E-Commerce
News
Internetabos und automatische Vertragsverlängerungen: So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen!
Kaufen Sie zu Weihnachten lieber bewusst ein
Finanziellen Wohlstand erreichen, ohne zu arbeiten, ein Coach von Profisportler:innen oder ein renommierter Ernährungscoach werden: Das sind nur einige der Versprechen von Coaching-Videos, also Online-Tutorials, in denen angebliche Influencer:innen ihren Followern die Geheimnisse ihres eigenen finanziellen oder persönlichen Erfolgs verraten. Aber stimmt das wirklich?
Die Tipps des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS)
für ein Einkaufserlebnis ohne böse Überraschungen
Der Black Friday ist die von vielen ersehnte Gelegenheit im Jahr, um eine breite Palette von Produkten zu scheinbar unschlagbaren Preisen zu ergattern. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt! Daher halten das EVZ und die VZS hier einige nützliche Tipps für eine sichere und bewusste Schnäppchenjagd bereit.
Wie funktionieren “Dark Patterns”?
Anna ist auf der Suche nach einem Zimmer in Rom für das Wochenende. Als sie ein interessantes Angebot findet, erscheint ein Hinweis, der sie darauf aufmerksam macht, dass es das letzte Zimmer zu diesem Preis ist und es noch 12 weitere Interessenten gibt. Um diese Gelegenheit auf keinen Fall zu verpassen, klickt sie sofort auf “buchen”.
Die Stichproben-Erhebung der VZS und EVZ
Zahlen Verbraucher beim online shoppen je nach Uhrzeit, Standort oder Endgerät verschiedene Preise?
So verlieren Sie nicht den Überblick!
Eine Möglichkeit, das eigene Kaufverhalten zu hinterfragen
Mit dem stetigen Wachstum der Onlinekäufe ist auch die Zahl der Retouren gestiegen. Einzelne große Unternehmen, insbesondere im Bekleidungssektor, haben nun in einigen Ländern damit begonnen, für die Rücksendung der Ware, die für die Verbraucher:innen bis dahin kostenlos war, eine Gebühr zu verlangen. Haben damit die kostenlosen Rücksendungen bald ein Ende?
Mittlerweile ist es auch bei uns zur Tradition geworden: Die Vorweihnachtszeit beginnt längst nicht mehr am 1. Adventswochenende beim besinnlichen Anzünden der ersten Kerze im Kreise der Familie, sondern beim Shoppingmarathon im Internet zwischen Black Friday und Cyber Monday. Doch gerade beim Internetkauf kann einiges schiefgehen.
Uhren, Haushaltsgeräte, Taschen, Möbel - es gibt nichts, was man online nicht finden und kaufen kann. Doch was tun, wenn das Paket nicht geliefert wurde oder der Inhalt beschädigt ist?
Warum man Flüge nicht unbedingt auf Online-Plattformen buchen sollte
Flug annulliert – noch immer kein Geld zurück? Besonders viel Geduld brauchen jene VerbraucherInnen, die bei Online-Plattformen gebucht haben, denn oft werden sie endlos zwischen Fluggesellschaft und Buchungsportal hin- und hergeschickt. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien erklärt, mit welchen Schwierigkeiten die VerbraucherInnen bei der Buchung auf Online-Plattformen besonders häufig konfrontiert sind.
Vorsicht bei Kontaktformularen!
Schon in den vergangenen Jahren boomte gerade vor Weihnachten der Online-Handel. In der diesjährigen Adventszeit werden aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche VerbraucherInnen, die bisher hauptsächlich in den Geschäften auf Geschenkesuche gingen, auf den Online-Handel umschwenken.
Was beim Onlinekauf unbedingt zu beachten ist
In Coronazeiten werden wohl noch mehr VerbraucherInnen auf die Angebote zum Black Friday (27. November) und Cyber Monday (30. November) zurückgreifen. Doch gerade beim Internetkauf kann einiges schiefgehen.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen kann in vielen Einzelhandelsgeschäften derzeit nur „to go“ eingekauft werden. Wie im Gastgewerbe darf auch hier die Bestellung und Lieferung nur „kontaktlos“ erfolgen, unter Einhaltung aller Sicherheitsauflagen, und es darf nicht bei Übergabe bezahlt werden. Für den lokalen Handel kann diese Möglichkeit des „click & collect“ ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein. Dabei darf jedoch der Verbraucherschutz nicht auf der Strecke bleiben.
„Social Commerce“ - dahinter verbirgt sich ein neues Phänomen aus der Welt des Online-Shoppings. Eine bereits begonnene kleine Revolution, die es Firmen, egal ob klein oder groß, ermöglicht, ihre Ware über soziale Netzwerke zu verkaufen. Für die VerbraucherInnen nehmen jedoch mit den Chancen auch die Risiken und Bedenken zu, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und den Datenschutz.
Eine Gelegenheit für nachhaltigeres Einkaufen für VerbraucherInnen und Unternehmen – aber nicht ohne Vorsichts – und Verbraucherschutzmaßnahmen
Auch beim Verkauf gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle und Skepsis sind besser!
Onlineschlichter.it: so kaufen VerbraucherInnen sicher!
Mit Beginn des neuen Jahres ist die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften im Einklang mit der digitalen Entwicklung in Kraft getreten, welche die Mitgliedsstaaten nun umsetzen müssen.
Wie gut kennen Sie Ihre Rechte?
Möchten auch Sie Ihre Weihnachtsgeschenke online bestellen? Dann gehören Sie zu den immer zahlreicher werdenden VerbraucherInnen, die das Christkind die Geschenke im Internet suchen lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen fasst für Sie die wichtigsten Rechte bei der Geschenkesuche im Internet zusammen.
Das einzige Mittel gegen Online-Betrügereien scheint Vorabinformation zu sein – zu diesem Fazit kommen die Experten des Europäischen Verbraucherzentrums, der Postpolizei und von Onlineschlichter.it am Ende eines Treffens, welches heute in Bozen stattfand.
Die vorweihnachtliche Schnäppchenjagd beginnt
Mit dem Black Friday am 29. November und dem Cyber Monday am 2. Dezember läutet der (Online)Handel endgültig die Jagd nach den Weihnachtsgeschenken ein. Da sich unter den Online-Shops auch viele schwarze Schafe tummeln, gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen Tipps, wie Sie sich vor diesen schützen können.
Die Tipps der Experten von onlineschlichter.it
Viele kaufen mittlerweile online. Das Angebot ist mehr als nur weitläufig, und man kann alles finden und erwerben. Doch manchmal ist man vor soviel Vielfalt auch etwas verunsichert – wie kann man als VerbraucherIn wissen, ob ein Onlineshop zuverlässig ist? Mit einigen einfachen Tipps kann man die Risiken auf ein Minimum beschränken. Aus der Erfahrung von Onlineschlichter.it, der auf Online-Streitfälle spezialisierten Schlichtungsstelle, haben wir die besten Tipps unserer Experten zusammengefasst.
Am stärksten nachgefragt sind Hobbyartikel und Reisen.
Für Beschwerden gibt es onlineschlichter.it.
Das Phänomen Online-Shopping nimmt ständig zu und scheint inzwischen unaufhaltbar. Es hat sich zu einer der am weitesten verbreiteten Einkaufsmethoden entwickelt.
Deshalb wollten wir sehen, welche Tendenzen im Internethandel am stärksten ausgeprägt sind, welche Bereiche das stärkste Wachstum aufweisen und welche Kaufgewohnheiten die beliebtesten sind.
Das “Shoppen” im Internet gehört mittlerweile zum Alltag: mehr als 55% der SüdtirolerInnen geben an, Waren oder Dienste im Internet zu kaufen (Quelle: ASTAT, Mehrzweckerhebung der Haushalte 2018). Damit VerbraucherInnen auch im digitalen Binnenmarkt ihre Rechte wahren können, hat die Europäische Union die ODR-Plattform (online dispute resolution) zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Doch leider fehlen bei mehr als der Hälfte der jüngst von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) überprüften Südtiroler Webshops sämtliche Informationen über diese Möglichkeit.
Das Verkaufssystem wurde als irreführend und aggressiv eingestuft
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat, auch auf Meldung der Beratungsschalter der VZS, eine Strafe von insgesamt mehr als einer Million Euro über 6 online nach dem Schema „buy & share“ tätige Firmen verhängt: Girada S.r.l.s. (girada.com); Zuami S.r.l.s. (zuami.it); Gladiatori Roma s.r.l.s. (bazaza.it und listapro.it); SHOP BUY S.r.l.s. (shopbuy.it); IBALO S.r.l.s (ibalo.it) sowie E CO WORLD (66x100.com).
Das “Shoppen” im Internet gehört mittlerweile zum Alltag: 2018 haben 47 % der SüdtirolerInnen zwischen 16 und 74 Jahren mindestens einmal Waren oder Dienste im Internet gekauft, mit einer durchschnittlichen Ausgabe von ca. 85 Euro im Monat (Quelle: ASTAT). Zum Schutz der VerbraucherInnen hat die Europäische Union die ODR-Plattform (online dispute resolution) zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Doch leider informieren nur 41,2 % der jüngst von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) überprüften Webshops die VerbraucherInnen über diese Möglichkeit.
Studie zeigt: Preise können sich auch mehr als verdoppeln
„Einheitspreise gehören beim Online-Shopping längst der Vergangenheit an“ so das Fazit der Marktwächter der Verbraucherzentrale Brandenburg, welche über einen Monat lang die Preisentwicklungen von 1133 Produkten in 16 Onlineshops beobachtet haben.
In Europa hat von fünf Verbrauchern einer ein Problem im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung. 66% dieser Käufe erfolgen online. Vor allem beim E-Commerce ist es wichtig, dass die Beschwerden online, schnell und kostengünstig gelöst werden können. Darüber wurde kürzlich bei einem Treffen bei der Handelskammer Trient gesprochen.
Verdacht auf Pyramidensystem
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat am 21.12.2016 im Zuge eines Untersuchungsverfahrens eine vorbeugende Verfügung erlassen, welche jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung OneCoin in Italien untersagt. Die Währung wird über die Seiten onecoinsuedtirol.it und onecoinitaliaofficial.it vertrieben; die dritte Website, onecoinitalia.com, ging nach der Einleitung des Untersuchungsverfahrens offline.
Erste Meldungen an Antitrust
Tagung in Bozen unterstreicht das Potential der Schlichtung für Verbraucher und Unternehmen
Infos
Wie oft passiert es, dass Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen und erst nachher erkennen, dass Sie keine allzu gute Wahl getroffen haben oder dass sie dieses Produkt vielleicht gar nicht gebrauchen können. In solchen Fällen werden Sie sich fragen, ob eine Rücktrittsmöglichkeit bestanden hätte oder ob sie vielleicht immer noch besteht.
Das vorliegende Informationsblatt kann Ihnen eine kurze Anleitung dazu geben, was Sie in solchen Fällen tun können.
Wann kann man von einem Vertrag "zurücktreten"?