Austausch der Stromzähler in Südtirol

VZS gibt Infos und Tipps

 

Edyna, der örtliche Stromverteiler, hat den Austausch von 238.000 Stromzählern in Südtirol angestoßen. Es handelt sich um einen „geplanten“ Austausch, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Austausch erfolgt in 96 Gemeinden in Südtirol. Hier die wichtigsten Informationen und Tipps der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

 

  • Mitteilung über die Arbeiten: Der Austausch wird, so Edyna, den KundInnen 5 Tage vorher mitgeteilt. Die diesbezüglichen Mitteilungen sollten daher gut durchgelesen, und eventuelle Unstimmigkeiten dem Stromverteiler unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Zugang zum Zähler: Wenn der Zugang zum Zähler ohne weiteres möglich ist (z.B. wenn er sich im gemeinsamen Keller des Kondominiums befindet), wird der Austausch auch in Abwesenheit der KundInnen durchgeführt. Die KundInnen können das „Protokoll über den Zähleraustausch“ verlangen.
  • Ist der Zähler hingegen „nicht zugänglich“ (z.B. weil er sich in Räumen im Besitz der KundInnen befindet und diese nicht zugänglich sind), hinterlässt der Stromverteiler eine Benachrichtigung, und man kann ein neues Datum für den Austausch vereinbaren.
  • Stand des „alten“ Zählers überprüfen: Sobald der Zähler ausgetauscht wurde, können sich die beim Kundenportal von Edyna registrierten Kunden das Austauschprotokoll herunterladen, aus welchem auch der alte Zählerstand hervorgeht. Dieses Protokoll kann auch über die grüne Nummer 800 221 99 oder per e-mail an smartmeter@edyna.net angefordert werden. Eine Selbstablesung des Zählers einige Tage vor dem Austausch ist ebenso empfehlenswert.
  • Kann man den Zähleraustausch verweigern? Man kann sich nicht weigern, den Zähler austauschen zu lassen. Dies deshalb, weil der Zähler Eigentum des Stromverteilers ist, und dieser daher – im Sinne der rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen – auch berechtigt ist, den Zähler zu wechseln.
  • Um Streitfälle in Bezug auf den Zählerstand im Moment des Austauschs möglichst zu vermeiden, hat der Stromverteiler genau festgelegt, wie die metrologische Überprüfung des alten Zählers und der Ablesung erfolgen kann und wer diese zu bezahlen hat. Die Erklärungen dazu finden sich auf dem Austauschprotokoll. Insbesondere sollte man die Fristen im Auge behalten, denn bei Verfall derselben werden die alten Zähler entsorgt.

 

Viele VerbraucherInnen sind auch besorgt über eine mögliche elektromagnetische Belastung durch die neuen Zähler, da diese in Abständen von wenigen Minuten die Daten an das Rechenzentrum übermitteln. Auf Anfrage der VZS hat Edyna versichert, dass diese Übermittlung weiterhin über die elektrische Linie und nicht über Funk erfolgen wird.

Die BeraterInnen der VZS sind für Informationen und Beratung zur Verfügung.
Schalter „Energie - Wir verschaffen Ihren Rechten Gehör“ Bozen - tel. 0471-975597 – info@verbraucherzentrale.it.

 

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