Fantastische Telefontarife, unschlagbare Versicherungsprämien, interessante Anlagemöglichkeiten, unfassbare Strom- und Gaspreise oder Gewinnspiele. Wer kennt sie nicht, die zahlreichen Markteting-Anrufe, die wir tagtäglich ertragen und unsere Zeit in Anspruch nehmen? Im schlimmsten Fall werden zudem Daten mitgeteilt und Verträge abgeschlossen, die innerhalb 14 Tagen rückgängig gemacht werden müssen.
2010 wurde ein erster Ansatz zur Problemlösung, eine rechtliche Grundlage geschaffen, wonach Konsument*innen betreffend Werbeanrufen nicht mehr kontaktiert werden durften. Dabei handelt es sich um das öffentliche Register der Einsprüche (sog. Robinson-Liste), welches bisher zumindest teilweise für Abhilfe sorgte, das Problem im Großen und Ganzen aber nicht zu lösen vermochte. Zu viele Lücken in der Rechtsnorm höhlten den Kern des Gesetzesdekrets aus.
Neuerungen 2021: das Gesetzesdekret Nr. 139 vom 8. Oktober 2021
Nach einigen Anpassungen in der Vergangenheit wurde nun mit dem GD 139/2021 eine wesentliche und wichtige Neuerung eingeführt. Durch den Eintrag in das Register der Einsprüche (http://www.registrodelleopposizioni.it/it) verfallen sämtliche Zustimmungen, die ein*e Verbraucher*in einem Unternehmen vorab erteilt hatte. Dies gilt insbesondere auch für die besonders lästigen automatisierten Anrufe, die von einer Maschine, nicht aber von einer Person getätigt werden.
Licht am Ende des Tunnels
Die Rechtsnorm schließt nun diese Lücke und ebnet den Verbraucher*innen einen zusätzlichen Schutz vor Marketing- und Werbeanrufen.
Da es sich derzeit noch um ein Gesetzesdekret handelt, muss dieses erst noch in ein Gesetz umgewandelt werden, um langfristig in Kraft zu treten. Dieser Schritt steht noch aus, doch besteht durch diese Rechtsnorm nun zumindest ein Licht am Ende des Tunnels.