im Bereich der elektronischen Kommunikation und der audiovisuellen Dienste
Der Kundendienst muss schnell, kostenlos und transparent sein
Mit Beschluss Nr. 255/24/CONS vom 10.07.2024 greift die Aufsichtsbehörde AGCOM in den Kommunikationssektor ein, indem sie die Vorschriften für die Kundenbetreuung bei elektronischen Kommunikations- und audiovisuellen Diensten aktualisiert und neu festlegt.