Handy, Festnetz, Internet
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Eine große Mehrheit der Menschen hat ein digitales Leben, hinterlässt digitale Spuren im Netz. Und diese bleiben auch nach dem eigenen Ableben erhalten. Den Erben stellen sich hier viele Fragen. Einfacher wird das ganze, wenn man frühzeitig regelt, was mit den eigenen Geräten, Diensten und Accounts passieren soll. Wer darf Einsicht haben, wer absolut nicht? Was soll mit den Daten geschehen? Wer trägt eventuelle Kosten? All dies sind Fragen, die es zu klären gilt.
Vorsicht vor Täuschung!
Die VZS: Jede Vertragsänderung muss immer schriftlich mitgeteilt werden!
Die Datenschutzbehörde stellt einen neuen Online-Dienst zur Verfügung
Seit dem Sommer ist das neue Register der Einsprüche aktiv. Die Eintragung im Register ermöglicht den Bürger:innen, unerwünschte Werbeanrufe auf Festnetz- und Mobiltelefonen oder Papierwerbung in Briefkästen zu vermeiden.
Betrüger klauen Daten, indem sie sich als „INPS“ ausgeben
Die AGCM hat die Internetanbieter aufgefordert,
klare, präzise und vor allem korrekte Informationen zu geben
VZS: Die garantierte Mindest-Geschwindigkeit ist eine weitere wichtige Information, die auf Internetangeboten angegeben werden sollte, unabhängig davon, ob es sich um ADSL oder Glasfaser handelt.
Die Eintragung ins Register „löscht“ alle zuvor erteilten Zustimmungen -
Vorsicht auf neue Zustimmungen nach der Eintragung
Mit 27. Juli 2022 wurde das neue öffentliche Register der Einsprüche freigeschaltet. Die Eintragung im Register ermöglicht den Bürger:innen, unerwünschte Werbeanrufe auf Festnetz- und Mobiltelefonen oder Papierwerbung in ihren Briefkästen zu vermeiden.
Fantastische Telefontarife, unschlagbare Versicherungsprämien, interessante Anlagemöglichkeiten, unfassbare Strom- und Gaspreise oder Gewinnspiele. Wer kennt sie nicht, die zahlreichen Markteting-Anrufe, die wir tagtäglich ertragen und unsere Zeit in Anspruch nehmen? Im schlimmsten Fall werden zudem Daten mitgeteilt und Verträge abgeschlossen, die innerhalb 14 Tagen rückgängig gemacht werden müssen.
Jetzt die Befreiung für die Fernsehsteuer 2022 beantragen!
Eigene Befreiung für Senioren ab dem 75. Lebensjahr
Preisvergleich der Verbraucherzentrale hilft bei der Suche nach dem günstigsten Angebot
VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen!
In den vergangenen Tagen haben sich einige VerbraucherInnen in der VZS gemeldet, um sich über ein Angebot eines bekannten Mobilfunkanbieters zu beklagen. Es handelt sich um ein Tarifpaket mit Datenverkehr und SMS, und unbegrenzten Minuten. Liest man jedoch die Details des Angebots in den Vertragsbedingungen nach, stellt man fest, dass die unbegrenzten Minuten einer Bedingung unterliegen.
Die Datenschutzbehörde bemängelt die Klarheit der Datenschutz-Mitteilung an die NutzerInnen
Die Anwendung der neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp wurde um 3 Monate verschoben. Die Aufsichtsbehörde für den Schutz der personenbezogenen Daten bezeichnet die neuen Datenschutzregeln als unklar.
VZS: Was sich ändert, welche Alternativen es gibt
Mit 8. Februar werden für den beliebten Messenger-Dienst Whatsapp neue Bedingungen gelten. Diese kommen nach dem Motto „Friss Vogel oder stirb“ daher: wer die Bedingungen nicht akzeptiert, wird den Dienst nicht mehr nutzen können.
Wer keinen Fernseher hat,
sollte jetzt die Befreiung für 2021 beantragen!
VZS untersucht die Angebote der verschiedenen Telefonanbieter
So wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Anlastungen!
Das Wissen um das eigene Konsumverhalten hilft bei der Wahl eines passenden Angebots
Am 25. Jänner wird in vielen Ländern der erste globale Protest-Tag gegen 5G abgehalten. Dieser Tag ist der erste einer Reihe, an dem die Zivilgesellschaft ihre Stimme gegen die Bestrahlung des Planeten erheben will. In diesen Tagen wird der Appell gegen die Bestrahlung auf der Erde und aus dem Weltall, mit über 3.300 Seiten Unterschriften, in vielen Ländern an die politisch Verantwortlichen übergeben. In der Erdumlaufbahn befinden sich bereits 120 der insgesamt 20.000 neuen Satelliten, welche mit den Drohnen auf der Erde interagieren sollen.
Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken
Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen
Die gute Nachricht vorweg: die Fernsehgebühr beträgt weiterhin 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, und zwar in 10 Raten über das Jahr 2020 verteilt.
Wer kein Fernsehgerät hat
Die Telefonanbieter zeigen derzeit großes Interesse an der Anmietung von Dachterrassen und Dächern von Kondominien, um darauf Mobilfunkantennen zu installieren. Vielfach wenden sie sich dabei direkt an die Kondominiumsverwalter, um diese Flächen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum befinden, für die Errichtung der Mobilfunkanlagen anzumieten. Die BesitzerInnen sehen sich mit einem Informationsdefizit konfrontiert, wodurch es schwierig wird, alle Punkte kritisch abzuwägen und die beste Entscheidung zu treffen.
So vermeiden Sie die Zustellung des Telefonbuchs sowie die Anlastung der Kosten in der Telefonrechnung
Viele Verbraucher und Verbraucherinnen fragen in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach, ob es denn rechtens sei, dass ihnen TIM/Telecom 3,90 Euro pro Jahr für die Zustellung des Telefonbuchs in Rechnung stellt. Denn: Viele haben keinerlei Interesse daran, das Telefonbuch zu erhalten. Und einige bemerken nicht einmal, dass dieser Betrag überhaupt in Rechnung gestellt wird.
In diesen Tagen hat der Staatsrat die Rekurse der Anbieter Fastweb, Vodafone und Windtre abgelehnt; somit werden die von der Aufsichtsbehörde für den Telefoniebereich AGCoM erlassenen Beschlüsse effektiv.
Dennoch ist die Angelegenheit leider immer noch nicht geklärt.
Den Stand der Dinge und unsere Tipps lesen Sie hier:
>> http://www.espertoconsumatori.info/folgeseite.php?lang=de&id=516
Telefongesellschaften Wind und Vodafone ermöglichen keine Abbuchung der Rechnungen von ausländischen Konten:
Die Unternehmen drohten den mutmaßlich säumigen Kunden, sie in eine noch nicht aktivierte Datenbank der schlechten Zahler aufzunehmen
Im Telekommunikationsbereich ist im Beschwerdefall ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben!
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat in ihrer Sitzung vom 1. August 2018 Wind Tre SpA, Telecom Italia S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. mit einer Strafzahlung von 3,2 Millionen Euro belegt.
VZS: Eine Entwicklung ganz im Sinne der VerbraucherInnen?
Seit einigen Wochen teilen die Anbieter mit, dass die Verrechnungsart wieder umgestellt wird, aber ...
VZS gibt Tipps wie der Akku geschont wird
Laden Sie ihr Handy immer zu 100% auf? Entladen Sie vor dem Aufladen ihren Akku immer komplett? Hängt ihr Handy oder Tablet die ganze Nacht am Ladekabel? Viele VerbraucherInnen verkürzen durch solche Verhaltensweisen ungewollt die Laufzeit ihrer Smartphone oder Tablet-Akkus.
Viele Worte, wenig Fakten – Entwicklung abwarten
Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken
Wer keinen Vertrag für „ansässige Haushaltskunden“ hat, muss per F24 zahlen
Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen
Verbraucherschützer zeigen sich zufrieden mit der Vorgangsweise des Parlaments
KundInnen sollen zuviel bezahlte Beträge zurückfordern
Wer kein Fernsehgerät besitzt, sollte beizeiten die Befreiung verlangen
Seit 2016 wird die Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingezogen, und seit damals gilt auch die Vermutung, dass in einem privaten Haushalt, also in einer Erstwohnung mit entsprechendem Stromanschluss, ein Fernsehgerät vorhanden ist. Wer kein Fernsehgerät besitzt, und daher zu Recht von der Steuer befreit werden möchte, muss dies Jahr für Jahr der Agentur für Einnahmen mitteilen.
VZS: einseitige Abänderung des Abrechnungszeitraums ist nur ein Vorwand für eine verdeckte Preiserhöhung
Das Thema sorgt bei den VerbraucherInnen letzthin für einigen Unmut: die wichtigsten Telefonanbieter (und mittlerweile auch der Bezahlsender Sky) verrechnen ihre Dienste nun nicht mehr pro Monat, sondern alle 28 Tage. Der Verrechnungs-Zeitraum wird also von einem Monat auf 28 Tage reduziert – es ändert sich die Häufigkeit der Verrechnung, und nicht nur das Datum der Rechnungsausstellung.
VZS: wichtige Maßnahmen, doch VerbraucherInnen müssen weiterhin achtsam bleiben!
Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken
Wer keinen Strom-Vertrag für „ansässige Haushaltskunden“ hat, muss per F24 zahlen
Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen
Wer kein Fernsehgerät besitzt, sollte die entsprechende Erklärung vor dem 20. Dezember verschicken!
Der Termin für den Versand der Eigenerklärung, mit welcher die VerbraucherInnen erklären können, kein Fernsehgerät zu besitzen (und so für das Jahr 2017 die Anlastung dieser Gebühr auf der Stromrechnung vermeiden), verfällt eigentlich erst am 31.01.2017.
TiVuoINFOrmare: Informationen zur Fernsehgebühr
Südtriol besonders betroffen
VZS: besser Dienste nach eigenem Bedarf aussuchen!
VZS: Glasfaserkabelnetz soll in öffentliche Hände kommen
Infos
Dank der Eintragung in das Register der Einsprüche
(Registro pubblico delle Opposizioni http://www.registrodelleopposizioni.it)
Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Arten von DSL-Internet-Verbindungen: ADSL, VDSL und EVDSL. Eine VDSL-Verbindung wird dann noch nach FTTC, FTTN, FTTB und FTTH unterschieden.
Teil 2: Tarife
Das Handy ist mittlerweile ein unabdingbares Instrument geworden; wir verbringen immer mehr Zeit mit den neuen Smartphones, es werden immer mehr Dienste für diese Telefone angeboten, und die Telefongesellschaften bieten zahlreiche Tarife an, die sich stets ändern. Es ist also nicht einfach, zu verstehen, was wir genau brauchen, und entsprechend aus den zahlreichen Angeboten zu wählen.
Preisvergleiche:
Allgemeine Informationen:
www.cellulari.it
Artikel über Festnetz- und mobile Telefonie (Zugänglichkeit, Tarife, Roaming, Anbieiter, Terminals, Technologie). Die Seite bietet Newsletter, Foren und Link zu Diskussionsgruppen.
www.telefonino.net
Informationen über mobile Telefonie und Tests der neuen Handys
Ein Leitfaden zur Vorgehensweise
Wer kennt das nicht oder hat zumindest schon davon gehört. Kostenpflichtige Dienste (Logos, Klingeltöne, Nachrichten- und Wetterdienste usw.) auf dem Handy, die nicht beantragt oder versehentlich aktiviert wurden, oder die einmal aktiviert, nicht mehr widerrufen werden konnten. Oder Heranwachsende oder sogar Kinder, die unter dem Dauereinfluss von eindringlichen Werbebotschaften einen Dienst auf Mamas oder Papas Handy aktiviert haben, um das neueste Logo oder den hippesten und trendigsten Klingelton zu laden.
Eine Art Revanche für den Fall, dass Ihnen das Handy gestohlen wird: machen Sie die Serien-Nummer Ihres Handys ausfindig indem Sie die Tasten *#06# drücken. Ein Kodex mit 15 Ziffern wird erscheinen, dies ist der IMEI-Kodex. Dieser Kodex identifiziert jedes einzelne Handy. Schreiben Sie ihn ab und bewahren Sie ihn sorgfälltig auf. Falls Ihnen das Handy gestohlen wird, rufen Sie Ihre Service-Stelle an und geben Sie diesen Kodex an. Ihr Handy kann so vollkommen blockiert werden, auch wenn der Dieb die SIM-Karte wechselt.
Gewisse Haushaltskunden haben Anrecht auf den Telefon-Sozialtarif (die monatliche Abonnementgebühr wird auf die Hälfte reduziert). Anrecht hat man, wenn im Haushalt ein Empfänger einer zivilen Invalidenpension oder einer Sozialpension lebt, wenn eine Person über 75 Jahre oder ein arbeitsloses Familienoberhaupt vorhanden sind und der Indikator der Einkommens- und Vermögenlage (ISEE) den Wert von 6.713,96 Euro jährlich nicht überschreitet.
Tipps:
- Wenn Ihnen am Telefon jemand ein Produkt anbietet, stellen Sie als erstes fest, ob der Herr oder die Dame am anderen Ende der Leitung das Angebot auch in Ihrer Muttersprache machen kann. Wenn das nicht der Fall ist, wenn er oder sie also nur Italienisch spricht und Sie das Italienische nicht wirklich gut beherrschen, dann legen Sie auf.
Garant für die Telekommunikation erstellt Pflichtenheft - gesalzene Sanktionen für Zuwiderhandelnde
In einem Pflichtenheft hat der Garant für die Telekommunikation jetzt die gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, welche laut Verbraucherkodex in Sachen Telefondienste anzuwenden sind. Damit ist mehr Transparenz und Rechtssicherheit garantiert.
Wenn uns ein Telefonanbieter telefonisch kontaktiert, um uns ein neues Angebot zu unterbreiten, sollten wir gut aufpassen, welche Fragen uns gestellt werden und welche Antworten wir darauf geben.
Fastweb - Servizo Clienti
Casella Postale 126
20092 Cinisello Balsamo (MI)
Fax: 02 45 45 56 77
www.fastweb.it
Kundennummer: 192/193
(gratis nur Fastwebnummern, von anderen Linien kostenpflichtig)
TeleTu Italia Spa
c/o Vodafone Italia SpA
Casella Postale 1022
88046 San Pietro Lametino (CZ)
Fax: 800 99 10 26
www.teletu.it
Kundennummer: 848 991 022
Wer den Anbieter wechseln möchte, um eine Kosteneinsparung zu erzielen, sollte als erstes die Telefonrechung genauer durchlesen - besser noch die letzten 2 oder 3 Rechnungen, die man erhalten hat. Neben dem Endbetrag der Rechnung, sind folgende Positionen wichtig: Ortsgespräche, nationale Gespräche, Gespräche mit Mobiltelefonen. Werden viele Auslandsgespräche gemacht, weil man Familie oder Freunde im Ausland hat? Wieviel zahlt man an Fixgebühren, und zahlt man Leihgebühren für Telefonapparate oder Gebühren für zusätzliche Dienste?
Aus diesen Daten ersieht man:
Internet: Niemals persönliche Daten auf Internetanfragen weitergeben!
Der letzte Schrei bei den Internetbetrügern heißt “phishing”, zu deutsch “fischen”. Gefischt werden sensible Daten, wie Kontonummern, Kreditkarten-Nummern, Passwörter usw. Der Teich, aus dem die Betrüger fischen, ist das Internet. Sie schreiben Email-Adressen gezielt an und bitten unter falschem Namen um die Zusendung der gewünschten Daten.
Kinder und Jugendliche wachsen heutzutage mit dem Internet auf und sind darin teils viel geschickter und erfahrener als ihre erwachsenen Mitmenschen.
Doch genauso wie ihre volljährigen Mitverbraucher sind sie oft nur allzu vorschnell, wenn es darum geht, online-Verträge abzuschließen und Zustimmungen zu geben.
Teil 1: Handys und Smartphones
Das Handy ist mittlerweile ein unabdingbares Instrument geworden; wir verbringen immer mehr Zeit mit den neuen Smartphones, es werden immer mehr Dienste für diese Telefone angeboten, und die Telefongesellschaften bieten zahlreiche Tarife an, die sich stets ändern. Es ist also nicht einfach, zu verstehen, was wir genau brauchen, und entsprechend aus den zahlreichen Angeboten zu wählen.
Überlegungen vor dem Kauf
Bevor man ein Handy oder Smartphone kauft, sollte man sich einige Fragen stellen: