Mit Rückenwind in die Energiewende: Ab sofort gibt es mehr Geld vom Land für elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik – und das sogar rückwirkend ab 1. Jänner 2025.
Nach fünfjähriger Pause können nun wieder Wintergärten an bestehenden Gebäuden errichtet werden. Die neuen Bestimmungen bringen einige Änderungen im Vergleich zu den früheren Regelungen mit sich.