Steuern

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06.04.2017

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Es ist wieder soweit: kaum ist die Autosteuer fällig, wenden sich verunsicherte und verärgerte BürgerInnen und Bürger an die VZS, um sich über die undurchsichtige Handhabung der Strafen für Säumige zu beklagen. Tatsächlich legt die Öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Autosteuer eine Haltung an den Tag, die an Transparenz sehr zu wünschen übrig lässt. Außerdem sind die Strafen, welche verhängt werden, wenn jemand mit der Einzahlung auch nur minimal in Verzug ist, mehr als unangemessen. Über die Möglichkeit der (billigeren) Selbstsanktionierung wird nicht informiert.
 

Die Charta der Rechte des Steuerzahlers, eingeführt mit Gesetz Nr. 212/2000, stellt einen bedeutenden Schritt nach vorne bei der Durchführung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Grundsätze hinsichtlich Demokratie, Transparenz und Verständlichkeit der Steuernormen dar.


Mit dem Statut des Steuerpflichtigen wurden zum ersten Mal eine Reihe von Bestimmungen in einem einzigen Gesetzesbuch zusammengefasst, welche die Rechte des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Eintreibungstätigkeiten von Steuern betreffen.

 

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