Wohnbaufinanzierung, Förderung und Steuern

News

20.03.2024
20.03.2024

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 18/2024 am 28.02.2024 wurde das “Milleproroghe-Dekret” (GvD Nr. 215/2024) umgewandelt; die Norm enthält eine Verlängerung des Bonus für den Kauf einer Erstwohnung zu folgenden Bedingungen:

    • Befreiung der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer;
    • Mehrwertsteuerguthaben im Falle eines Kaufvertrages mit Mehrwertsteuer;
    • Befreiung der Zusatzsteuer im Falle eines Darlehens zur Finanzierung.

16.02.2024
15.01.2024
14.04.2023
14.04.2023

Banken honorieren mündliche Zusicherungen nicht
Kostenexplosion für Kund:innen

 

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Steuerabschreibungen für Maßnahmen im Baubereich an Dritte, z.B. Banken, abzutreten. Insbesondere beim „Superbonus 110%“, der innerhalb von 5 Jahren abzuschreiben ist, wurde diese Möglichkeit von Vielen genutzt (auch weil das eigene Steueraufkommen die entsprechenden Summen oft nicht abdeckte).

09.03.2023
09.03.2023

Stopp für Abtretung des Steuerabzugs oder Skonto auf der Rechnung

Maßnahmen gelten vorerst vorübergehend

 

Mit Gesetzesdekret Nr. 11 vom 16.02.2023 (Wirkung ab 17. Februar 2023, also ein Tag nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt) wurden wesentliche Abänderungen eingeführt, welche sich auf die Regelung der Steuervergünstigungen bei Baumaßnahmen in Sachen Weitergabe (durch Skonto auf Rechnung oder Abtretung) von Umbaukosten auswirken.

06.02.2023
08.06.2022
02.03.2022
24.02.2022
24.02.2022

Endlich ist es da, das Kubaturgeschenk des Landes, auf das schon zahlreiche Konsument:innen sehnlichst gewartet haben. Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.

Seit über 25 Jahren kann im Rahmen einer energetischen Sanierung bzw. eines energiesparenden Neubaus zusätzliche Baumasse verbaut werden. Dieses Kubaturgeschenk des Landes hat zahlreichen Südtiroler:innen zu zusätzlichem Wohnraum verholfen.

11.02.2022
11.02.2022

„Bonus Casa“ 2022

 

Das Haushaltsgesetz 2022 hat, nach langwierigen und komplexen Verhandlungsrunden, einige Änderungen zum Thema Steuervergünstigungen für Immobilien und den Superbonus vorgesehen. Es wurden mehrere bereits im Vorjahr bestehende Maßnahmen bestätigt und verlängert, aber auch einige Neuigkeiten (z.B. Aufzug-Bonus im Zusammenhang mit der Beseitigung von architektonischen Barrieren) eingeführt.

20.07.2021
30.04.2021
18.03.2021
25.06.2020
29.05.2020
29.05.2020

„Kubaturgeschenk“ für energetische Sanierungen und Neubauten


Der Energiebonus wurde kürzlich von der Landesregierung ein zweites Mal verlängert, und zwar bis Ende 2021. Der Bonus in Form zusätzlich verbaubarer Wohnkubatur kann somit auch weiterhin für die energetische Sanierung von Gebäuden und besonders energieeffiziente Neubauten in Anspruch genommen werden.

26.05.2020
26.05.2020

In den letzten Tagen sind aufgrund der Gesundheitsnotlage und im Zusammenhang mit dem Coronavirus viele Anfragen bei der Verbraucherzentrale Südtirol eingegangen. Insbesondere bezogen sich diese auf das Schicksal derjenigen, die eine Immobilie erwerben möchten oder bereits gekauft haben und in den Genuss der Erstwohnungsförderung kommen möchten, jedoch ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen zu können; d.h.

14.02.2020
31.01.2020
31.01.2020

Neuigkeiten 2020: der Fassaden-Bonus

 

Das Haushaltsgesetz für 2020 hat zum einen die Steuerabzüge für energetische Sanierung und Renovierung, für Möbelkauf und Grünanlagen bestätigt, und dazu noch die Möglichkeit eingeführt, für die Instandsetzung von Fassaden einen „Fassaden-Bonus“ in Höhe von 90% der Kosten in Anspruch zu nehmen.

17.12.2019
29.08.2019
09.08.2019
09.08.2019

Sanierung und/oder Erdbebenbonus:

Direkter Rabatt auf den Rechnungsbetrag für Öko- und Erdbebenbonus

Mit der Verordnung der Agentur der Einnahmen vom 31. Juli 2019 ist die Bestimmung des Wachstumsdekrets (GD Nr. 34/2019) wirksam geworden, das es den Begünstigten von energetischen Sanierungsmaßnahmen (Öko-Bonus) und Maßnahmen zur Reduzierung des Erdbebenrisikos (Erdbebenbonus) ermöglicht, einen Rabatt direkt auf den Rechnungsbetrag des Lieferanten zu erhalten.

31.05.2019
19.03.2019
19.03.2019

Wer bei der Meldung behilflich ist

Termin auf 1. April 2019 verschoben

Gemäß Haushaltsgesetz für 2018 müssen auch jene Umbauarbeiten, die eine effektive Energieeinsparung nach sich ziehen, und auf einen Steuerbonus von 50% Anrecht geben, sowie der Ankauf von Haushaltsgeräten der Energie-Klassen A und A+ (im Rahmen des Möbel-Bonus) telematisch an ENEA gemeldet werden.


Innerhalb wann muss die Meldung gemacht werden?

11.01.2019
27.12.2018
28.11.2018
12.04.2018
12.04.2018

Seit 1. April muss die Meldung telematisch erfolgen


Gemäß den Normen, welche die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen oder Restaurierungsarbeiten regeln, muss vor Beginn aller Arbeiten dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Baustellenvorankündigung geschickt werden – in der Provinz Bozen muss die Meldung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.

02.02.2018
02.02.2018

Verlängerungen, Neuheiten und Änderungen der Steuerabzüge für bauliche Wiedergewinnung, Energiesparmassnahmen, Möbelbonus und Grüner Bonus


Das Haushaltsgesetz 2018 bestätigt im Wesentlichen die Ausgestaltung der Steuerabzüge im Bereich der Bausanierungs- und Energiesparmaßnahmen, die bereits für das Jahr 2017 in Kraft war, wobei einige Änderungen bei den abzugsfähigen Prozentsätzen vorgenommen und einige interessante Neuigkeiten eingeführt wurden.

20.01.2018
04.10.2017
21.07.2017
12.07.2017
19.05.2017
03.03.2017
17.02.2017
17.02.2017

Vergünstigung gilt bis 31.12.2017 beim Kauf von Baufirmen einer Wohnung der Energieklasse A oder B

Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.

25.01.2017
25.01.2017

Das Jahr 2017 bringt einige wichtige Neuerungen in Sachen Energieeinsparung mit sich: so werden unter anderem die Qualitätsstandards für die Neubauten erhöht. Die guten Neuigkeiten: die Steuerabzüge wurden verlängert, und in einigen Fällen wurden die Abzüge sogar angehoben.

Kubatur-Bonus

30.06.2014
30.06.2014

VZS stellt Checkliste zur Verfügung


Mit 1. Juli 2014 startet die Vorfinanzierung des Landes Südtirol auf 10jährige Steuerabzüge für Kosten von außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen bei Erstwohnungen. Berechtigte erhalten die Vorauszahlung des Steuerabzugs als zinsloses Darlehen, welches in 10 konstanten Jahresraten zurückzuerstatten ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für VerbraucherInnen eine eigene Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.

Infos

Staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen

Mit 03. Jänner 2013 ist das Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) zum 1. Wärmekonto in Kraft getreten. Mit 31. Mai 2016 (Dekret vom 16. Februar 2016 – GU Nr. 51 vom 02.03.2016) traten einige Neuerungen und Vereinfachungen in Kraft.

Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem (Conto termico 2.0) bis zu 65% Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien vor.
 

Ein Leitfaden für Darlehensnehmer mit besonderem Augenmerk auf Wohnbaudarlehen

Die richtigen Schritte zum Darlehen

1. Frage: Wie viel kann ich monatlich oder semestral an Raten bezahlen, ohne mich zu sehr einschränken zu müssen? Die Grundkalkulation ist dabei folgende:

Tests

01.09.2018
01.09.2018

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