Im April wird die Angabe der Herkunft auf in Italien erzeugten Milchprodukten verpflichtend. Damit können die italienischen Verbraucher und Verbraucherinnen erkennen, für welche Produkte Rohstoffe aus dem Ausland verwendet werden.
Eine neues Dekret sieht für den italienischen Raum die Angabe der Herkunft von Milch und Milchprodukten auf der Verpackung verpflichtend vor. Die Regelung gilt für alle Arten tierischer Milch (Kuhmilch, Ziegenmilch, Schafsmilch, Büffelmilch ...) – sowohl für Frischmilch als auch für ultrahocherhitzte Milch (H-Milch) – und für die daraus hergestellten Produkte wie Butter, Jogurt, Käse, Molke, Buttermilch, Käsebruch u.ä., sofern es sich um vorverpackte Produkte handelt.
Auf der Etikette muss sowohl das Land, in dem die Milch gemolken („Paese di mungitura“), als auch das Land, in dem die Milch verarbeitet wurde („Paese di condizionamento o trasformazione“), angegeben werden. Finden beide Produktionsphasen im selben Land statt, reicht die einmalige Angabe des Herkunftslandes („Origine del latte“). Wird Milch aus mehreren EU- oder Nicht-EU-Ländern in Italien verarbeitet, so lautet die entsprechende Angabe – ähnlich wie beim Honig – „Milch aus EU-Ländern“ bzw. „Milch aus Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsangabe gilt für Milch und Milchprodukte, welche in Italien hergestellt werden und für den italienischen Markt bestimmt sind. Produkte, bei denen die Rückverfolgbarkeit bereits gegeben ist (Produkte mit den Angaben g.g.A. und g.g.U. sowie Bio-Produkte), sind von dieser Pflichtangabe befreit.
Das Dekret tritt am 18. April 2017 und somit 90 Tage nach seiner Veröffentlichung am 19. Jänner in Kraft. Restbestände an alten Verpackungsmaterialen, welche noch nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, dürfen in den ersten 180 Tagen nach dem Inkrafttreten des Dekrets noch verwendet werden.
Der italienische Landwirtschaftsverband Coldiretti hatte sich seit Jahren für die Einführung der verpflichtenden Herkunftsangabe eingesetzt. Laut dessen Präsidenten Roberto Moncalvo werden 75% der in Italien verkauften H-Milch und 50% der in Italien produzierten Mozzarella aus Milch bzw. Käsebruch aus dem Ausland hergestellt. Die Herkunftsangabe soll den Verbrauchern und Verbraucherinnen mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft der Produkte im Handel garantieren.