FWU Life Insurance Lux: Liquidation angeordnet und Liquidator ernannt

 

Am 31. Januar 2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg die Auflösung und Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Rechtsanwalt Yann Baden wurde zum Liquidator ernannt, um den Liquidationsprozess zu verwalten und die Interessen der Versicherungsnehmer zu wahren.

Was bisher geschah
Das luxemburgische Versicherungsunternehmen hatte finanzielle Probleme. Nachdem der vorgelegte Sanierungsplan zur Deckung der Mindestkapitalanforderung (MCR) und der Solvenzkapitalanforderung (SCR) gescheitert war, stellte die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commissariat aux Assurances (CAA) einen Antrag auf Liquidation der Versicherung beim Bezirksgericht Luxemburg.

Wie geht es nun weiter

  • Forderungsanmeldung: In den kommenden sechs Monaten wird der Liquidator den Versicherungsnehmer:innen eine vor-ausgefüllte Forderungsanmeldung zusenden. Diese ist auszufüllen und bis spätestens 31. Januar 2028 an den Liquidator zurückzusenden. Betroffene, die innerhalb der nächsten sechs Monate bzw. innerhalb 31.07.2025, keine Mitteilung erhalten, sollten sich aktiv beim Liquidator melden.
  • Bearbeitungsphase: Nach dieser sechsmonatigen Frist folgt eine Bearbeitungsphase, die bis zu drei Jahre dauern kann.
  • Auszahlungen: Erste Auszahlungen zugunsten der Versicherungsnehmer sind nach Abschluss der Bearbeitungsphase zu erwarten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Auszahlungen längst nicht die Summe der eingezahlten Prämien erreichen.

Keine Illusionen bei den auszuzahlenden Beträgen
Versicherungsnehmer:innen sollten sich nicht erwarten, die Summe der eingezahlten Prämien ausgezahlt zu bekommen. Betroffene werden Auszahlungen erhalten, die maximal so hoch sind wie der zuletzt mitgeteilte Rückkaufswert ihres Vertrages.
Dieser Wert ist in den letzten Jahresauszügen des Vertrages unter dem Punkt "valore di riscatto" abzulesen. „Erfahrungsgemäß ist dieser Wert wesentlich niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien, was auf die kostenintensive Vertragsstruktur sowie lange Laufzeiten zurückzuführen ist.“ so die Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger von der Verbraucherzentrale Südtirol.

Betroffenenliste der VZS
Die VZS hat eine Betroffenenliste erstellt, um Verbraucher:innen direkt via Mail mit den aktuellsten Informationen versorgen zu können.
Wer sich in den letzten Monaten in dieser Angelegenheit noch nicht an die VZS gewandt hat, kann sich unter folgender Mail Adresse melden und sich in die Betroffenenliste eintragen lassen: info-fwu@verbraucherzentrale.it.

Vorsicht vor Fake-Lösungsvorschlägen
Aktuell gibt es keine schnelle Möglichkeit, den eigenen Versicherungsvertrag aufzulösen oder Teilauszahlungen zu beantragen. Sollten Betroffene von Personen kontaktiert werden, die eine solche Lösung anbieten, empfiehlt die VZS Abstand zu halten, da zu befürchten ist, dass das eigentliche Ziel der Verkauf einer weiteren Lebensversicherung einer anderen Versicherungsgesellschaft ist.

 

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