Unterbrechung von Gas- und Stromversorgung wegen Säumigkeit

Die VZS erinnert daran, dass die Boni beantragt werden können!
Für 2020 gelten höhere Einkommensgrenzen

 


In den letzten Monaten hörten man Nachrichten über eine enorme Zunahme von säumigen Stromkunden in der Landeshauptstadt berichtet, denen aufgrund ausstehender Zahlungen der Strom abgestellt worden war (Anzahl zwischen 2016 und 2018 verdoppelt). Der Grund für diese Entwicklung ist vermutlich in den gewachsenen Schwierigkeiten zu suchen, denen sich viele Familien bei der Bewältigung dieses in jedem Fall gewichtigen Haushaltspostens gegenüber sehen.  

Die VZS, die sich regelmäßig mit Hinweisen und Informations- und Hilfeanfragen beschäftigt, erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass für Familien in nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage die Möglichkeit besteht, um die Auszahlung des Energie- und des Gasbonus anzusuchen (daneben gäbe es seit 1. Juli 2018 auch einen Wasserbonus; dieser ist in der Praxis jedoch auf einige Hindernisse gestoßen, wie wir berichteten).

Derzeit stellt nur eine begrenzte Anzahl (ca. 35%) der potenziell Berechtigten – in unserer Provinz auch weniger – den Antrag auf Auszahlung des Bonus an die eigene Gemeinde, während der Großteil derer, die Anrecht haben könnten, von dieser wichtigen Zuwendung ausgeschlossen bleibt.

Im Juli letzten Jahres hat die ARERA (Regulierungsbehörde) von Parlament und Regierung die automatische Anwendung des Sozialbonus in der Rechnung durch eine gesetzliche Regelung gefordert; die notwendigen Daten sollen zwischen den Verwaltungen automatisch ausgetauscht werden, wodurch allen berechtigten Haushalten die Inanspruchnahme garantiert wäre. Dadurch sollten alle heute noch notwendigen bürokratischen Schritte beseitigt werden. Bis jetzt sind diese gesetzlichen Regelungen jedoch nicht erlassen worden.

Neu ist hingegen, dass die ARERA seit 1. Jänner diesen Jahres die Höchstgrenze des ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) für den Erhalt des Sozialbonus von 8.107,50 auf 8.265 Euro erhöht und damit auch die Anzahl der potenziell Berechtigten vergrößert hat.

Die anderen, alternativen Bedingungen für den Erhalt des Sozialbonus bleiben hingegen unverändert. Diese gelten für Familien mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern und einem ISEE von bis zu 20.000 Euro sowie für Haushalte mit Anrecht auf Bürgergeld („reddito di cittadinanza“) oder Bürgerrente („pensione di cittadinanza“) oder für die Fälle, in denen eine schwere Erkrankung (sog. „disagio fisico“) die Verwendung elektrisch betriebener medizinischer Geräte (sog. „elettromedicali“) erfordert, die für die Lebenserhaltung der betroffenen Person unerlässlich sind.  

In Erwartung der automatischen Anwendung des Bonus (die wohl 2021 kommen wird) ist es zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass alle interessierten Haushalte aktiv werden und den Bonus bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde oder bei den von der Gemeinde dazu delegierten CAF beantragen.

Die Höhe der Bonuszahlungen
Der Wert des Sozialbonus für Energie hängt von der Anzahl der meldeamtlich erfassten Haushaltsmitglieder ab und wird jährlich von der Behörde aktualisiert. Für das Jahr 2020 gelten folgende Werte:


> Haushalt mit 1-2 Mitgliedern                      € 125
> Haushalt mit 3-4 Mitgliedern                      € 148
> Haushalt mit mehr als 4 Mitgliedern          € 173


Für die Fälle schwerer Erkrankung ( sog. Bonus "disagio fisico") liegen die Bonusbeträge noch höher.

Der Wert des Sozialbonus Gas variiert von 32 bis 264 Euro, je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Klimazone, in der die Gemeinde des Gaskunden angesiedelt ist.

Für detailliertere Informationen über die einzelnen Boni können folgende Links aufgerufen werden:
https://www.arera.it/it/bonus_sociale.htm / https://www.arera.it/it/bonus_gas.htm

Für welchen Zeitraum wird der Bonus zuerkannt?
Im Falle wirtschaftlicher Notlage wird der Bonus für 12 Monate zuerkannt und wird direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen, allerdings nicht einmalig, sondern aufgeteilt auf die verschiedenen Rechnungen in den 12 Folgemonaten nach Einreichen des Antrags. Am Ende dieses Zeitraums muss der Bürger, um erneut zugelassen zu werden, einen entsprechenden Antrag stellen.  

Der bürokratische Iter des eigenen Antrags kann auf dem Bürgerportal www.bonusenergia.anci.it online verfolgt werden. Jeder Bürger, der den Bonus beantragt hat, kann den Fortschritt seines Antrags einsehen, indem er sich im reservierten Bereich "Controlla online la tua pratica" einloggt.

 

 

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