Mit dem Verbrauchertelegramm Wissensvorsprung sichern - hier kostenlos als Newsletter abonnieren!
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Die VZS stellt den neuen „Verbraucherexperte.info“ vor
Ein Onlineportal für Verbraucher:innen mit aktuellen Antworten und Informationen
Die VZS stellt den neuen „Verbraucherexperte.info“ vor. Ein ganz neues Onlineportal mit aktualisierten Erstinformationen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und mögliche Lösungen für Standard-Problemfälle. Für Verbraucher:innen sind die wichtigsten Informationen somit noch zugänglicher: die Abstände zwischen den Fragen der Verbraucher:innen und den Antworten der Berater:innen werden gekürzt.
Leider passiert es im Verbraucher-Alltag manchmal, dass wir mit Situationen konfrontiert sind, in denen nicht alles richtig und korrekt abgelaufen ist (wie z.B. unerklärlich hohe Rechnungen und Baumängel). Es ist jedoch nicht immer einfach, die eigenen Rechte im Detail zu kennen, und vor allem auch zu wissen, wie man sie im Bedarfsfall geltend macht. Hilfestellung dazu bieten auch die Musterbriefe, die den Verbraucher:innen im Portal zur Verfügung gestellt werden.
Der Experte zeigt auf, welche Schritte man unternehmen kann, um die Angelegenheiten zu bereinigen, ohne auf Öffnungszeiten zu achten oder längere Telefonate durchführen zu müssen.
Das neue Onlineportal „Verbraucherexperte.info“ ist Teil des Projekts „Nachhaltigen Konsum nur einen Mausklick entfernt“, das vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) D.M. 06.05.2022 art.5 finanziert ist.
Antitrust verhängt Strafe von 2 Millionen Euro gegen Star Italia Spa
Unendliche Wartezeiten für Badrenovierungen bei durchschnittlich bezahlten Summen von 5.000 Euro
Die VZS erwirkte über die Marktaufsichtsbehörde AGCM eine Strafe gegen „Star Italia Spa“. Das Unternehmen wurde von der Aufsichtsbehörde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1,5 Mio. Euro wegen unlauterer und aggressiver Geschäftspraktiken sowie zu einer zweiten Geldstrafe von 500.000 Euro wegen missbräuchlicher Klauseln verurteilt.
Das Unternehmen Star Italia Spa beschäftigt sich italienweit mit der Renovierung von Badezimmern und dem Verkauf von Duschkabinen und Badewannen. Die Kundengewinnung des Unternehmens erfolgt mit Werbekampagnen in den sozialen Netzwerken oder im Fernsehen, sowie über ein staatsweites Netz von Vertretern, die potentielle Kunden zu Haustürgeschäften im Wert von durchschnittlich 5.000 Euro überreden.
In den vergangenen fünf Jahren haben sich zahlreiche Verbraucher:innen an die VZS gewandt. Die Beschwerden betrafen insbesondere die Nichtausführung der bereits gezahlten Renovierungsarbeiten, welche teilweise auch ein Jahr und mehr nach der Vertragsunterzeichnung und vollständigen Bezahlung noch nicht stattgefunden hatten. Die VZS hat nicht nur die Verbraucher:innen beraten, sondern diese unlautere Geschäftspraktik der AGCM gemeldet.
Dank der Eingabe bei der Aufsichtsbehörde und den von der VZS ans Unternehmen geschickten Abmahnungen hat Star Italia den Verbrauchern die gezahlten Beträge (im Durchschnitt etwa 5.000 Euro pro Haushalt) zurückerstattet.
Schutz vor Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Einbrüchen. Die VZS gibt praktische Tipps, wie Sie Ihr Zuhause effektiv schützen können:
- Fenster und Türen immer schließen: Die meisten Einbrecher gelangen durch ungesicherte Türen oder gekippte Fenster ins Haus. Daher sollten Fenster, Balkontüren und Haustüren immer verschlossen werden – auch bei kurzer Abwesenheit oder nachts.
- Schlüsselverstecke vermeiden: Beliebte Verstecke für den Haustürschlüssel im Außenbereich sind keine sicheren Orte.
- Sichern von Nebeneingängen: Garagentüren und Kellerfenster werden häufig als Zugangswege genutzt, da sie oft weniger gesichert sind und abseits liegen. Daher sollten auch hier dieselben Sicherheitsmaßnahmen wie bei Haustüren und Fenstern gelten.
- Abwesenheit nicht preisgeben: In sozialen Netzwerken gepostete Urlaubsfotos oder andere Hinweise auf Abwesenheit sind für Einbrecher eine Einladung. Es ist ratsam, die Abwesenheit zu verschleiern, zum Beispiel durch den Einsatz von Zeitschaltuhren oder moderne Smart-Home-Technologien, die den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause ist.
Was bedeutet Bean-to-Bar bei Schokolade?
Von der Bohne bis zur Tafel – so lässt sich das englische „Bean-to-Bar“ ins Deutsche übersetzen: von den fermentierten und getrockneten Kakaobohnen bis zur fertigen Schokoladentafel übernimmt ein Schokoladenhersteller alle Verarbeitungsschritte selbst.
Die Bean-to-Bar-Philosophie entstand als Gegenbewegung zur industriellen Schokoladenproduktion. Aus besten Kakaobohnen von sorgfältig ausgewählten Lieferanten aus spezifischen geografischen Regionen soll hochwertige Schokolade handwerklich oder teilweise handwerklich erzeugt werden, und das alles unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte. Den Produzenten ist es folglich ein Anliegen, mit den Lieferanten der Kakaobohnen (Bauern oder kleine Kooperativen) auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten, auf allen Stufen faire Preise und eine faire Entlohnung zu garantieren, einen möglichst umweltfreundlichen Anbau zu unterstützen und – je nach Kakaosorte und Anbaugebiet – einzigartig schmeckende Schokoladen zu erzeugen.
Bean-to-Bar-Schokolade (im Englischen auch „Craft Chocolate“) wird meist von kleinen Betrieben in kleinen Produktionschargen handwerklich hergestellt.
Im Unterschied dazu beginnen industrielle Schokoladenproduzenten ihren Herstellungsprozess bereits auf der Stufe der Kakaorohmasse. Es entfallen somit alle vorgelagerten Schritte wie das Rösten, Brechen, Schälen und Mahlen. Zudem sind alle Produktionsschritte vollständig automatisiert. Auf diese Weise werden in kurzer Zeit und zu günstigen Kosten große Mengen an Schokolade mit immer gleichbleibendem Geschmack produziert.
Stromverbrauch
Advents- und Weihnachtszeit: wie kann man den Stromverbrauch reduzieren?
In der Adventszeit steigt in vielen Haushalten der Energieverbrauch auf ein Jahreshoch. Kein Wunder, es wird mehr geheizt, beleuchtet, gekocht, gebacken und dies alles hat am Ende seinen Preis.
Die Tipps der VZS wie man den Stromverbrauch reduziern kann, ohne wirklich auf etwas zu verzichten:
- Das Backen mit Umluft ist generell effizienter als mit Ober- und Unterhitze, da die Temperaturen um etwa 20 bis 30 Grad niedriger sind und gleichzeitig auf mehreren Ebenen gebacken werden kann. Durch gezieltes Nutzen der Restwärme und das Verzichten auf unnötige Vorheizzeiten kann bei der Verwendung des Ofens einiges an Strom eingespart werden.
- Wer auf keinen Fall auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichten möchte, kann auf die energiesparende LED-Technik oder eine solarbetriebene Beleuchtung zurückgreifen. Durch die Reduzierung der Einschaltzeiten kann noch mehr eingespart werden.
- Um die Heizkosten nicht unnötig in die Höhe zu jagen, sollte gezielt geheizt werden. Ein Grad weniger Raumtemperatur bringt rund 6% an Energieeinsparung mit sich. Durch bewusstes Lüften - rund 1 bis 3 Minuten Zugluft produzieren - kann unnötigen Energieverlusten vorgebeugt werden.
Enel weigert sich Kunden zu entschädigen - die Sammelklage beginnt
Vervierfachte Gasrechnungen: Enel Energia weigert sich Kunden nach einer rechtswidrigen einseitigen Vertragsänderung zu entschädigen
Das Energieunternehmen Enel Energia weigert sich, seine Kunden nach einer unrechtmäßig vorgenommenen einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen bei Gasverträgen zu entschädigen. Zum Vorfall hatte die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) bereits im April ein entsprechendes Untersuchungsverfahren eingeleitet. Die Verbraucherverbände Adusbef, Assoutenti, Codici, Confconsumatori und die Verbraucherzentrale Südtirol hatten in den letzten Wochen Enel Energia einen formellen Schlichtungsvorschlag, eine Unterlassungsaufforderung und eine Reihe von Vorschlägen zur Erzielung einer Einigung zugunsten der geschädigten Kunden und Kundinnen unterbreitet.
Der Fall fußt auf der fehlenden Mitteilung über die Änderung der Vertragsbedingungen; das Energieunternehmen habe es versäumt, seine Kunden zeitgerecht und ordnungsgemäß über die anstehenden Preiserhöhungen bei der Gaslieferung zu informieren. Somit haben im Zeitraum zwischen Juni 2023 und April 2024 mehrere tausende Haushalte plötzlich wesentlich höhere Rechnungen erhalten; in einigen Fällen waren die Beträge sogar um das Vier- oder Fünffache gestiegen.
Da von Enel keine Antworten eingetroffen sind, und es nicht möglich ist, eine Vergleichsverhandlung für die tausenden von betroffenen Verbraucher:innen einzuleiten, haben die Verbraucherverbände beschlossen, mit einer Sammelklage gegen das Energieunternehmen vorzugehen, um für die betroffenen Enel-Kunden eine Rückerstattung für die unzulässige Preiserhöhung und die Wiederherstellung der vorhergehenden Vertragsbedingungen zu erzielen.
Notariatskammer: neuer Leitfaden zur Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgestellt
Der neue Leitfaden „Freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Notar und der hilfsbedürftige Bürger - Die neue Regelung für Minderjährige und geschäftsunfähige Personen“, wurde von der nationalen Notarkammer und den Verbraucherverbänden (Adiconsum, Adoc, Adusbef, Altroconsumo, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Unione per la difesa dei consumatori, Unione Nazionale Consumatori) erstellt, und ist nun dank der Übersetzung durch die Notariatskammer Bozen auch in deutscher Sprache verfügbar.
Der Leitfaden veranschaulicht das neue Verfahren, das durch das GvD 149/2022 (Art. 21) eingeführt wurde, das - zur Entlastung der Gerichte - die Möglichkeit vorsieht, dass sich schutzbedürftige oder minderjährige Personen, für die Vornahme bestimmter Verwaltungshandlungen, für die das Eingreifen des Richters erforderlich ist, neben dem Richter auch an den Notar wenden können (sog. freiwillige Gerichtsbarkeit).
Mit dieser Reform kann der Notar - aufgrund der Garantien, die die Überparteilichkeit bietet - Genehmigungen für den Abschluss von öffentlichen Urkunden und beglaubigten Urkunden erteilen, an denen ein Minderjähriger, eine voll entmündigte Person, ein Teilentmündigter oder ein Begünstigter der Schutzmaßnahme einer Sachwalterschaft beteiligt ist (notwendig für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, die Annahme einer Erbschaft, die Teilnahme an einer Darlehensurkunde usw.), sowie Genehmigungen für Urkunden erteilen, die Erbschaftsgüter betreffen.
Dieser Leitfaden ist auf der Internetseite der nationalen Notarkammer www.notariato.it und auf der Internetseite der Notarkammer Bozen www.notai.bz.it abrufbar.
Medizin und Schönheits-Chirurgie -
Seien Sie vorsichtig, wie und wo Sie Ihren Arzt wählen!
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein 22-jähriges Mädchen nach einer kosmetischen Operation an der Nase in einer römischen Praxis zweier Ärzte leider verstorben ist. Presseberichten zufolge wurden in dem medizinischen Zentrum, das nicht einmal über ein Aushänge-Schild verfügte, keine medizinischen Unterlagen oder Aufzeichnungen über den Eingriff gefunden (Quelle: Ansa). Das Mädchen hatte sich für diese Praxis entschieden, nachdem es eine Anzeige in einem bei jungen Menschen beliebten sozialen Netzwerk gesehen hatte.
Bei der Wahl einer Praxis für medizinische oder Schönheits-Chirurgie ist es grundsätzlich wichtig zu prüfen, ob der Arzt bei der entsprechenden Ärztekammer registriert ist. Daneben gilt es zu klären, welche Spezialisierung er hat, d. h. ob er Facharzt für plastische und Schönheits-Chirurgie ist. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es sinnvoll, einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren, damit man sich auch ein Bild von der Praxis (bzw. von der Klinik im Falle eine Operation) machen kann.
Ein weiteres Hilfsmittel ist die Überprüfung von Informationen auf offiziellen Websites wie der der SICPRE www.sicpre.it, der Italienischen Gesellschaft für Rekonstruktive Plastische und Ästhetische Chirurgie.
Nachhaltiges Weihnachts- bzw. Silvestermenü
Geht das auch fleischlos?
Wenn von einer nachhaltigen Ernährung die Rede ist, liegt der Fokus meistens auf fleischarmen Gerichten. Außerdem muss an den Festtagen immer häufiger auch für Gäste, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, gekocht werden. Zum Glück gibt es mittlerweile eine große Auswahl an vegetarischen oder veganen Festtagsrezepten, die es ermöglichen, ein leckeres und zugleich nachhaltiges Menü für alle Gäste zu zaubern.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hat für die anstehenden Festtage eine Auswahl an saisonalen veganen Rezepten zusammengestellt. Die Rezepte eignen sich selbstverständlich auch für Personen, die sich vegetarisch ernähren.
Das vegane Festtagemenü der VZS wird ab 9. Dezember 2024 auf unsere Homepage (https://www.consumer.bz.it/de) veröffentlicht.