OLG Braunschweig gibt grünes Licht
für Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol
VZS klagt für italienische Geschädigte
Nach einem längeren prozeduralen Hickhack kam am Dienstag Nachmittag endlich grünes Licht vom Oberlandesgericht Braunschweig: die Sammelklage der Verbraucherzentrale Südtirol, vertreten von RA Rodolfo Dolce aus Frankfurt am Main und den Anwälten Marco Bona, Stefano Bertone, Giorgio Faccio aus Turin sowie Franco Ferletic aus Triest hat grünes Licht erhalten.
„Ein großer Schritt nach vorne für die vielen VerbraucherInnen aus Italien, deren Ansprüche im Zuge der Vergleichsverhandlungen der ersten Sammelklage außen vor geblieben sind, weil sie zum Kaufzeitpunkt keinen Wohnsitz in Deutschland hatten“ so die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer. „Wir hoffen nunmehr, dass auch ihnen das Zustehende erstattet wird“.
Auch Anwalt Dr. Rodolfo Dolce kommentiert: „Dass die Klage zugelassen wurde, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es spräche nichts Gutes für Europa, wenn bei gleichem Schaden der Wohnsitz eine andere Behandlung beim Schadenersatz rechtfertigte“.
Was passiert als Nächstes?
In den nächsten Tagen wird das telematische Klageregister eröffnet, und italienische VerbraucherInnen, die ein Fahrzeug mit dem betreffenden Motor (EA 189) besitzen oder besessen hatten, können sich bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung – die wohl erst im Sommer 2021 stattfinden wird - in das Register eintragen. Dies gilt für alle VerbraucherInnen mit Wohnsitz in Italien.
Rat und Hilfestellung gibt es bei der Verbraucherzentrale Südtirol (Tel. 0471-975597, info@verbraucherzentrale.it).
Informationen für Medien-VertreterInnen unter class-action-vw@verbraucherzentrale.it.