Coronavirus: Zahlungsfälligkeiten von Rechnungen, Darlehensraten und Abgaben aussetzen

BürgerInnen sollen neue Auflagen gewissenhaft einhalten

 

Die gestrige Ausweitung der „geschützten Zone“ auf das gesamte Staatsgebiet und die damit verbundene Aufforderung, sich nur aus triftigen Gründen von zu Hause zu entfernen, kann auch Auswirkungen auf alltägliche Vorgänge haben. In dieser Situation gilt es dabei vor allem, verantwortungsvoll zu handeln, und die entsprechenden Auflagen einzuhalten.

Wer für seine Bankgeschäfte und sonstigen Vorgänge des täglichen Lebens auf Homebanking, automatisierte Vorgänge und Internet setzt, für den ändert sich wenig: Rechnungen können online überwiesen werden, oder werden per Dauerbelastung abgebucht.

Da gerade Senioren jedoch vielfach ihren Zahlungs-Verpflichtungen am Bankschalter nachkommen, sollten die Fristen vorsorglich aufgehoben werden.

Daher fordert die VZS von allen Anbietern, die in diesen Tagen fälligen Rechnungen zu stunden, und automatische Verfahren zur Mahnung der offenen Rechnungen zu stoppen. Gleiches gilt für Gemeinden, öffentliche Verwaltungen und von diesen beauftragte Betriebe, wenn es z.B um die Einhebung der Müllgebühr oder um Fristen für sonstige Ansuchen geht.

Die örtlichen Banken hatten angekündigt, Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Virus auf Wirtschaft und Gesellschaft erarbeiten zu wollen – hier wären z.B. Stundung der Darlehensraten für Personen, die infolge der aktuellen Lage in finanzielle Engpässe geraten, denkbar.

Auf der anderen Seite kann es derzeit vorkommen, dass – auch bereits bezahlte – Leistungen von Firmen nicht erbracht werden können. Jenseits der rechtlichen Ansprüche, die zu einem späteren Zeitpunkt von Fall zu Fall zu klären sein werden, raten wir derzeit zu größtmöglichem Entgegenkommen.

Schlussendlich verweisen wir, aufgrund doch nicht weniger Anfragen, auf das Formular, mit welchem man durch Eigenerklärung bestätigt, Kenntnis der Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckung zu haben, und den Grund für die Notwendigkeit des Ortswechsels angibt:
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/downloads/SelbsterklaerungPersonenbewegung-AutodichiarazioneSpostamentoPersone.pdf

 

 

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