Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 18/2024 am 28.02.2024 wurde das “Milleproroghe-Dekret” (GvD Nr. 215/2024) umgewandelt; die Norm enthält eine Verlängerung des Bonus für den Kauf einer Erstwohnung zu folgenden Bedingungen:
• Befreiung der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer;
• Mehrwertsteuerguthaben im Falle eines Kaufvertrages mit Mehrwertsteuer;
• Befreiung der Zusatzsteuer im Falle eines Darlehens zur Finanzierung.