Etikettenschwindel bei Fleischwaren: Betriebe müssen beim Namen genannt werden

Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Monats haben die Carabinieri falsch etikettierte bzw. nicht rückverfolgbare Fleischwaren beschlagnahmt. Die Verbraucher und Verbraucherinnen sind noch immer nicht ausreichend vor betrügerischen Praktiken geschützt.

Medienberichten zufolge haben die Behörden im laufenden Monat fast 20 Tonnen an Fleischwaren in Südtiroler Betrieben beschlagnahmt. Beim ersten Einsatz wurden über sechs Tonnen sichergestellt, weil die Herkunft des verwendeten Fleisches nicht rückverfolgbar war. Beim zweiten Einsatz waren es über 13 Tonnen: wegen Etikettenschwindels und – wieder – wegen fehlender Rückverfolgbarkeit des Fleisches. Die verantwortlichen Betriebe haben offenbar Fleischwaren, die im Ausland verarbeitet worden sind, als Produkte „Made in Italy“ und Speck fälschlicherweise als Südtiroler Markenspeck g.g.A. ausgegeben.
Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, meint dazu: „Die Vorfälle zeigen, dass Transparenz und Authentizität für einige Lebensmittelhersteller nur Makulatur sind. Wenn die Verbraucher und Verbraucherinnen so massiv getäuscht werden, darf man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Lebensmittelbranche weiter abnimmt.“

Eine Begriffserklärung

„Made in Italy“ bedeutet, dass ein Produkt in Italien konzipiert/entwickelt, verarbeitet und verpackt wurde. „Made in Italy“ ist nicht auf den Lebensmittelbereich beschränkt, sondern wird für viele verschiedene Produkte, darunter auch Textilien, verwendet.
Der Südtiroler Markenspeck g.g.A. (geschützte geografische Angabe) wird nach einem traditionellen Verfahren und unter Einhaltung der entsprechenden Herstellungsspezifikation in Südtirol hergestellt. Die verarbeiteten Schlegel stammen nur zu einem sehr geringen Anteil von in Südtirol aufgezogenen Schweinen. Der Großteil der Schweinehammen wird aus dem norditalienischen Raum und aus Deutschland bezogen.

Die Verbraucherzentrale fordert:

  • Schluss mit der Geheimniskrämerei der Behörden.
  • Die verantwortlichen Betriebe müssen beim Namen genannt werden, damit die Verbraucher und Verbraucherinnen eine bewusste Kaufentscheidung treffen können und damit die Betriebe, die korrekt arbeiten, nicht mit den Betrügern in einen Topf geworfen werden.
  • Die Verbraucher und Verbraucherinnen müssen darüber informiert werden, ob falsch etikettierte bzw. nicht rückverfolgbare Fleischwaren bereits in den Handel gelangt sind.
  • Für verarbeitete Lebensmittel muss endlich auf EU-Ebene eine verpflichtende Herkunftsangabe, zumindest für die Hauptzutaten, eingeführt werden. Die Verbraucher und Verbraucherinnen haben ein Recht darauf zu erfahren, woher die verwendeten Zutaten stammen.

 

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