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24.10.2019

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Wie man Preisverhandlungen erfolgreich führt

Der Chef vom Elektrogeschäft rückt den neuen Kühlschrank rund 100 Euro reduziert heraus. Der neue Anzug wird nach kurzem Verhandeln für 50 Euro weniger als auf dem Preisschild verkauft.
Beim neuen Auto werden Extras nicht berechnet oder der Gebrauchtwagen wird für mehr Geld in Zahlung genommen als er eigentlich noch wert ist.

Veröffentlichung der Preise

Welche Angaben in Sachen Preisauszeichnung Pflicht sind, ist gesetzlich geregelt.
Der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit müssen bei sämtlichen Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Unmissverständlich bedeutet im Sinne der Richtlinie (98/6/EG, eingeflossen in den Verbraucherschutzkodex, GvD. 206/2005, Art. 14-17.) „Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und anderer Steuern und Abgaben“.

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