2020: Die Neuigkeiten für VerbraucherInnen

Entschädigungen bei „unsinnigen“ Rechnungen, Senkungen der Bargeldgrenzen und „Kassenbon-Lotterie“


Das Haushaltsgesetz 2020, das Steuergesetz und das Fristen-Verlängerungs-Dekret bringen ein ganzes Paket an Neuerungen mit sich. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat einige der wichtigsten Änderungen für VerbraucherInnen zusammengefasst.

Telefon, Versorgungsdienste, TV und e-Kommunikation:
Entschädigungen bei „unsinnigen“ Rechnungen

Die Betreiber von Versorgungs-, Telefonie-, TV- und elektronischen Kommunikations-Diensten müssen ab 1. Jänner im Falle von säumigen Rechnungen die VerbraucherInnen mindestens 40 Tage vor Dienstunterbrechung mit einem klaren und detaillierten Einschreiben über die ausständigen Zahlungen informieren, damit genügend Zeit bleibt, die Zahlungen zu tätigen.
Für Strom, Wasser, Gas und elektronische Kommunikationsdienste gilt: bei dokumentiertem unrechtmäßigem Verhalten des Betreibers oder Anbieters in Bezug auf Erhebung der Verbräuche, Anlastung der Ausgleichszahlungen oder Rechnungen sowie bei Anlastung von nicht gerechtfertigten Spesen oder von nicht geschuldeten Kosten für Verbräuche, Dienste oder Waren haben die VerbraucherInnen Anrecht auf eine Entschädigung (10% der beanstandeten Summe und nicht weniger als 100 Euro).

Kfz-Haftpflicht: beste Bonus-Klasse für alle Fahrzeuge und -Typen
Ab Februar 2020 soll jedes Fahrzeug mit der besten Bonus-Malus-Klasse innerhalb der Familie (Familienbogen) versichert werden können, auch wenn es bereits versichert ist, und auch wenn es sich um einen anderen Fahrzeugtyp (Motorrad, …) handelt, vorausgesetzt, es gab in den letzten 5 Jahren keinen Unfall mit ausschließlicher, Haupt- oder Teilschuld.

Senkung der Bargeldgrenzen und Kassenbon-Lotterie
Ab 1. Juli 2020 gilt eine Grenze für die Verwendung von Bargeld von 2.000 Euro, die am am 1. Jänner 2022 auf 1.000 Euro sinken soll. Im Juli soll des weiteren die Kassenbon-Lotterie starten, eine Art „Anti-Steuerhinterziehungs-Glückspiel“. VerbraucherInnen können um ihren Lotterie-Code ansuchen, und die von ihnen bezahlten Kassenbons nehmen auf Wunsch an dieser Lotterie teil, wobei bei Bezahlung mit Karte die Gewinnchancen steigen. Den GewinnerInnen winken monatliche Preise von 50.000 bis 10.000 Euro.
Tipp: Unabhängig von eventuellen Gewinnen (die übrigens angeblich steuerfrei sein werden) ist ein Kassenbon oder sonstiger Zahlungsbeleg auch für die Ausübung der eigenen Rechte wichtig, z.B. um den Wert eines Guts im Schadensfall zu beweisen oder einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen.
Als „Pendant“ zu diesen Anti-Bargeld-Maßnahmen für VerbraucherInnen räumt der Gesetzgeber, immer ab Juli 2020, den Betrieben Steuerguthaben für einen Teil der Transaktionskosten der Eingänge per Kartenzahlung ein.

Steuerboni auf Immobilien verlängert - neuer Fassaden-Bonus
Die Steuerboni (65% und 50%), der Möbel-Bonus sowie der „grüne“ Gärten- und Terrassen-Bonus wurden verlängert. Neu dazugekommen ist ein Fassadenbonus, der ein Steuerguthaben von 90% der Ausgaben für die Reinigung oder Wiederinstandsetzung der Fassaden vorsieht. Auch dieser Bonus wird über 10 Jahre in gleich hohen Raten von der geschuldeten Steuer abgezogen.

Strom und Gas: Abschaffung des geschützten Markts verschoben
Mit dem Fristen-Verlängerungs-Dekret (Milleproroghe) wurde die Abschaffung des geschützten Marktes für Strom und Gas auf 1. Jänner 2022 verlegt. Bis dahin können Familien nach Wunsch im geschützten Markt bleiben oder sich einen Anbieter am freien Markt suchen (Tarifvergleiche bei der VZS erhältlich).

Elektroroller den Fahrrädern gleichgestellt
Elektroroller, deren Höchstgeschwindigkeiten und -Leistungen den Werten entsprechen (20 km/h und 500 Watt), sind den Fahrrädern gleichgestellt, und dürfen daher, unter anderem, auf den Fahrbahnen für andere Fahrzeuge verwendet werden.

Kindersitze: Strafen ab 6. März und Steuerbonus
Im Steuerdekret wurde festgehalten, dass ab 6. März 2020 gestraft wird, falls in einem Fahrzeug Kinder unter 4 Jahren in einem Kindersitz ohne „dispositivo Anti-Abbandono“ transportiert werden. Gleichfalls wurde eine Förderung von 30 Euro für den Ankauf dieser Geräte oder Sitze vorgesehen (das Dekret mit den Details zur Förderung ist noch Ausarbeitung).

 

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