Neuheiten für Ehepartner mit verschiedenen Wohnsitzen und Besitzen
Bekanntlich ist am 16. Juni 2023 die Zahlung der 1. Rate der GIS fällig. Die jeweiligen Gemeinden verschicken daher aktuell die Mitteilung über die geschuldeten Beträge, wobei darauf hingewiesen wird, diese bezüglich der Richtigkeit der Daten aufmerksam zu überprüfen, sei es den subjektiven als auch den objektiven Stand betreffend. Zu prüfen sind insbesondere die Anwendung des Steuersatzes als auch des Freibetrages für Hauptwohnung. Daher empfehlen wir, die GIS-Berechnung der Gemeinde – welche ein Vorschlag ist – sorgfältig zu prüfen. Sollten Zweifel bestehen, ist es ratsam, diese abzuklären, bevor bezahlt wird. Hilfestellung hierzu geben Steuerbeistandszentren oder Steuerberater.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 209/2022 vom 13. Oktober 2022, welches vorsieht, dass beiden Ehepartnern mit verschiedenen Wohnsitzen die Anerkennung der Begünstigung als Hauptwohnung zusteht, sofern jeder Ehepartner Besitzer der jeweiligen Wohnung ist. Mit dem Landesstabilitätsgesetz 2023 (LG. 16/2022, Art. 5 - Beiblatt 3 zum Amtsblatt vom 29.12.2022, Nr. 52) wurde in Südtirol dieser neuen Bestimmung Rechnung getragen und das Landesgesetz zur Immobiliensteuer abgeändert. Betroffene, welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen rechtzeitig aktiv werden und der entsprechenden Gemeinde die jeweils notwendigen Unterlagen und Erklärungen zukommen lassen.
Auf der Internetseite der Provinz Bozen stehen für Verbraucher:innen weitere nützliche Informationen zur Verfügung:
https://www.provinz.bz.it/verwaltung/oertliche-koerperschaften/gemeinden/gemeindeimmobiliensteuer-gis.asp