Seiten des Amtes für Energie und Klimaschutz zum Teil erhöht und neue Förderungen eingeführt.
Endlich ist es da, das Kubaturgeschenk des Landes, auf das schon zahlreiche Konsument:innen sehnlichst gewartet haben. Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.
Seit über 25 Jahren kann im Rahmen einer energetischen Sanierung bzw. eines energiesparenden Neubaus zusätzliche Baumasse verbaut werden. Dieses Kubaturgeschenk des Landes hat zahlreichen Südtiroler:innen zu zusätzlichem Wohnraum verholfen.
„Bonus Casa“ 2022
Das Haushaltsgesetz 2022 hat, nach langwierigen und komplexen Verhandlungsrunden, einige Änderungen zum Thema Steuervergünstigungen für Immobilien und den Superbonus vorgesehen. Es wurden mehrere bereits im Vorjahr bestehende Maßnahmen bestätigt und verlängert, aber auch einige Neuigkeiten (z.B. Aufzug-Bonus im Zusammenhang mit der Beseitigung von architektonischen Barrieren) eingeführt.
Staat hilft jungen Menschen beim Wohnungskauf
Das Gesetzesdekret „Sostegni bis“ sieht Maßnahmen zur Unterstützung jüngerer Personen (unter 36) mit einem ISEE-Einkommen* bis zu maximal 40.000 Euro vor, die eine Wohnung kaufen oder ein Darlehen aufnehmen wollen.
Welche Maßnahmen sind das?
Ein leistbares Eigenheim ist für junge Familien häufig nahezu eine Utopie
Wir haben den alljährlichem Vergleich der Wohnbaudarlehen in Südtirol zum Anlass genommen, um zu überprüfen, wie die Suche nach einem leistbaren Eigenheim für junge Menschen konkret abläuft.
Die Tipps der VZS – Steuerleitfaden aktualisiert
Mittlerweile hat der Superbonus 110%, wie die anderen Steuerbegünstigungen für Renovierungen, auch hierzulande ziemlich verbreitet Fuß gefasst.
Wie viel und was kann abgeschrieben werden? Die Infos der VZS
Eins vorweg: der Ökobonus wurde mit dem „Decreto Rilancio“ eingeführt, das ein Gesetzesdekret ist. Damit die darin enthaltenen Maßnahmen endgültigen Charakter annehmen, muss die Umwandlung in Gesetz erfolgen, was innerhalb 18.07.2020 geschehen sollte.
„Kubaturgeschenk“ für energetische Sanierungen und Neubauten
Der Energiebonus wurde kürzlich von der Landesregierung ein zweites Mal verlängert, und zwar bis Ende 2021. Der Bonus in Form zusätzlich verbaubarer Wohnkubatur kann somit auch weiterhin für die energetische Sanierung von Gebäuden und besonders energieeffiziente Neubauten in Anspruch genommen werden.
In den letzten Tagen sind aufgrund der Gesundheitsnotlage und im Zusammenhang mit dem Coronavirus viele Anfragen bei der Verbraucherzentrale Südtirol eingegangen. Insbesondere bezogen sich diese auf das Schicksal derjenigen, die eine Immobilie erwerben möchten oder bereits gekauft haben und in den Genuss der Erstwohnungsförderung kommen möchten, jedoch ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen zu können; d.h.
Die VZS erinnert daran, dass die Boni beantragt werden können!
Für 2020 gelten höhere Einkommensgrenzen
Neuigkeiten 2020: der Fassaden-Bonus
Das Haushaltsgesetz für 2020 hat zum einen die Steuerabzüge für energetische Sanierung und Renovierung, für Möbelkauf und Grünanlagen bestätigt, und dazu noch die Möglichkeit eingeführt, für die Instandsetzung von Fassaden einen „Fassaden-Bonus“ in Höhe von 90% der Kosten in Anspruch zu nehmen.
Der Energiebonus für energetische Sanierungen bzw. den energieeffizienten Neubau wurde nun durch die Landesregierung um ein halbes Jahr verlängert. Erst ab 30. Juni 2020 wird dann eine neue Regelung eingeführt.
Ansuchen um Beitrag ab 2. September wieder möglich
Wer am Wohngebäude eines Asbestsanierung vornimmt, kann ab 2. September bis einschließlich 2. Dezember um eine Landesförderung im Ausmaß von 70% der anerkannten Kosten ansuchen.
Sanierung und/oder Erdbebenbonus:
Direkter Rabatt auf den Rechnungsbetrag für Öko- und Erdbebenbonus
Mit der Verordnung der Agentur der Einnahmen vom 31. Juli 2019 ist die Bestimmung des Wachstumsdekrets (GD Nr. 34/2019) wirksam geworden, das es den Begünstigten von energetischen Sanierungsmaßnahmen (Öko-Bonus) und Maßnahmen zur Reduzierung des Erdbebenrisikos (Erdbebenbonus) ermöglicht, einen Rabatt direkt auf den Rechnungsbetrag des Lieferanten zu erhalten.
An die Wohnbaulandesrätin
Waltraud Deeg
Landes- und Staatsförderung bei Elektrofahrzeugen jetzt kumulierbar
Sonne tanken wird für viele immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Der Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage sorgt für eine saubere persönliche Klimabilanz. Wer diesen Umweltschutzgedanken mitträgt wird mehrfach belohnt.
Wer bei der Meldung behilflich ist
Termin auf 1. April 2019 verschoben
Gemäß Haushaltsgesetz für 2018 müssen auch jene Umbauarbeiten, die eine effektive Energieeinsparung nach sich ziehen, und auf einen Steuerbonus von 50% Anrecht geben, sowie der Ankauf von Haushaltsgeräten der Energie-Klassen A und A+ (im Rahmen des Möbel-Bonus) telematisch an ENEA gemeldet werden.
Innerhalb wann muss die Meldung gemacht werden?
Mit der Verabschiedung in letzter Minute des Finanzgesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 145, wurden die verschiedenen Steuervergünstigungen für folgende Baumaßnahmen auch für das Jahr 2019 verlängert:
Welche Daten müssen in einer Rechnung aufscheinen, damit die Spesen als Steuerguthaben geltend gemacht werden können?
Meldung an Behörde ENEA auch für Umbauarbeiten zu Energieeinsparungszwecken notwendig!
Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurde die Pflicht der telematischen Meldung an die Behörde „ENEA“ auch auf jene Umbauarbeiten ausgedehnt, die eine Energieeinsparung bewirken, und für welche daher ein Steuerabzug von 50% in Anspruch genommen werden kann.
Seit 1. April muss die Meldung telematisch erfolgen
Gemäß den Normen, welche die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen oder Restaurierungsarbeiten regeln, muss vor Beginn aller Arbeiten dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Baustellenvorankündigung geschickt werden – in der Provinz Bozen muss die Meldung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.
Verlängerungen, Neuheiten und Änderungen der Steuerabzüge für bauliche Wiedergewinnung, Energiesparmassnahmen, Möbelbonus und Grüner Bonus
Das Haushaltsgesetz 2018 bestätigt im Wesentlichen die Ausgestaltung der Steuerabzüge im Bereich der Bausanierungs- und Energiesparmaßnahmen, die bereits für das Jahr 2017 in Kraft war, wobei einige Änderungen bei den abzugsfähigen Prozentsätzen vorgenommen und einige interessante Neuigkeiten eingeführt wurden.
Seit 1. Jänner ist es wieder, möglich um einen Landesbeitrag für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die Gesuche müssen spätestens bis Ende Juni im Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.
VZS: Im Parlament Beendigung der Mehrwertsteuerbenachteiligung der Selbstbauer verfolgen
Bekanntlich ist mit Gesetz Nr. 19 vom 27. Februar 2017 (decreto Milleproroghe) die Steuererleichterung in Form des IRPEF-Abzuges von 50% der Mehrwertsteuer bis 31.12.2017 verlängert worden, wenn es sich um Klimahaus A oder B handelt.
Für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sind für das Jahr 2017 einige Millionen Euro vorgesehen worden. Ist der Fördertopf aber leer, gibt es erst wieder 2018 neue Geldmittel. Wer diese dann in Anspruch nehmen will, muss ein neues Gesuch einreichen.
Kürzlich wurden sowohl die Verlängerung der Vorfinanzierung des 50%igen Steuerabzuges von Seiten der Landesregierung beschlossen, als auch der Termin für die Beitragsgesuche von Seiten des Amtes für Energieeinsparung verlängert.
Zwei wichtige Verlängerungen wurden in den Monaten April und Mai auf den Weg gebracht:
Vergünstigung gilt bis 31.12.2017 beim Kauf von Baufirmen einer Wohnung der Energieklasse A oder B
Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.
Das Jahr 2017 bringt einige wichtige Neuerungen in Sachen Energieeinsparung mit sich: so werden unter anderem die Qualitätsstandards für die Neubauten erhöht. Die guten Neuigkeiten: die Steuerabzüge wurden verlängert, und in einigen Fällen wurden die Abzüge sogar angehoben.
Kubatur-Bonus
VZS stellt Checkliste zur Verfügung
Mit 1. Juli 2014 startet die Vorfinanzierung des Landes Südtirol auf 10jährige Steuerabzüge für Kosten von außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen bei Erstwohnungen. Berechtigte erhalten die Vorauszahlung des Steuerabzugs als zinsloses Darlehen, welches in 10 konstanten Jahresraten zurückzuerstatten ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für VerbraucherInnen eine eigene Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Infos
Staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen
Mit 03. Jänner 2013 ist das Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) zum 1. Wärmekonto in Kraft getreten. Mit 31. Mai 2016 (Dekret vom 16. Februar 2016 – GU Nr. 51 vom 02.03.2016) traten einige Neuerungen und Vereinfachungen in Kraft.
Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem (Conto termico 2.0) bis zu 65% Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien vor.
Die verschiedenen Förderungen im Baubereich lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
Worauf vor und während der Vertragsunterzeichnung zu achten ist.
Klausel betreffend den Soll-Zinssatz
Ein Leitfaden für Darlehensnehmer mit besonderem Augenmerk auf Wohnbaudarlehen
Die richtigen Schritte zum Darlehen
1. Frage: Wie viel kann ich monatlich oder semestral an Raten bezahlen, ohne mich zu sehr einschränken zu müssen? Die Grundkalkulation ist dabei folgende:
Kreditinformationssysteme (SIC) und Datenschutz
Wenn Sie bei einer Bank oder einer Finanzgesellschaft um ein Darlehen angesucht hatte und dann Schwierigkeiten hatten, dieses zurückzuzahlen, ist Ihr Name fast sicher in einer Datenbank “für nicht kreditwürdige Kunden” eingetragen.