Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung

News

04.01.2022
04.01.2022

Die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2022 gelten

 

Eine EU-Richtlinie bringt wichtige Neuerungen bei der Regelung der Gewährleistung von Konsumgütern und stärkt die entsprechenden Verbraucherrechte (Rechtsquellen: GvD 170/2021, das die EU-Richtlinie 2019/771 umsetzt, und die Artikel 128 bis 135-septies des Verbraucherschutzkodex - Codice del Consumo – abändert).

Infos

Wird ein Produkt von einem Verkäufer erworben, muss dieses frei von Mängeln und genau so sein, wie es im Vertrag beschrieben ist. Der Konsumentenschutzkodex behandelt die Materie der Gewährleistung und räumt dem Konsumenten das Recht ein, einwandfreie Produkte zu erhalten. Man spricht hierbei von der Vertragskonformität, was bedeutet, dass die Ware dem entsprechen muss, was der Verkäufer versprochen oder illustriert hat (auch in der Werbung).

Das Verbrauchergesetzbuch enthält alle Vorschriften über die Gewährleistung beim Kauf von Verbrauchsgütern: Dennoch gibt es immer noch viele Probleme, insbesondere beim Kauf von Gebrauchtwagen. Die Probleme hängen hauptsächlich mit der Schwierigkeit zusammen, die „Garantie“ im Falle von Mängeln nach dem Kauf dieses Produkts durchzusetzen. Darüber hinaus wird beim Verkauf immer häufiger eine „zusätzliche“ Garantie angeboten, auf die sich die Händler im Falle von Konformitätsmängeln berufen, obwohl diese durch die gesetzliche Garantie abgedeckt sein sollten.

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